Nur mal angenommen, man hätte eine Vorladung zur Musterung bekommen, die in wenigen Tagen stattfinden soll (2 Tage) und es wird verlangt, dass man dieser Folge leistet (unter Androhung einer polizeilichen Vorführung)…
Wenn man aber noch im selben Jahr eine Ausbildung bei einer hohen Behörde anfangen würde… wäre das Grund genug, nicht eingezogen zu werden?
also erstens ist die Musterung nicht gleichbedeutend mit der Einberufung.
Ob man eine Ausbildung als Aktendully bei einer hohen Behörde oder beim städtischen Grünflächenamt anfängt, ist egal. Selbst, wenn man in der Ausbildung ist, kann man zur Musterung antanzen.
Die Frage zielt wahrscheinlich darauf ab, ob es einen Grund gibt, um vom Wehrdienst zurückgestellt werden zu können.
Auf jeden Fall müsste man das beantragen.
Je nach Lust und Laune reicht da schon der Ausbildungsvertrag. Allerdings spricht die einschlägige Rechtsquelle davon, dass eine besondere Härte in der Regel vorliegt, wenn bspw. die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesicherten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung durch den Wehrdienst verhindert würde.
Es gibt also für den zuständigen Sachbearbeiter etwas Spielraum, den er vielleicht wegen schlechten Wetters gerade mal nutzt.
Wenn man allerdings noch keine Ausbildung hat, ist man für den Bund eh nicht so interessant. Da bewerben sich schon genug Hauptschüler ohne weitere Ausbildung.
Daneben könnte man sich ja noch erkundigen, für wann die Einberufung vorgesehen ist. Liegt dieser Zeitpunkt bereits nach Ausbildungsbeginn, braucht man sich keine Birne mehr machen. Trotzdem Antrag auf Rückstellung nicht vergessen.
Da es sicher auch nicht so toll wäre, mit den Feldjägern mit Sonderrechten über die Straßen vorgeführt zu werden… wäre es wohl besser, zur Musterung zu gehen. Aber man sollte dann anführen, dass man seitens des Arbeitgebers für einen Ausbildungsplatz vorgesehen ist.
Gibt es bestimmte Papiere, die man mitbringen müsste, z.B. neben dem Ausbildungsvertrag noch sämtlichen Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber, der vorher abgewickelt wurde?
Gibt es bestimmte Papiere, die man mitbringen müsste, z.B.
neben dem Ausbildungsvertrag noch sämtlichen Schriftverkehr
mit dem Arbeitgeber, der vorher abgewickelt wurde?
Also zunächst mal den Rückstellungsantrag an sich. Wenn man sich darin auf den Ausbildungsbeginn beruft, natürlich auch den Vertrag dazu. Wenn dann noch der zukünftige Ausbilder bestätigt, dass der Ausbildungsplatz bei Nichtantritt anderweitig vergeben wird oder eine Verschiebung nicht möglich ist, dann sollte eigentlich nichts schief gehen.
Normalerweise gibt es bei solchen Dingen auch kein Problem, wenn man sich rechtzeitig kümmert.
Wie läuft das mit dem Arbeitgeber, muss man dort eine Art Ausbildungsbescheinigung mitbringen oder reicht es, wenn das KWEA sich die Ausbildung vom Arbeitgeber bestätigen lässt?
Also ich würde zumindest den Ausbildungsvertrag mitnehmen.
Wie schon gesagt, zur Musterung sollte man auf jeden Fall erscheinen.
Sonst gibts auch noch die Möglichkeit einen Ersatzdienst (6 Jahre nebenberuflich) zu leisten (Katastrophenschutz, THW etc.). Das geht unabhängig davon ob man verweigert hat oder nicht. Und wenn man nicht verweigert soll die Chance ja recht hoch rein, gar nicht erst eingezogen zu werden.
Wie läuft das mit dem Arbeitgeber, muss man dort eine Art
Ausbildungsbescheinigung mitbringen oder reicht es, wenn das
KWEA sich die Ausbildung vom Arbeitgeber bestätigen lässt?
Also ich würde zumindest den Ausbildungsvertrag mitnehmen.
Genau. Hatte doch geschrieben, dass, wenn man sich auf eine beginnende Ausbildung beruft, der entsprechende Vertrag mitzubringen wäre.