Lackschäden durch Mülltonnen und Fensterputzer

Hallo kundige ForennutzerInnen :smile:

Meine A-Klasse hats leider zweifach erwischt…und ich benötige dringend euren Rat!

Als Kyrill wütete, hatte jemand aus dem Nachbarhaus die Papiermülltonnen gegen 16 Uhr auf den Gehweg gestellt. Die Plastikbehälter machten sich dann recht schnell selbstständig und düsten im wahrsten Sinne über den Fußweg. Gelandet sind dann zwei von ihnen am vorderen, linken Radkasten meines Autos, dadurch ist Lack an der Plastik-Frontschürze abgesprungen, ca. 2 Flächen à 2x2 cm. Nix Großes, aber es fällt halt auf.

Ich habe die Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers kontaktiert, der zufälligerweise auch mein Vermieter ist. Die waren etwas ratlos, ja äh tja, und verwiesen mich dann für Sturmschäden weiter an meine Teilkaskoversicherung (Selbstbeteilgung 150 €). Unser Versicherungsvertreter meinte dann auch, ja, es sei ein Fall für die Teilkasko.

Muss ich denn wirklich mein eigenes Geld investieren, wenn einer der Nachbarn meines Erachtens grob fahrlässig während eines Orkans die Mülltonnen rausstellt?

Ich habe den Schaden nun für wenig Geld bei einer Autoaufwertungsfirma tupfen lassen, aber das sieht natürlich nicht so schön aus wie lackiert. Aber eine Summe von 150 € will und ich kann ich als Studentin derzeit nicht begleichen.

Ein zweites Problem besteht nun auf der Heckklappe. Dort war lange Zeit ein Aufkleber befestigt, der schon halb abgelöst war. Ich hatte an einem Nachmittag unseren Fensterputzer, der selbstständig ist und diesen Beruf professionell betreibt, gefragt, ob er wisse, wie ich diese Aufkleberreste entfernen könne. Er hat dann gesagt, dass er das gerade erledigen könne - also saß er mit seinem Schaber in der Kälte und hat geruhsam und vorsichtig geschabt. Leider - wie mir die Leute von der Autoaufwertung sagten - völlig unsachgemäß, da der Klarlack nun teilweise ab ist und der Untergrund Kratzer aufweist. Klar, vielleicht hätte ich das wissen müssen, aber wenn mir jemand zusagt, dass er damit Erfahrung habe, das sei kein Problem - ja, vielleicht hätte ich misstrauischer sein müssen.

Dazu meine Frage: Die Autoaufwertungsfirma hat mir mündlich versichert, der Klarlack sei eben NICHT von dem agressiven Aufkleber entfernt worden, sondern durch die mechanische Bearbeitung mit einem Schaber. Kann ich nun die Haftpflichtversicherung des Fensterputzers dafür verantwortlich machen?

Ich danke wie immer für Anregungen, Ideen und Ratschläge!

Grundsätzlich vor ab: Du kannst die Haftpflichtversicherungen Deines Vermieters (oder die Person mit den Mülltonnen) und auch nicht die des Fenstersputzers dafür verantwortlich machen. Du kannst dich in beiden Fällen lediglich an die Personen wenden und den Schaden geltend machen - einen direkten Anspruch an die Versicherer hast du in diesem Fall gar nicht. Dieses würde ich in deinem Fall auch so machen.

Grundsätzlich wäre der Vermieter erster Ansprechpartner, wahrscheinlich müsste abgeklärt werden wer für das Rausstellen der Tonnen, etc. weiterführend verantwortlich ist (Mietvertrag!). Sollte dem Mieter ein Verschulden anzulasten sein, so klärt seine Haftpflichtversicherung, ggf. auch vor Gericht, alles weitere (so er denn eine hat). Ob den Mieter überhaupt ein Verschulden trifft lässt sich so wohl nicht sagen.

Gleiches auch beim Fensterputzer. Bei diesem den Schaden bzw. die Ausführung bemängeln. Mit seiner Versicherung hast du erstmal gar nichts am Hut.

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Hallo,

Grundsätzlich vor ab: Du kannst die Haftpflichtversicherungen
Deines Vermieters (oder die Person mit den Mülltonnen) und
auch nicht die des Fenstersputzers dafür verantwortlich
machen.

Hat nicht die Haftpflichtversicherung auch die Aufgabe, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und ist deshalb sehr wohl auch Ansprechpartner?
Gruß
loderunner

Rischtisch - aber Ansprechpartner für den Versicherungsnehmer, nicht für den Geschädigten!

Frank Wilke

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Rischtisch - aber Ansprechpartner für den Versicherungsnehmer,
nicht für den Geschädigten!

Doch, wenn die Haftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer abwehrt, dann ist die Haftpflicht der Ansprechpartner des Geschädigten!!!

Grundsätzlich vor ab: Du kannst die Haftpflichtversicherungen
Deines Vermieters (oder die Person mit den Mülltonnen) und
auch nicht die des Fenstersputzers dafür verantwortlich
machen. Du kannst dich in beiden Fällen lediglich an die
Personen wenden und den Schaden geltend machen - einen
direkten Anspruch an die Versicherer hast du in diesem Fall
gar nicht. Dieses würde ich in deinem Fall auch so machen.

Ja! Und man weiß auch nicht ob überhaupt versichert bzw. ob das Risiko eingeschlossen oder die Prämie bezahlt!

Grundsätzlich wäre der Vermieter erster Ansprechpartner,
wahrscheinlich müsste abgeklärt werden wer für das Rausstellen
der Tonnen, etc. weiterführend verantwortlich ist
(Mietvertrag!).

Und damit wären auch die 150 Euro SB geklärt! Ich würde dennoch den Schaden reparieren lassen und die Teilkaskoversicherung den Regreß machen lassen!

Sollte dem Mieter ein Verschulden anzulasten
sein, so klärt seine Haftpflichtversicherung, ggf. auch vor
Gericht, alles weitere (so er denn eine hat). Ob den Mieter
überhaupt ein Verschulden trifft lässt sich so wohl nicht
sagen.

Gleiches auch beim Fensterputzer. Bei diesem den Schaden bzw.
die Ausführung bemängeln. Mit seiner Versicherung hast du
erstmal gar nichts am Hut.

Jo, dann wohl, aber nicht jetzt als erstes bei der Suche nach dem Ansprechpartner zur Schadenregulierung! :wink:

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Und damit wären auch die 150 Euro SB geklärt! Ich würde
dennoch den Schaden reparieren lassen und die
Teilkaskoversicherung den Regreß machen lassen!

weißt Du auf anhieb wie das mit der SB verlaufen würde? Die müsste die VN in diesem Fall ja erstmal vorstrecken, und genau das wollte sie ja nicht, wenn ich es richtig verstanden habe. Die eigene TK würde mir ja nicht die 150,- EUR vom Verursacher wiederholen, oder irre ich? Fraglich obendrein, ob die überhaupt bei einer solchen Bagatelle Regress nehmen?!

Ja, die müssen Regreß nehmen! Auch bei Bagatelle! Und die 150 Euro, da könnte man doch drüber reden. Die übernimmt die TK und holt sie sich.

Nur wenn Sie nicht will, dann bleibt Sie auf dem ganzen Schaden hängen.

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Richtig!

Hallo

Hallo kundige ForennutzerInnen :smile:

Meine A-Klasse hats leider zweifach erwischt…und ich
benötige dringend euren Rat!

nicht so schön aus wie lackiert. Aber eine Summe von 150 €
will und ich kann ich als Studentin derzeit nicht begleichen.

Na ja , wenn man sich als Studentin ne A Klasse leisten kann, sollte einem auch klar sein, dass dort ne professionelle Reperatur auch ordentlich Teuro´s kostet

Das ist wieder ein typischer Fall, wenn sich Leute an einem Metier versuchen wo sie keine Ahnung haben

war. Ich hatte an einem Nachmittag unseren Fensterputzer, der
selbstständig ist und diesen Beruf professionell betreibt,
gefragt, ob er wisse, wie ich diese Aufkleberreste entfernen
könne. Er hat dann gesagt, dass er das gerade erledigen könne

das hätte er mal eienm Testobjekt vorher besser gausprobiert,

  • also saß er mit seinem Schaber in der Kälte und hat geruhsam
    und vorsichtig geschabt.

mit einer Rasierklinge drin

Leider - wie mir die Leute von der

Autoaufwertung sagten - völlig unsachgemäß, da der Klarlack
nun teilweise ab ist und der Untergrund Kratzer aufweist.
Klar, vielleicht hätte ich das wissen müssen, aber wenn mir
jemand zusagt, dass er damit Erfahrung habe, das sei kein
Problem - ja, vielleicht hätte ich misstrauischer sein müssen.

Dazu meine Frage: Die Autoaufwertungsfirma hat mir mündlich
versichert, der Klarlack sei eben NICHT von dem agressiven
Aufkleber entfernt worden, sondern durch die mechanische
Bearbeitung mit einem Schaber.

völlig richtig, die Autoaufwerter hätte die Stelle auch nur ein bischen aufrauhen müssen, bischen Klarlack drüber und gut wäre es gewesen.
Klebereste von sowas, gehen am besten mit Nitroverdünner oder Alkohol weg, mal so als Rat

Kann ich nun die

Haftpflichtversicherung des Fensterputzers dafür
verantwortlich machen?

Wie sieht denn die Beweis-Zeugenlage aus?

Ich danke wie immer für Anregungen, Ideen und Ratschläge!

LG
Mikesch