Ich habe da mal eine Frage. Im Osten des Landes gab & gibt es doch diese "Früh & Spät"Geschäfte, die bis in die Nacht öffen hatten oder ganz früh auf haben. In Frankfurt a.M. habe ich das auch mal gesehen. Deshalb meine Frage. Ist es rein rechtlich oder gesetzlich erlaubt solch Laden zu eröffen? Oder sind hier in Baden Württemberg solche Geschafte nicht zugelassen? Denn gesehen habe ich davon noch nie ein Laden. Nach 22 Uhr sind nur noch die Tankstellen da. Wo wird solche Sache gesetzlich geregelt? Außer Alkohol das zieht nur Bekloppte an, dachte ich an warme Bockwurst, Kaffe für die Taxifahrer…usw. Abgepackte Lebensmittel, Tabackwaren natürlich…und alles was man so brauchen „könnte“ usw.
Jörg
hallo,
suchst du: ladenschlussgesetz
lg dev