Guten Abend liebe Wissende,
angenommen, Familie X hat endlich ein Einfamilienhaus inkl. Einliegerwohnung gefunden, das sie erwerben möchte. Das Angebot läuft über einen Makler. Man wird sich schnell einig - Verkäufer und Käufer akzeptieren den Kaufpreis. Innerhalb von wenigen Tagen erhalten die Parteien einen Vertrag vom Notar, der Beurkundungstermin ist für zwei Wochen später anberaumt.
Der 1. Termin wird von der Verkäuferin auf Grund zeitlicher Nöte abgesagt, der zweite Termin wird wiederum verschoben, da sie darauf drängt, dass ihr Vater sie begleitet, der am zweiten, anberaumten Termin aber leider keine Zeit hat. Beide Male wird jeweils zwei Stunden vor Beurkundung abgesagt. Mittlerweile hat Familie X durch den Makler erfahren, dass die Verkäuferin ein starkes Alkoholproblem hat und dass ihre Verkaufsentscheidung nicht 100% fest steht. Der Verkauf scheint zu platzen.
Familie X hat jedoch ihre Wohnung gekündigt (es gibt schon einen Nachmieter), eine Küche bestellt und für die Einliegerwohnung einen Mieter gefunden, der ebenfalls seine jetzige Wohnung gekündigt hat.
Wie sie die Rechtslage für Familie X aus? Ist die Verkäuferin in diesem Fall schadenersatzpflichtig?
Wir hoffen auf wertvolle Infos.
Vielen Dank schon mal im Voraus!