Lackschaden beim Firmenwagen ohne Selbsschuld

Hallo,

ich fahre einen Firmenwagen. Den Wagen kann ich auch für private Zwecke benutzen und er wird mit 1000€ SB Kaskoversichert.

Meine Frage ist folgende; ich habe heute gesehen dass einer beim Ausparken an meiner hinteren Stoßstange 1x1cm Lackschaden verursacht hat. Ich habe die Akt nicht gesehen, noch habe ich Augenzeuge. Es ist nur die sehr dünne Schicht, die da abgegangen ist. Die Frage ist, kann ich diesen Fall bei meiner Firma (oder der Versicherung?) als Unfallflucht anzeigen und nichts von Selbsbeteiligung bekommen, oder muss ich dafür Augenzeugen etc. gehabt haben, um den Schaden ohne Geld aus meiner eigenen Tasche repariert zu bekommen?

Ich meine, wenn ich es über die Versicherung nicht durch bekomme, dann würde ich die Stelle halt für wenig Geld lackieren lassen und evtl. Hochstufung bei der Versicherung usw. sparen. Was würdet ihr sagen, oder mir vorschlagen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe, Antworten!..

Mert

Hallo,

sobald die Versicherung den Schaden reguliert wird auch die Selbstbeteiligung fällig. Da diese sehr hoch ist, ist es sicherlich günstiger, den Schaden selbst reparieren zu lassen (also ohne Versicherung).

Gruß,
Micha

Hallo,

da die Beantwortung tatsächlicher Sachverhalte einen Verstoß gegen das Rechtberatungsgesetz darstellt, antworte ich rein fiktiv ohne auf einen tatsächlichen Sachverhalt einzugehen.

ich fahre einen Firmenwagen. Den Wagen kann ich auch für
private Zwecke benutzen und er wird mit 1000€ SB
Kaskoversichert.

Ok

Meine Frage ist folgende; ich habe heute gesehen dass einer
beim Ausparken an meiner hinteren Stoßstange 1x1cm Lackschaden
verursacht hat.

Gesehen?

Ich habe die Akt nicht gesehen, noch habe ich
Augenzeuge.

Also doch nicht gesehen?

Es ist nur die sehr dünne Schicht, die da
abgegangen ist. Die Frage ist, kann ich diesen Fall bei meiner
Firma (oder der Versicherung?) als Unfallflucht anzeigen und
nichts von Selbsbeteiligung bekommen, oder muss ich dafür
Augenzeugen etc. gehabt haben, um den Schaden ohne Geld aus
meiner eigenen Tasche repariert zu bekommen?

In einem solchen Fall stellt sich doch eher die Frage ob wirklich eine Unfallflucht vorliegt? Schließlich haben sie nix gesehen. Vielleicht wurde der Schaden ja auch selbst verursacht? Melden kann man einen solchen Schaden natürlich, die Frage ist nur ob dieser nicht unter der Selbstbeteiligung liegt?

Außerdem ist es doch nicht der Wagen des Fahrers. Für Schäden sollte daher auch nicht der Fahrer verantwortlich sein.

Ich meine, wenn ich es über die Versicherung nicht durch
bekomme,

Wieso? Es liegt ein Schaden vor. Sofern eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde, wird diese den Schaden regulieren.

dann würde ich die Stelle halt für wenig Geld
lackieren lassen

Das ist das typische Denken des deutschen Autofahrers. Muss er es selbst reparieren, wird es preiswert gemacht. Zahlt die Versicherung darf es ruhig 3mal soviel kosten (für die gleiche Leistung). WARUM? Kein Wunder, dass die Tarife so teuer sind!

und evtl. Hochstufung bei der Versicherung
usw. sparen.

Hochstufung bei einem Firmenwagen? Handelt es sich hier nicht um eine Fahrzeugflotte? Diese Fahrzeuge werden nicht hochgestuft, sondern kosten immer das gleiche. Nur bei sehr kleinen Flotten gibt es das System wie es „Normalbürger“ kennen. Aber auch hier gibt es Rabattretter oder die Möglichkeit Parkschäden über die Teilkaskoversicherung zu regulieren (wo es keine Hochstufung gibt). Das kommt ganz auf den Vertrag an.

Hallo Knipser,

danke für deine Kommentare. Hier versuche evtl. Unklarheiten zu beseitigen.

Hallo,

da die Beantwortung tatsächlicher Sachverhalte einen Verstoß
gegen das Rechtberatungsgesetz darstellt, antworte ich rein
fiktiv ohne auf einen tatsächlichen Sachverhalt einzugehen.

ich fahre einen Firmenwagen. Den Wagen kann ich auch für
private Zwecke benutzen und er wird mit 1000€ SB
Kaskoversichert.

Ok

Meine Frage ist folgende; ich habe heute gesehen dass einer
beim Ausparken an meiner hinteren Stoßstange 1x1cm Lackschaden
verursacht hat.

Gesehen?

Ich habe es nicht gesehen während derjenige es verursacht hat, ich habe es beim Einsteigen gesehen, dass da ein Fleck war.

Ich habe die Akt nicht gesehen, noch habe ich
Augenzeuge.

Also doch nicht gesehen?

Die Akt selber nicht gesehen, richtig, nur den Fleck.

Es ist nur die sehr dünne Schicht, die da
abgegangen ist. Die Frage ist, kann ich diesen Fall bei meiner
Firma (oder der Versicherung?) als Unfallflucht anzeigen und
nichts von Selbsbeteiligung bekommen, oder muss ich dafür
Augenzeugen etc. gehabt haben, um den Schaden ohne Geld aus
meiner eigenen Tasche repariert zu bekommen?

In einem solchen Fall stellt sich doch eher die Frage ob
wirklich eine Unfallflucht vorliegt? Schließlich haben sie nix
gesehen. Vielleicht wurde der Schaden ja auch selbst
verursacht? Melden kann man einen solchen Schaden natürlich,
die Frage ist nur ob dieser nicht unter der Selbstbeteiligung
liegt?

Es ist eigentlich sehr brutal, es als Unfallflucht zu betrachten. Ich meine, der Schaden ist echt sehr klein. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der andere Fahrer überhaupt davon was mitbekommen hat. Ich prüfe meinen wagen bei jedem Einsteigen nach möglichen Schaden, während das Auto am Parken war. Der Fleck ist sehr sehr wahrscheinlich nicht selbst verursacht. Das ist ja mein Skepsis. Wenn ich dieses nicht durch die Versicherung nicht als Schaden durch anderen Fahrer verursacht bekomme, würden sie davon ausgehen, dass ich den Schaden selber verursacht habe. So „muss“ ich dann zur Vertragswerkstatt gehen und den 1x1cm Schaden evtl für relativ höhere Kosten reparieren lassen.

Außerdem ist es doch nicht der Wagen des Fahrers. Für Schäden
sollte daher auch nicht der Fahrer verantwortlich sein.

Ich bin der feste Fahrer des Dienstwagens für 4 Jahren und die evtl. Kosten bzgl. Selbstbeteiligung übernehme ich, falls ich an dem Schaden verantwortlich bin.

Ich meine, wenn ich es über die Versicherung nicht durch
bekomme,

Wieso? Es liegt ein Schaden vor. Sofern eine Kaskoversicherung
abgeschlossen wurde, wird diese den Schaden regulieren.

Ja, und mit 1000€ Selbstbeteiligung.

dann würde ich die Stelle halt für wenig Geld
lackieren lassen

Das ist das typische Denken des deutschen Autofahrers. Muss er
es selbst reparieren, wird es preiswert gemacht. Zahlt die
Versicherung darf es ruhig 3mal soviel kosten (für die gleiche
Leistung). WARUM? Kein Wunder, dass die Tarife so teuer sind!

und evtl. Hochstufung bei der Versicherung
usw. sparen.

Hochstufung bei einem Firmenwagen? Handelt es sich hier nicht
um eine Fahrzeugflotte? Diese Fahrzeuge werden nicht
hochgestuft, sondern kosten immer das gleiche. Nur bei sehr
kleinen Flotten gibt es das System wie es „Normalbürger“
kennen. Aber auch hier gibt es Rabattretter oder die
Möglichkeit Parkschäden über die Teilkaskoversicherung zu
regulieren (wo es keine Hochstufung gibt). Das kommt ganz auf
den Vertrag an.

Ich glaube du hast Recht. Ich habe zwar bei der Abgabe meines Dienstwagens meine Versicherungsdaten übergeben, aber das war für die Stufung des Wagens. Die Schaden während meiner 4 Jahre Zeit werden wahrscheinlich (bin nicht sicher) nicht über meine Stufung gehen.

Was ich eigentlich erreichen möchte ist, bekomme ich diesen Fall bei der Versicherung als Schaden, der nicht von mir selbst verursacht wurde, und so vermeide ich Selbstbeteiligung. Ich meine, ich habe da keine Schuld, warum soll ich an den Kosten teilnehmen?

Wenn´s über Kasko geht, fällt die vereinbarte SB an.
Wenn der Verursacher nicht bekannt ist, ist´s wurscht, ob Zeugen vorh. sind oder nicht.
Ansonsten ist so ein Vorgang mit Firmenwagen Sache des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer muss dort nur den Schaden melden.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens.sternberg.de

Hier muss ich wohl mal was grundsätzliches klarstellen:

In der Vollkaskoversicherung ist es völlig egal wer den Schaden verursacht hat. Wichtig ist nur, dass ein Schaden vorliegt. Wird dieser durch die Versicherung reguliert, wird die Selbstbeteiligung fällig. Wo der Schaden repariert wird, ist der Versicherung egal. Es sei denn, dass eine „Werkstattbindung“ vereinbart wurde. In einem solchen Fall handelt es sich um Werkstätten, die Sonderkonditionen mit der Versicherung vereinbart haben.

Es kann natürlich sein, dass Dein Arbeitgeber mit Dir eine Vereinbarung getroffen hat, dass Du die Selbstbeteiligung bei selbst verschuldeten Schäden zu tragen hast. So wie der Fall geschildert wurde, liegt aber gar kein Verschulden vor. Also worüber machst Du Dir eigentlich Gedanken?

Gruß Knipser

Hallo zusammen,

danke noch mal für die wertvollen Antworte.

Ja, meine Sorgen sind, dass ich diesen Schaden, der nicht von mir verursacht wurde, über SB zahlen muss. Und das ist so wie ich hier gelesen habe der Fall, sofern ich nicht beweisen kann wer der Verursacher ist.

Ich habe dann zwei Alternativen:

  1. Ich melde den Schaden bei der Firma und da ich nicht beweisen kann dass ich nicht schuldig bin, fällt SB an, ich zahle für eine Lackiererei bei der Vertragswerkstatt (ist vorausgesetzt) ca. 400€.

  2. Ich melde den Schaden nicht bei der Firma und lasse bei irgendeiner Werkstatt für

Wie immer du magst…
Allerdings ist mir nicht bekannt, dass der Arbeitgeber die SB auf den Arbeitnehmer umlegen kann…schon gar nicht, wenn diesen kein Verschulden trifft.
Im Zweifel einfach mal einen Juristen fragen, mit Vers. hat das nix mehr zu tun.