Hallo WWW-lers,
Kurz und schmerzlos:
Was bedeutet diese Abkürzung, bitte?
„l.S.d. § 49 Abs. 1 EStG“
Kann mir bitte das jemand sagen?
Zur Info: Es steht im Vordruck der Einkommensteuererklärung.
Die erste Buchstabe kann eine „i“ oder eine „L“ sein, ich weiß es nicht.
Vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena
Hallo René,
vielen herzlichen Dank für deine Hilfe! Und dazu noch soooooooo schnell! Dafür ein Sternchen!
Das Problem zum selber suchen ist schier unlösbar, wenn es sich um einzelne Buchstaben handelt und ein paar davon nicht zu entziffern sind („L“ oder „i“?). Das war hier mein Problem.
Also, nochmals vielen herzlichen Dank!
Schöne grüße,
Helena
Danke,
die ausstellende Behörde hätte das wahrscheinlich sogar telefonisch beantwortet. Die Abkürzung ist bei Beamten (oder vergleichbaren öffentlich Bediensteten) so weit verbreitet, daß die das bestimmt schon gar nicht mehr merken.
Im Zeitalter von Computern und seitenweise „Erläuterungen“ u.ä. zu einem einseitigen Bescheid, käme es auf die paar Zeichen eigentlich wirklich nicht mehr an.
Cu Rene