Laborrechnung eines Arztes

Ein Patient geht zum Arzt und bittet um eine Bescheinigung bezüglich Immunität gegen Kinderkrankheiten Mumps, Masern, Röteln und Windpocken. Er fragt nach den Kosten. Der Arzt antwortet, dass es pro Test 16,09 EUR kostet, somit also 4 x 16,09 EUR. Später erhält der Patient eine Rechnung vom Labor über 36,09 EUR pro Test. Ist er verpflichtet, dieses zu bezahlen? Er hat den Test ja nur unter der Bedingung der 16,09 EUR/Test in Auftrag gegeben.
Vielen Dank für die Antwort

Wenn es sich um mündliche Auskünfte handelt!!!
Da hat der Arzt sich eben geirrt.
Sofern schriftliche Fixierung erfolgt, ist alles klar.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Wenn es sich um mündliche Auskünfte handelt!!!
Da hat der Arzt sich eben geirrt.
Sofern schriftliche Fixierung erfolgt, ist alles klar.

Verstehe ich nicht, warum macht es einen Unterschied, ob der Arzt sagt, „tut mir leid, dass ich Ihnen müdlich die falsche Auskunft gegeben habe!“ oder ob der Arzt sagt „tut mir leid, dass ich Ihnen schriftlich die falsche Auskunft gegeben habe!“

Greetz

T.

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Weil es um die Beweiskraft geht und da könnte mündlich Aussage gegen Aussage stehen. Wenn der Arzt ehrlich ist, dann hast Du natürlich vollkommen recht.

Da ich mal denke, Du bist GKV-Versicherter, handelt es sich hier um eine klassische IGEL (Individuelle Gesundheitsleistung). Dazu muss ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden, in dem auch über die Kosten aufgeklärt werden muss.

Fehlt der, ist der Arzt beweispflichtig, dass die Voraussetzungen für eine Abrechnung vorgelegen haben - da gibt es eine menge Aufklärungspflichten, auch wirtschaftliche (mal davon abgesehen davon, dass er gegen den Bundesmantelvertrag-Arzte, § 18 Abs. 8 Satz 3 Nummer2 verstoßen hat).

In der Regel führt das dazu, dass die Bezahlung gar nicht eingefordert werden kann.

Grüße Bernhard.