servus…
ein ladendetektiv ertappt einen mann.
er hat gesehen wie der knabe eine schachtel kippen an der kasse gezogen hat, dann ans zeitungsregal ging, irgendwas suchte und dann mit seiner flasche saft und den kippen zu kasse ging. das er die kippen einsteckte konnte er evtl nicht richtig sehen sondern das er welche in der hand hatte… die kippen lagen nicht auf dem kassenband anschliesend.
er folgt ihm weiter und spricht ihn auf der strasse an (rund 50-75m entfernt).
der dieb erzählt es seien seine kippen (die packung war auch nicht mehr neuwertig verschlossen) und das er sie am vorabend an der tanke gekauft habe
aus nervösität und auch im eifer des gefechtes wurden weder personalien erfahren noch ihn in den laden zurück gebeten…
sondern nur mit anzeige gedroht falls auf den videos etwas zu erkennen sei.
die video überwachung hat sicher den „käufer“ auf band allerdings ist wohl nicht die tat selbst darauf zu erkennen
dem ladeninhaber wird es geschildert und der rief auch die polizei (45 min später trafen die beamten ein)
kann man denjenigen noch fassen? bringt eine anzeige überhaupt was? was wenn der wieder im laden auftaucht?
kann man denjenigen noch fassen? bringt eine anzeige überhaupt was? was wenn der wieder im laden auftaucht?
Theoretisch würde eine Strafanzeige i.d.R. eingestellt, da das der Diebstahl einer geringwertigen Sache wäre und wenn der mutmaßliche Dieb (das ist ja nicht erwiesen) nicht schon 10x wegen desselben Delikts auffällig geworden ist, würde das Verfahren mit höchster Wahrscheinlichkeit sofort eingestellt werden. Wenn „er“ wieder im Laden auftaucht, könnte man -sofern Strafanzeige gegen Unbekannt in Sachen Zigaretten gestellt worden wäre-, nun die Polizei rufen, um die Identität feststellen zu lassen, um wiederum die Personalien für die Zigarettenanzeige zu haben. Wenn man aber nicht eindeutig gesehen hat, das Person X tatsächlich etwas entwendet hat, sollte man allgemein mit Anschuldigungen vorsichtig sein. Nicht der mutmaßliche Täter muss seine Unschuld beweisen, sondern der Beschuldigende (die Strafverfolgungsbehörden) seine Schuld! Da aber der Ladeninhaber Hausrecht hat, muss er Person X, Y oder Z keinen Zutritt zu seinem Laden gewähren. Er entscheidet, wen er reinlässt und wen nicht. Auch wenn eine solche Selektionspolitik (siehe Türsteher) marktnachteilig wäre.
danke für die fixe antwort, dass ist hilfreich und bestätigt auch meine vermutungen…
wie ein solcher sachverhalt weiter ausgehen würde werde ich wohl nicht erfahren aber die knobelaufgabe ist hiermit wohl erstmal gelöst… wenn jemand noch meinungen dazu hat, wäre ich dankbar
gruß
Hallo,
solange die Diebstahlshandlung nicht zweifelsfrei feststeht, gibt es keinen Diebstahl. Und offenbar gibt es bei deinem Fall genügend Zweifel.
Aber selbst wenn ein Diebstahl vorläge, aber noch nicht einmal die Personaldaten des Diebes vorliegen, mit welchem Aufwand soll man denn dann bei der minimalen Schadenshöhe die Person ermitteln?
Gruss
Iru