Lackschaden durch Katze verursacht-Wer ist Schuld?

Hallo,

Ich interessiere mich sehr für die Rechtslage beim folgendem Problem:

Person A hat einen Geländewagen, den er auf seinem Grundstück unter einem Carport parkt.
Die Katze von Person B liebt es, auf der noch warmen Motorhaube des Geländewagens im Trockenen zu liegen und zu dösen.
Eines Tages weist Person A seinen Nachbar Person B darauf hin, dass sich mehrere Kratzspuren im Lack auf der Motorhaube seines Jeeps befinden. Dabei sieht es so aus, dass es sich um die Kratzer einer Katze handelt ( 5 einzelne Kratzer laufen sternförmig zusammen). Person A möchte nun von Person B eine neue Lackierung bezahlt kriegen, da sich die Kratzer nicht wegpolieren lassen.

Hier die Fragen:

  1. Muss Person B für den Schaden aufkommen, obwohl die Katze nicht auf frischer Tat ertappt wurde?
  2. Müsste Person B für den Schaden aufkommen, wenn die Katze auf frischer Tat ertappt würde?
  3. Wer muss dafür Sorge tragen, damit sich der Fall nicht wiederholt: Muss die Katze ins Tierheim, oder das Carport zur geschlossenen Garage umgebaut werden?

Für Angaben mit den genauen Paragraphen wäre ich überaus dankbar. Auch interessiert mich, ob so ein Fall schon irgendwo einmal vor Gericht ausgetragen wurde und wer mit welcher Begründung gewonnen hat.

Danke im Voraus,
phil

Hallo Philipp,

der liebe Gott möge mich vor solchen Nachbarn beschützen (oder mich rechtzeitig ihr Grundstück kaufen lassen, um sie sodann zum Teufel zu jagen). Wenn Kratzerchen stören, wird der Geländewagen wohl nur auf der Strandpromenade bei Sonnenschein bewegt? Katzenkrallen verursachen auf Autolack keine schweren Schäden.

Falls aber doch unter einer starken Lupe Spuren von Kratzern erahnbar sein sollten:

Muss Person B für den Schaden aufkommen, obwohl die Katze
nicht auf frischer Tat ertappt wurde?

Nö. Da kann ja jeder kommen und sich wilde Behauptungen aus den Fingern saugen.

Müsste Person B für den Schaden aufkommen, wenn die Katze
auf frischer Tat ertappt würde?

Nö. Der polierende Geländewagenfahrer kann doch im Leben nicht beweisen, daß nun ausgerechnet dieses Kratzerchen von der harmlosen samtpfötigen Katze stammt. Vermutlich hat der Lackfetichist die Kratzer unachtsam selbst eingekratzt.

Wer muss dafür Sorge tragen, damit sich der Fall nicht
wiederholt: Muss die Katze ins Tierheim, oder das Carport zur
geschlossenen Garage umgebaut werden?

Die Katze muß nicht ins Tierheim, aber der Autofreak sollte gelegentlich seinen Geisteszustand untersuchen lassen. Sofern er eine Baugenehmigung bekommt, kann man ihm den Bau einer Garage nicht verwehren. Dann sollte er sein geheiligtes Auto aber fest darin einschließen und niemals irgendwo anders parken. Schließlich laufen überall Katzen herum.

Mit Grüßen über den Maschendrahtzaun
Wolfgang

Da muss ich dir Recht geben: auf meinem Auto sitzt alles mögliche Getier * herum, Katzen sowieso, des Nächtens Marder - dabei entstehen keine Kratzspuren !

Gruß

HM

* Zum Glück gibts bei uns nicht so viele frei laufende Elefanten, ich glaub, dass tät man dann doch sehen …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Nachdem hier ja nun bislang nur völlig unreflektiert bedingungslose Katzenliebe gepredigt worden ist, möchte ich kurz einen Tip loswerden, welcher auf praktischer Erfahrung beruht.

Generell hat man drei Möglichkeiten:
1.) Abwarten, bis die Katze mal wieder auf der Motorhaube sitzt und ihr dann ordentlich „einen mitgeben“, d.h. sie mit einem festeren Seil oder irgend etwas anderem, was das Tier nicht verletzt, verjagen. Nach 3-4 mal wird die Katze sich einen anderen Ruheplatz suchen.
Den Schaden am Auto kann man dann ja reparieren lassen, vom Nachbarn wird es sicherlich kein Geld geben.

3.) Man kauft sich einen Hund. Auch hier gibt es allerdings vom Nachbarn eher kein Geld, zukünftige Lackschäden werden jedoch wirkungsvoll vermieden.

2.) Die unfeine Methode wäre es, dem Nachbarn zu sagen, dass man natürlich nicht nachweisen kann, dass genau seine Katze die Kratzer im Lack verursacht hat, aber (und das nur, wenn absolut klar ist, dass wirklich keine andere Katze in frage kommt) man könne natürlich auch nicht die Herkunft irgendwelcher giftigen Essensreste nachweisen, die einer Katze schaden könnten. Schließlich ließen die Leute heutzutage allerhand Zeug einfach herumliegen…
Wirklich vergiften sollst Du das Tier natürlich nicht!!

Ich persönlich bin mit Methode 1 ganz gut gefahren, das Vieh lebte noch 1 Jahr auf einer anderen Motorhaube, bevor es (wirklich) rein zufällig vom Besitzer dies Wagens auf dem Heimweg überfahren worden ist. Auch das Ausleihen des Hundes meiner Mutter ab und an half da wohl ein wenig mit.

Man muss natürlich sagen, dass eine Katze kaum etwas für Autolacke übrig haben kann, wie soll sie das beurteilen? Andererseits muss man natürlich auch reagieren, wenn der Tierhalter sich uneinsichtig zeigt. Es ist eben immer ungünstig, wenn sich eine Partei einfach stur stellt.

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

…und ihr dann ordentlich „einen mitgeben“, d.h. sie mit
einem festeren Seil oder irgend etwas anderem…

Wenn Du einer Katze den Platz unbedingt vergraulen willst, nimm eine Spielzeug-Wasserpistole oder eine Sprühflasche zum Bügeln (Deine Frau hat bestimmt so’n Teil, um Deine BWLer-Hemden unter dem Schlips immer schön glatt zu halten). Du mußt natürlich ertragen können, daß Dein Auto eventuell einen paar Tropfen Wasser abbekommt. Aber dafür gibt es Werkstätten, die trocknen das Auto und polieren evtl. verbleibende Mikro-Kalkspuren wieder weg. Oder Du nimmst für die Aktion Aqua-dest.

3.) Man kauft sich einen Hund.

Bei Deinem Verhältnis zu Tieren ist das eine gute Idee. Du mußt dem Hund nur noch beibringen, mit seinen Pfoten niemals in die Nähe des Autolacks zu kommen. Alternativ kannst Du ihm natürlich auch die Krallen wegoperieren lassen. Wenn das alles nichts hilft, kannst Du den Hund bestimmt wieder günstig verkaufen - BWLer-mäßig.

…man könne natürlich auch nicht die Herkunft irgendwelcher :giftigen Essensreste nachweisen, die einer Katze schaden :könnten.

Damit drohst Du mit einer Straftat und wenn Du an den Falschen gerätst, fährt der mit Dir ganz gepflegt Schlitten.

Gruß
Wolfgang

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Da muss ich dir Recht geben: auf meinem Auto sitzt alles
mögliche Getier * herum, Katzen sowieso, des Nächtens Marder -
dabei entstehen keine Kratzspuren !

Also ich seh die Spuren der Katze schon, aber eher an den Dreckpfoten wie an den Kratzern. Die sind kaum beweisbar.

Allerdings frisst diese Katze auch Elefanten und ist so schwer, dass Sie - wenn an heißen Tage die Scheiben richtig aus gedehnt sind - mit einem Sprung gegen die richtige Scheibe schon mal die Alarmanlage auslösen kann.

Gruß Ivo

Halt doch einfach den Mund oT

Ein sehr qualifizierter Kommentar oT
X

Hi Wolfgang!

…und ihr dann ordentlich „einen mitgeben“, d.h. sie mit
einem festeren Seil oder irgend etwas anderem…

Wenn Du einer Katze den Platz unbedingt vergraulen willst,
nimm eine Spielzeug-Wasserpistole oder eine Sprühflasche zum
Bügeln (Deine Frau hat bestimmt so’n Teil, um Deine
BWLer-Hemden unter dem Schlips immer schön glatt zu halten).

Ich bin unverheiratet. Dennoch kenne ich diese Sprühflaschen, ich benutze sie für die Aufbringung von Motorradreiniger auf meine V2-Maschine. Neben meiner Laufbahn als „BWLer-Hemden-Träger“ bin ich nämlich noch Alt-Rocker…

Du mußt natürlich ertragen können, daß Dein Auto eventuell
einen paar Tropfen Wasser abbekommt. Aber dafür gibt es
Werkstätten, die trocknen das Auto und polieren evtl.
verbleibende Mikro-Kalkspuren wieder weg. Oder Du nimmst für
die Aktion Aqua-dest.

Sprechen wir hier wirklich über mein das letzte mal vor 3 Monaten ausgesaugtes, hinten graues, seitlich braunes und vorne rot/schwarzes (aber eigentlich anthrazit lackiertes) Nutztier?

3.) Man kauft sich einen Hund.

Bei Deinem Verhältnis zu Tieren ist das eine gute Idee. Du
mußt dem Hund nur noch beibringen, mit seinen Pfoten niemals
in die Nähe des Autolacks zu kommen. Alternativ kannst Du ihm
natürlich auch die Krallen wegoperieren lassen. Wenn das alles
nichts hilft, kannst Du den Hund bestimmt wieder günstig
verkaufen - BWLer-mäßig.

Wow, was einem hier alles unterstellt wird…
Seit 15 Jahre halte ich Hunde und es ging den Tieren immer gut bei mir. Nicht einer hat auf dem Auto geschlafen, was ihm natürlich, zumindest nach den hiesigen Unterstellungen zu urteilen, allerdings einen Ehrenplatz auf den Grillrost hätte bescheren können…:wink:

…man könne natürlich auch nicht die Herkunft irgendwelcher :giftigen Essensreste nachweisen, die einer Katze schaden :könnten.

Damit drohst Du mit einer Straftat und wenn Du an den Falschen
gerätst, fährt der mit Dir ganz gepflegt Schlitten.

Ich drohe hier mit gar nichts, so viel halten wir hier mal fest.
Wer sich stur stellt, benötigt ab und an eine kleine Motivationshilfe. Das ist alles.

Grüße,

Mathias

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Hallo Mathias,

… Dennoch kenne ich diese Sprühflaschen,

ich geb’ ja zu, daß ich meinen Vorurteilen gegenüber BWLern freien Lauf ließ. Aber auch zu oft passen viele Vertreter dieser Zunft (zusammen mit Bankern) in ein bestimmtes Bild… na ja, würg…

ich benutze sie für die Aufbringung von Motorradreiniger auf
meine V2-Maschine. Neben meiner Laufbahn als
„BWLer-Hemden-Träger“ bin ich nämlich noch Alt-Rocker…

Ok, das macht Dich richtig sympathisch. Rauchen wir 'ne Friedenstüte?

Gruß
Wolfgang

Moin moin,

Person A hat einen Geländewagen, den er auf seinem Grundstück
unter einem Carport parkt.
Die Katze von Person B liebt es, auf der noch warmen
Motorhaube des Geländewagens im Trockenen zu liegen und zu
dösen.
Eines Tages weist Person A seinen Nachbar Person B darauf hin,
dass sich mehrere Kratzspuren im Lack auf der Motorhaube
seines Jeeps befinden. Dabei sieht es so aus, dass es sich um
die Kratzer einer Katze handelt ( 5 einzelne Kratzer laufen
sternförmig zusammen). Person A möchte nun von Person B eine
neue Lackierung bezahlt kriegen, da sich die Kratzer nicht
wegpolieren lassen.

  1. Bei der Annahme, dass es wirklich die Katze war, so handelt es sich in diesem Fall um einen Schaden, der durch die Katze verursacht wurde. Daher ist der Halter der Katze haftend. Dies ist einer der Gründe dafür, dass manche Haustierhalter eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere abschließen.

  2. Bleibt das Problem der Beweisbarkeit. Hängt davon ab, ob der Halter des Tieres den Schaden anerkennt.

Hier die Fragen:

  1. Muss Person B für den Schaden aufkommen, obwohl die Katze
    nicht auf frischer Tat ertappt wurde?

Siehe Punt 2 oben.

  1. Müsste Person B für den Schaden aufkommen, wenn die Katze
    auf frischer Tat ertappt würde?

Aus meiner Sicht schon. Immerhin steht das Fahrzeug auf dem Grundstück von A und es kann nicht Aufgabe des A sein, das Auto so abzustellen, dass keine Katze Kratzspuren hinterlassen kann.

  1. Wer muss dafür Sorge tragen, damit sich der Fall nicht
    wiederholt: Muss die Katze ins Tierheim, oder das Carport zur
    geschlossenen Garage umgebaut werden?

Siehe oben; gibt es sonstige Möglichkeiten, die Katze von diesem Grundstück fern zu halten? Ich weiss, dass es bei Freigängern schwierig ist, aber nichtsdestotrotz liegt die Aufgabe beim Katzenhalter und nicht beim Fahrzeugbesitzer, das Tier von dem Grundstück fernzuhalten.

Für Angaben mit den genauen Paragraphen wäre ich überaus
dankbar. Auch interessiert mich, ob so ein Fall schon irgendwo
einmal vor Gericht ausgetragen wurde und wer mit welcher
Begründung gewonnen hat.

Hier wurde im www vor längerer Zeit mal ein ähnlicher Fall mit einem Kind statt einem Tier besprochen. VIelleicht findet jemand was im Archiv.

Erstaunt bin ich, wie schnell man als Tierfeind abgestempelt wird. Kratzspuren im Lack können bei neueren Wagen durchaus wertmindernd sein. Demnach ist also ein Schaden entstanden. Alles andere ist in diesem Fall erst einmal nebensächlich.

Danke im Voraus,
phil

Gruß

ALex

Hallo.

1.) Abwarten, bis die Katze mal wieder auf der Motorhaube
sitzt und ihr dann ordentlich „einen mitgeben“, d.h. sie mit
einem festeren Seil oder irgend etwas anderem, was das Tier
nicht verletzt, verjagen. Nach 3-4 mal wird die Katze sich
einen anderen Ruheplatz suchen.

Diese Methode, ebenso wie die von Wolfgang mit der Sprühflasche, kann durchaus erfolgversprechend sein. Vorausgesetzt, die Katze hat keine Möglichkeit, Dich mit dem „Mitgegebenen“ bzw. der Dusche in Verbindung zu bringen, kann sich die Verbindung „Motorhaube=unsicher“ bei der Katze entwickeln. Aber Du müsstest wirklich dafür sorgen, dass sie Dich nicht bemerkt. Ansonsten machst Du Dir die Katze zum Feind, und auf der Motorhaube wird sie sich trotzdem herumwickeln.

Das Problem ist, dass eine Katze im Falle des Erschrecktwerdens einen Alarmstart hinlegt - und zwar mit Spikes (auch, wenn die bei Stahl nicht wirklich was bringen *g*). Bei dem Satz, den sie dann macht, wirst Du hinterher Riefen der deutlicheren Art nachweisen können.

Rein rechtlich sehe ich das Problem der Beweisbarkeit. Mir sind keine Untersuchungen, die etwa analog zum Schusswaffengebrauch angestellt werden, um die Kratzspuren einer bestimmten Katze nachweisen zu können, bekannt.

Ich denke, das Beste ist es, die Katze, in flagranti ertappt, im Genick zu packen („beuteln“) und ordentlich zu schütteln. Diese Strafe kennt die Katze, versteht sie und kann sie auf ihr aktuelles Verhalten übertragen. Alles andere geht am tierischen Verhalten ziemlich vorbei,

meint kw

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Moin nochmal

ich hab mich gerade mit ner Katzenfachfrau unterhalten. Kratzer, die bleiben, können selbst von großen Katzen (7-8 kg) nur hinterlassen werden, wenn sie das Auto als Opfer sehen.

Ebenso können Kratzspuren von hackenden Elstern stammen.

Soweit zum Thema Beweisbarkeit.

Somit bleibt wirklich nur, das Tier bei frischer Tat zu ertappen, was vielleicht bei dem Schrecken den Schaden erst auslöst.

Aber auch dann ist die Haftpflicht fällig, die bei Hunden lt. meiner Info quasi Pflicht ist.

Gruß

ALex

P.S.: bei weiterem Interesse forsche ich noch ein wenig.

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Hallo Wolfgang,

Ok, das macht Dich richtig sympathisch. Rauchen wir 'ne
Friedenstüte?

Ja, das machen wir (*hust*, habe doch eigentlich damit aufgehört…) als Zeichen meines Friedenswillens erspare ich Dir ausnahmsweise auch meine pauschalen Vorurteile zu Ingenieuren… :wink:

Grüße,

Mathias

Hallo,

Dabei sieht es so aus, dass es sich um
die Kratzer einer Katze handelt ( 5 einzelne Kratzer laufen
sternförmig zusammen).

das ist eigentlich nicht das Schadbild einer Katzenkralle! Die Katze besitzt an den Hinterpfoten nur 4 Krallen. An den Vorderpfoten sind 5 Krallen, von denen 4 auf Zug positioniert sind und normalerweise wie die Hinterpfoten 4 parallele Kratzspuren hinterlassen. Die fünfte Kralle ist auf Schub positioniert und normalerweise im Schadbild unsichtbar, da die Katze entweder die vier zum Aufwärtsklettern oder die eine zum Abwärtsklettern benutzt.

Sternförmige Kratzspuren habe ich bei Katzen noch nie gesehen. Dafür können Katzen die Krallen auch nicht weit genug spreizen (zumindest nicht mit der Kraft, die zum Beschädigen von Autolack nötig wäre).

Gruss, Niels