…oder doch nicht?
Folgende Situation:
Herr X besucht eine Party am Freitag Abend, und stellt sein Auto auf einer Rasefläche eines Privatgrundstückes neben ein anderes Auto ab.
Herr X verlässt die Party (er hat nicht getrunken) und macht sich auf dem Heimweg. Am nächsten Morgen bemerkt er das an seinem Auto ein eher kleiner Lackschaden ist. Herr X nimmt an, das ihm das beim Ausparken passiert sein könnte, kann es aber nicht mit Sicherheit sagen, da er nichts mitbekommen hat.
Er ruft nun bei der Polizei an, und meldet den Schaden zur Sicherheit,
mit dem Hinweis das evtl. ein zweiter Wagen in mitleidenschaft gezogen worden sein könnte.
Hat Herr X mit weiteren rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, abgesehen davon das der evtl. Schaden am anderen Auto bezahlt werden muss?
Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort liegt meines Erachtens hier nicht vor, da kein Vorsatz vorliegt, und der Schaden so gering ist, das eine evtl. Kollision nich zwingend bemerkbar gewesen wäre.
Gruß
Jonny
PS: konnte im Archiv nicht so wirklich was auf die Frage finden. Vll habt ihr auch ein paar gute Google Stichwörter.
Hallo!
Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort liegt
meines Erachtens hier nicht vor, da kein Vorsatz vorliegt, und
der Schaden so gering ist, das eine evtl. Kollision nich
zwingend bemerkbar gewesen wäre.
Das mit der Gerinfügigkeitsgrenze ist so eine Sache…die ist recht schnell überschritten. Aber der Vorsatz ist hier meiner Meinung nach auch der springende Punkt. Wenn ich einen Unfall nicht bemerke, kann ich mich auch nicht wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen. Natürlich kommt die Behauptung, man habe die Kollision nicht gemerkt, so gut wie immer, bei einem kleinen Lackschaden kann ich mir das aber durchaus gut vorstellen, dass man das nicht bemerkt hat. Ich hab mich mal mit einem Strafrichter darüber unterhalten, der hat mal an einem Seminar dazu teilgenommen und meinte, dass es erstaunlich ist, was man alles nicht mitbekommen kann. Die haben da verschiedene Anprallfälle simuliert, mit Radio an und so weiter kann man da wohl wirklich erstaunlich viel nicht mitbekommen.
Ich denke, strafrechtlich sind da keine Konsequenzen zu befürchten.
Gruß,
Florian.
Ich
hab mich mal mit einem Strafrichter darüber unterhalten, der
hat mal an einem Seminar dazu teilgenommen und meinte, dass es
erstaunlich ist, was man alles nicht mitbekommen kann. Die
haben da verschiedene Anprallfälle simuliert, mit Radio an und
so weiter kann man da wohl wirklich erstaunlich viel nicht
mitbekommen.
Ich hatte mal mit einem Strafrichter zu tun, der so ein Seminar nicht besucht hat. Schon erstaunlich wie Seine Meinung dazu war…
Gruß Jack