Laci Petersons Baby

Frage
Hallo Dusan

Ein Beispiel: Jemand geht in einen Raum und versucht den auf
der Couch liegenden mit mehreren Schüssen zu töten. Nun stellt
sich nach der Tat heraus, dass der Getötet zu diesem Zeitpunkt
bereits tot war, Herzinfarkt. Das Motiv des Täters war zwar
Mord, du kannst aber nicht wegen Mordes an einem Toten
bestraft werden.

Wäre der dann nicht wegen versuchten Mordes zu bestrafen? Wenn ja: Was ist das Tatergebnis von „versuchtem Mord“?

Grüße,

Anwar

Hi!

Wäre der dann nicht wegen versuchten Mordes zu bestrafen? Wenn
ja: Was ist das Tatergebnis von „versuchtem Mord“?

Nein, aus der gleichen, auch für mich als Nichtjuristen unlogischen, Logik. Du kannst einen Toten nicht töten, du kannst es also auch nicht versuchen. Unerlaubter Waffengebrauch oder ähnliches werden dabei wohl rauskommen.

Bei versuchtem Mord muss es eine messbare Schädigung des Betroffenen geben.

Grüße Dusan

Zuerst muss erst festgestellt werden welches Delikt vorliegt.

Ein Beispiel: Jemand geht in einen Raum und versucht den auf
der Couch liegenden mit mehreren Schüssen zu töten. Nun stellt
sich nach der Tat heraus, dass der Getötet zu diesem Zeitpunkt
bereits tot war, Herzinfarkt. Das Motiv des Täters war zwar
Mord, du kannst aber nicht wegen Mordes an einem Toten
bestraft werden.

Zuerst muss ein Tatergebniss vorliegen erst danach spielt die
Motivation eine Rolle.

Ich zitiere nochmal aus deiner vorherigen Antwort:

[…]wird sehr wohl das Ergebnis einer Tat […] bestraft

Nein. Bestraft wird die Tat. Und in deinem oben geschilderten Beispiel liegt schlicht eine Tat im Sinne dieser Diskussion (Mord oder Totschlag…) nicht vor.
Du hast recht, dass nicht Vorsatz und Motivation bestraft werden, aber eben auch nicht das Ergebnis. Alle drei Aspekte werden aber zur Beurteilung des Deliktes herangezogen. Ohne Toten nur versuchte Tötung, ohne Vorsatz kein Mord, bei Notwehr kein Totschlag.

Gruss,
Schorsch

„ad hominem“

versus

stehende
Redewendung für rhetorisch an die Wand genagelte
Winkeladvokaten, abk. von „argumentum ad hominem“, also frei:
ein von Thema ablenkender Angriff gegen die Person. (Argument
gegen die Person).

Welche Formulierung ist kürzer, welche holpriger, welche prägnanter, welche gequälter? Mit Fremdwörtern zwecks Prahlerei um sich zu schmeissen, entspricht wirklich keinem guten Stil (wurde hier ja aber auch nicht gemacht). Aber holpriges Beamtendeutsch anstelle Fremdwortnutzung zu empfehlen…

Meine Empfehlung: Gedünsteter Zwiebelfisch http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,292…

Gruss,
Schorsch

Fortsetzung bitte bei ‚detusche Sprache‘ :smile:
Hallo,

Welche Formulierung ist kürzer, welche holpriger, welche
prägnanter, welche gequälter? Mit Fremdwörtern zwecks
Prahlerei um sich zu schmeissen, entspricht wirklich keinem
guten Stil (wurde hier ja aber auch nicht gemacht). Aber
holpriges Beamtendeutsch anstelle Fremdwortnutzung zu
empfehlen…

Hier wurde eindeutig zwecks Prahlerei mit Fremdworten um sich geworfen. Anstelle des „ad hominem“ (und dann noch fälschlicherweise zusammen geschrieben) hätte datafox auch einfach „…, da Versuch des Angriffs gegen meine Person“. Diese Formulierung halte ich weder für Beamtendeutsch, noch für geqält. Holprig will sie mir auch gar nicht vorkommen.

Salve,

Fritze

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Bist Du Expertin für amerikanisches Recht?

nein, habe ich das gesagt???

Dieses pseudogebildete Lateingebrabbel aus dem Buch der
schönsten Sinnsprüchlein ist hier völlig fehl am Platze.

und weißt du was noch fehl am platze ist? daß man hier dinge hingeschmissen kriegt, die nichts mit dem thema zu tun haben, sondern nur eine böswillige anspielung auf den wohnort des posters beinhalten!

Dabei ist aber die Anzahl
der Getöteten unerheblich

das recht unterscheidet sich von bundesstaat zu bundesstaat.
in manchen gibt es gar keine todesstrafe.
in manchen todesstrafe für jeden mord.
in manchen todesstrafe nur für mehrfachmord, polizistenmord und kindermord.

gruß
datafox

Hier wurde eindeutig zwecks Prahlerei mit Fremdworten um sich
geworfen.

soso du kennst also meine gedanken lesen?? der ausdruck adhominem (zusammengeschrieben als eingedeutschtes hauptwort) ist mir einfach geläufig und keine prahlerei.

toll finde ich, daß ICH hier unsachlich und offtopic angegriffen wurde und obendrauf wirft man mir noch vor, daß ich dieses beim namen nennen??

gruß
datafox

Hallo,

Abgesehen davon, dass man Hauptwörter groß schreibt, gibt es das Hauptwort „Adhominem“ nicht.

So, für weitere Diskussionen über diese Sprachprobleme bitte das passende Brett wählen.

Gruß

Fritze

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Hallo,

und weißt du was noch fehl am platze ist? daß man hier dinge
hingeschmissen kriegt, die nichts mit dem thema zu tun haben,
sondern nur eine böswillige anspielung auf den wohnort des
posters beinhalten!

Auf Deinen Wohnort wurde – wenn überhaupt – nur sehr indirekt eingegangen. Ist aber schon erstaunlich, wie Mord und Totschlag in einem Ende der Welt Menschen komplett kalt lassen, ja sogar Regierungen sich öffentlich gedungener Mörder bedienen können, während ein einziger, reichlich merkwürdiger, Mordfall im Staate Kalifornien die Gemüter erregt.

Hier ein Link für Dich mit Informationen zum genauen Geschehen:

http://www.modbee.com/reports/laci/

Gruß

Fritze

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Hallo Schorsch!

Das Ergebniss ist schon sehr massgeblich. Ein Raub bzw. Überfall auf eine Person, der kein Geld abgenommen werden kann, weil sie nichts dabei hat, zählt lt. österr. Strafrecht nicht als Raub.

Der Vorsatz der Tat war Taub, die Tat läuft auf einen Raub hinaus. Da aber keine Beute gemacht wurde ist es nicht als Raub zu werten.

Grüße Dusan