Lackschaden am Auto über Haftpflicht?

Hallo zusammen,

eine Freundin hat sich bei meinem Auto auf die Motorhaube gesetzt.
Als sie wieder runter wollte, ist sie ein wenig gerutscht und hat mit den Knöpfen an ihren hinteren Hosentaschen 2 Kratzer in die Moterhaube gezogen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass ihre Haftpflicht-Versicherung den Schaden zahlt?

Dankeschön für alle Antworten!
Gruß

Hallo,

Schaden melden und abwarten. Die Chancen stehen hier wohl nicht so schlecht.

Grüße

Lars

Mahlzeit!

Ich bin selber bei einer Versicherung und mache u.a. auch Schadenregulierungen.

Ersteinmal ist wichtig, dass der Schaden bei der Haftpflichtversicherung gemeldet wird. Anschließend wird die Versicherung Fotos, Fahrzeugtypdaten und einen Kostenvoranschlag verlangen.

So, wie der Schaden hier nun geschildert wird, sollte es kein Problem bei der Regulierung geben.

Die Haftpflichtversicherung ist eine reine Gesetzesversicherung. Alles, wofür man vor dem Richter als Privatperson haften muss, wird auch beglichen. Darpber hinaus unterscheiden sich die Gesellschaften durch zusätzliche „Kulanz-Leistugnen“, die dann als Highlight bekannt gegeben werden.

Du hast nun einen Schaden, mit dem du deine Bekannte schadenersatzpflichtig machen kannst (§823 BGB). ABER ACHTUNG: Man hat kein Recht auf eine Neuwertentschädigung, d.h. wenn ein geringerer Zeitwert ermittelt werden kann oder wenn Vorschäden an der Haube zu erkennen sind, kann die Versicherung die Leistung kürzen.

Ich hoffe, geholfen zu haben, ansonsten fragen

Herzlichst
Daniel Wittke

Hallo,

Alles, wofür man vor dem Richter als
Privatperson haften muss, wird auch beglichen.

Also mit dieser Aussage wäre ich generell sehr sehr vorsichtig. Es gib genügend Beispiele bei denen zwar eine gesetzliche Haftung besteht, die Haftpflichtversicherung aber nicht leistet (Schäden unter versicherten Personen, …).

Grüße

Lars

Schäden unter versicherten Personen

… und vorsätzlich verursachte Schäden, usw.

Der beschriebene Fall ist ein Schadenszenario, das nicht zum ersten Mal vorkommt.

§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Diese Schadenart, sofern fahrlässig - auch grob fahrlässig -, ist in der Privathaftpflicht gedeckt. Der Schaden ist jedoch nur der Zeitwert, nicht der Neuwert. Bei Schäden wie dem beschriebenen wird i.d.R. ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen. Bei Kratzern auf der Motorhaube könnte man z.B. zum Smart Repair (Air-brush ähnliche Technik) greifen. Das hat jedoch seine Grenzen auf großen, geraden Flächen.

Viele Grüße
Oliver H.