KWK-Anlage ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr ?!?
Hallo habe eine Frage zu dem KWK-G
§ 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme 3 besagt das KWK-Leistung von bis zu 2 Megawatt, die nicht über Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr verfügen, sind von der Pflicht zur Messung der abgegebenen Nutzwärme befreit.
Das muss bedeuten das es Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr gib. Richtig?
Ich dachte genau das gegen teil davon, das ist der Sinn des KWK-G? also eben –„Kraft und Wärme-Kopplung“
Verstehe ich das dahin Richtig das eine Brennstoffzelle die nicht über eine ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr Verfüg (Also keine Wärmenutzung) auch KWK Zuschlag erhält, solange diese unter 2000 KW Leistung hat?