KV-Wechsel

Hallo,
angenommen die GKV Mitgliedschaft endete am 31.5.07.
Die Behandlung einer Schulterverletzung mit wahrscheinlich nachfolgender
OP begann Anfang Mai.
ab 01.06.07 Mitgliedschaft in der PKV.
Wer zahlt ???

Gruss Netti

Bis zum 31.05.2007 24 UHR die GKV, ab 01.06.2007, 0UHR die PKV!

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Bis zum 31.05.2007 24 UHR die GKV, ab 01.06.2007, 0UHR die
PKV!

Hallo Cooler,
Vorsicht, das hätte ich so nicht bestätigt;
vorvertraglicher Anzeigepflicht ggf. nachgekommen?
Unfall - bei Arbeitsunfall zahlt ggf. BG …
Gruß

Das erstere habe ich vorausgesetzt !


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Mutmaßungen
Ich finde es toll, wie Ihr Fragen ohne Fakten beantworten könnt.

Der Fragesteller soll vollumfänglich Fakten einstellen, dann kann man vielleicht antworten!

Thorulf Müller

Also - Datum Antragstellung, Eintritt Versicherungsfall, was ist genau passiert, was ist im Antrag angegeben, Vorversicherungsdauer, PKV Gesellschaft und Tarif, etc.?

Wenn es schon soweit ist, trauen wir es dem Berater doch zu, dass die ÜBLICHEN Weichen gestellt sind!

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Hallo,
auch wenn sich die Experten der PKV noch nicht so ganz einig sind,
die GKV Kasse zahlt jeden bis einschl. 31.05. und keinen Tag länger.
Gruß
Czauderna

Bis zum 31.05.2007 24 UHR die GKV, ab 01.06.2007, 0UHR die
PKV!

Eine PKV steigt in eine laufende Behandlung ein ? Wäre mir neu !

das war nicht schwer …
… das stand eigentlich nicht zur Diskussion!

Der Rest der Frage ist aber wie immer nicht zu klären!

Hallo Thorulf,
mal davon abgesehen dass die Frage lautete „wer zahlt ?“
war meine Antwort die zutreffende - die GKV zahlt bis zum 31.05.2007 -
so einfach ist das. Worum Ihr Experten nun „streitet“ ist doch die
Frage - zahlt die PKV ab dem 01.06. die Behandlungskosten oder
nicht - das ist das Problem mit der PKV.
Wäre der Betreffende zu einer anderen GKV gewechselt, würde sich diese
Frage erst gar nicht stellen - die neue GKV-Kasse zahlt ohne wenn und
aber alles nahtlos weiter.
Die PKV könnte doch aber auch die Zahlung verweigern ???
Dann zahlt der Versicherungsnehmer die Behandlungskosten alleine -
das sollte er wissen. Ich denke, wenn auch einfach, aber doch richtig.
Gruß
Günter

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Bis zum 31.05.2007 24 UHR die GKV, ab 01.06.2007, 0UHR die
PKV!

Eine PKV steigt in eine laufende Behandlung ein ? Wäre mir neu
!

Theoretisch ja!


Mit meiner ersten Antwort hätte man die Angelegenheit abschließen können - für die Bestätigung einen Stern!

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Ich versteh das ganze GEzicke nicht so ganz, was hier abläuft. Einigen wir uns vielleicht mal auf den einfachen Fall.

Jemand stellte vor Monaten einen Antrag für Aufnahmen PKV, beantwortet alle Fragen ehrlich und vollständnig, die PKV bestätigt Versicherungsbeginn 01.06.2007.

Nun vergehen ein paar Wochen oder Monate, und die Person hat einen Unfall Anfang Mai, dessen Behandlung sich bis in den Juni reinzieht.

Dann zahlt die PKV doch die Kostne ab 01.06.???

Oder wirft hier jetzt jemand mein Weltbild durcheinander?

Frank Wilke

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Dann zahlt die PKV doch die Kostne ab 01.06.???

Ich habe diese Antmerkung schon unten geschrieben. Eine PKV die in eine laufende Behandlung einsteigt ? Cooler meinte, theoretisch gäbe es das. Aber wem ist mit Theorie schon geholfen.

Wenn es so ist, wie Frank es darstellt, dann steigt der Versicherer in eine laufende Behandlung ein - vergl. § 2.1. MBKK!

Wartezeitenverrechnung vorausgesetzt!

Thorulf Müller

Als Makler solltest Du …

Einigen wir uns vielleicht mal auf den einfachen Fall.

Jemand stellte vor Monaten einen Antrag für Aufnahmen PKV,
beantwortet alle Fragen ehrlich und vollständnig, die PKV
bestätigt Versicherungsbeginn 01.06.2007.

Nun vergehen ein paar Wochen oder Monate, und die Person hat
einen Unfall Anfang Mai, dessen Behandlung sich bis in den
Juni reinzieht.

Dann zahlt die PKV doch die Kostne ab 01.06.???

Dann ja! - aber: … Fakten hinterfragen und dann Antworten!

Oder wirft hier jetzt jemand mein Weltbild durcheinander?

Pferde - Apotheke - …?

Thorulf Müller

Worum Ihr Experten nun „streitet“ ist doch
die
Frage - zahlt die PKV ab dem 01.06. die Behandlungskosten oder
nicht - das ist das Problem mit der PKV.

Nein, das ist ein problem der unbekannten Sachverhalte - hier ist eine Beantwortung in diesem Forum nicht möglich, weil man Akteneinsicht benötigt!

Wäre der Betreffende zu einer anderen GKV gewechselt, würde
sich diese
Frage erst gar nicht stellen - die neue GKV-Kasse zahlt ohne
wenn und
aber alles nahtlos weiter.

Weil die GKV anders ist - und weil die PKV auch zahlt, wenn alles richtig gelaufen ist. Das kann ich aber von hier nicht beurteilen und kann wegen der Haftung die Frage nicht beantworten!

Du übrigens eigentlich auch nicht,w eil Du nicht weißt in welchem Krankenhaus und durch welchen Arzt die Person behandelt wird!

Die PKV könnte doch aber auch die Zahlung verweigern ???

Nein, nicht wenn alles richtig gelaufen ist - dann zahlt die PKV!

Dann zahlt der Versicherungsnehmer die Behandlungskosten
alleine -

Das ist das „Selbstzahlerprinzip“ -der PKV Versicherte ist Selbstzahler! Die PKV die Rückversicherung!

das sollte er wissen. Ich denke, wenn auch einfach, aber doch
richtig.

Thorulf Müller

Nun vergehen ein paar Wochen oder Monate, und die Person hat
einen Unfall Anfang Mai, dessen Behandlung sich bis in den
Juni reinzieht.
Dann zahlt die PKV doch die Kostne ab 01.06.???

Dann ja! - aber: … Fakten hinterfragen und dann Antworten!

Oder wirft hier jetzt jemand mein Weltbild durcheinander?

Pferde - Apotheke - …?
Thorulf Müller

Danke!
*scherz an*
Meine Frau sagt auch immer: „Als Makler solltest Du mal wieder den Müll rausbringen.“ Und ich sag dann: „Nein, lass mal, meine Ausschließlichtkeitskollegen bleiben noch auf 'n Bier!“.
*scherz aus*

Danke!
*scherz an*
Meine Frau sagt auch immer: „Als Makler solltest Du mal wieder
den Müll rausbringen.“ Und ich sag dann: „Nein, lass mal,
meine Ausschließlichtkeitskollegen bleiben noch auf 'n Bier!“.
*scherz aus*

Gruß an Deine Frau :wink:

Ich hab deshalb theoretisch geschrieben, weil ich solch einen Fall in meiner Praxis TATSÄCHLICH noch nie hatte. Ich hätte natürlich UND PRAKTISCH schreiben können! Ist ja tatsächlich auch kein Problem - wird ja TAGGENAU abgerechnet!

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