Mahlzeit!
Ich bin selber bei einer Versicherung und mache u.a. auch Schadenregulierungen.
Ersteinmal ist wichtig, dass der Schaden bei der Haftpflichtversicherung gemeldet wird. Anschließend wird die Versicherung Fotos, Fahrzeugtypdaten und einen Kostenvoranschlag verlangen.
So, wie der Schaden hier nun geschildert wird, sollte es kein Problem bei der Regulierung geben.
Die Haftpflichtversicherung ist eine reine Gesetzesversicherung. Alles, wofür man vor dem Richter als Privatperson haften muss, wird auch beglichen. Darpber hinaus unterscheiden sich die Gesellschaften durch zusätzliche „Kulanz-Leistugnen“, die dann als Highlight bekannt gegeben werden.
Du hast nun einen Schaden, mit dem du deine Bekannte schadenersatzpflichtig machen kannst (§823 BGB). ABER ACHTUNG: Man hat kein Recht auf eine Neuwertentschädigung, d.h. wenn ein geringerer Zeitwert ermittelt werden kann oder wenn Vorschäden an der Haube zu erkennen sind, kann die Versicherung die Leistung kürzen.
Ich hoffe, geholfen zu haben, ansonsten fragen
Herzlichst
Daniel Wittke