Hallo, Marco,
kannst Du mal nachsehen:
folgende Situation:
Er: selbständig, 6.000,- DM zu versteuerndes Einkommen (also unter der BBG)
Sie: AN, 3.400,- DM zu versteuerndes Einkommen.
Bei wem muss das Kind versichert werden?
Ich war bisher immer der Meinung, dass das Kind prinzipiel beim Mehrverdienenden versichert werden muss. Ausnahme: er verdient als Selbständiger weniger als 3.000,- DM.
Jetzt hat mir eine Versicherung Stein und Bein geschworen, dass das erst ab einem Einkommen von über der BBG stimmt. Gleichgültig ob AN oder SB
Grüße
Raimund
Hallo,
entschuldige dass ich mich da einmische, aber im Betreff
hast Du nicht Marco erwähnt.
Also es gilt, wenn der PKV-Versicherte unter derzeit 6.525,00DM
Einkommen hat, können die Kinder beim GKV-Versicherten
Elternteil mitversichert werden und zwar kostenlos.
Wenn beide Elternteile in der GKV versichert sind, können
sie bestimmen bei welcher Kasse die Kinder
mitversichert werden sollen. Diese Bestimmung gilt solange,
bis sich der Status eines der beiden Elternteile ändert,
z.B. Arbeitslosigkeit oder Wechsel der Beschäftigung.
Die Regel, das die Kinder immer bei dem höher verdienenden
Mitglied (wenn bei de GLV sind) mitversichert werden müssen,
galt vor Jahren mal - heute nicht mehr.
Wenn der PKV-Versicherte zwar über 6.525,00 DM Einkommen
hat, aber der GKV-Verischerte mehr als der PKV-Versicherte,
haben die Kinder ebenfalls Anpruch auf Familienversicherung in der GKV - hier gilt also noch dieser Grtundsatz „Mitversicherung
beim Höherverdienden“
Noch Fragen ?? - gerne !1
Gruss
Günter Czauderna
Hallo ihr 2,
ich hätte es nicht besser sagen können 
Marco
Hi, Raimund, wenn einer der Elternteile über der BBG liegt und nicht oder PKV versichert ist, ist das Kind am besten und günstigsten in der PKV versichert, für dich n guter Kundenkreis.
Tschüßß
Hi, Günt.
wird in deinem letzten Satz erwähnten Beispiel nicht nach dem überwiegenden Unterhalt die Angelegeheit beurteilt und nicht einfach pauschal, wie du es genannt hast, (wer mehr verdient, dort das Kind vers.?)
Tschüß
Hi, Raimund, wenn einer der Elternteile über der BBG liegt und
nicht oder PKV versichert ist, ist das Kind am besten und
günstigsten in der PKV versichert, für dich n guter
Kundenkreis.
Tschüßß
liegt aber keiner drüber… also kein thema…
marco
Es wird geprüft, ob einer der Elternteile über der BBG verdient… da muss es dann bei demjenigen mitversichert werden. Wenn allerdings beide über BBG verdienen und der höhere in der GKV, kann das Kind auch in der GKV bleiben.
Verdient einer über BBG und ist PKV-versichert, dann muss er das Kind auch nehmen.
Da das Beispiel sich aber darum drehte, dass keiner über der BBG verdiente, spielt es eh keine Rolle, da beide AN sind und somit entscheiden können, wer das Kind versichert.
Marco
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Hallo, Guenter
danke, erschöpfend und hoffentlich gewinnbringend!!!
Grüße Raimund
Hallo Aaron,
nein, der überwiegende Unterhalt wird bei leiblichen Kindern
nicht beurteilt - dieser sehr komplizierte Vorgang wird bei
Stief-, Enkle- und Pflegekindern durchgeführt.
Gruss
Günter Czauderna
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Hi, thanks for answer.
Schönes Wochende.
Tschüß