Ladendieb ertappt?!

servus…

ich hab nen nebenjob als ladendetektiv und
ich hab heute einen ladendieb „ertappt“!
nun ich habe gesehen wie der knabe eine schachtel kippen an der kasse gezogen hat, dann ans zeitungsregal ging, irgendwas suchte und dann mit seiner flasche saft und den kippen zu kasse ging. das er die kippen einsteckte kann ich nur sporatisch behaupten ich hab nur gesehen das er welche in der hand hatte… ich folgte und bemerkte das die kippen nich auf dem kassenband lagen.

ich folge ihm weiter und sprach ihn auf der strasse an (rund 50-75m entfernt).
er erzählte mir es seien seine kippen (die packung war auch nicht mehr neuwertig verschlossen und das er sie am vorabend an der tanke gekauft habe

ich war etwas nervös und hab auch im eifer des gefechtes weder personalien erfahren noch ihn in den laden zurück gebeten…

die video überwachung hat sicher den „käufer“ auf band allerdings denke ich nicht das die tat selbst darauf zu erkennen ist

dem ladeninhaber habe ich es geschildert und der rief auch die polizei (45 min brauchten die ^^) wegen täterbeschreibung an

kann man denjenigen noch fassen? bringt eine anzeige überhaupt was? was wenn der wieder im laden auftaucht?

ich hab nen nebenjob als ladendetektiv und
ich hab heute einen ladendieb „ertappt“!

was wenn der wieder im laden auftaucht?

Als die Polizei endlich da war:

  1. Wurde der Ladendetektiv wegen Strafvereitelung im Amt festgenommen?

  2. Hat der Ladeninhaber dem Ladendetektiv sofort wegen Arbeitsverweigerung und Unfähigkeit gekündigt?

Das wären die zwei allerersten Sofortmaßnahmen. Sie stellen sicher, dass sich so ein Vorfall nicht wiederholt.

Als die Polizei endlich da war:

  1. Wurde der Ladendetektiv wegen Strafvereitelung im Amt
    festgenommen?

  2. Hat der Ladeninhaber dem Ladendetektiv sofort wegen
    Arbeitsverweigerung und Unfähigkeit gekündigt?

Das wären die zwei allerersten Sofortmaßnahmen. Sie stellen
sicher, dass sich so ein Vorfall nicht wiederholt.

-D :smiley: :smiley: he, war der erste tag

also wars für die katz?! man kann ja nur dazu lernen ^^

wie wird denn im normalfall weiter jetzt verfahren

-D :smiley: :smiley: he, war der erste tag

also wars für die katz?! man kann ja nur dazu lernen ^^

wie wird denn im normalfall weiter jetzt verfahren

Groß-/Raster-/Schleierfahndung, Sonderkommission, Interpol. Umgehende Auslieferungsabkommen mit allen Staaten, mit denen noch keine bestehen, falls der Zichtendieb doch noch ins Ausland entkommt.

Sowas in der Art, darunter geht gar nichts!

Schon Bammel vor morgen? Wann fängt der Dienst an?

4 Like

hahahahaha…

garnicht morgen ist wieder uni angesagt (und da sag mal einer das studieren zum komplexeren verdummen führen kann X-D)

Hallom,

du studierst? Germanistik vermutlich, oder?

Zu dem Ladendieb:

Nur wenn zweifelsfrei feststeht, dass es sich tatsächlich um einen Diebstahl handelt, führt ein Strafverfahren zum Erfolg. So wie du aber die Sache schilderst, bleiben da doch einige Zweifel, zumal die Schachtel „Kippen“ schon gebraucht war. Letztlich ist also nix passiert.

Gruss

Iru

2 Like

Ugh.

ich hab nen nebenjob als ladendetektiv und
ich hab heute einen ladendieb „ertappt“!

Hast du nicht.

das er die kippen einsteckte kann ich nur sporatisch behaupten

Germanistik studierst du auch nicht.

ich folge ihm weiter und sprach ihn auf der strasse an (rund
50-75m entfernt).

Du bist Ladendetektiv, nicht Batman. Wenn du der Meinung bist, einer hätte lange Finger gemacht, musst du ihn zwingend noch im Geschäft ansprechen.

er erzählte mir es seien seine kippen (die packung war auch
nicht mehr neuwertig verschlossen und das er sie am vorabend
an der tanke gekauft habe

Ich hätte dir was anderes erzählt …

ich war etwas nervös und hab auch im eifer des gefechtes weder
personalien erfahren noch ihn in den laden zurück gebeten…

Das ist eben das Problem: So lange du im Laden bist und der zwei- bis dreifelhafte Kunde auch, übst du als Beauftragter das Hausrecht aus und kannst problemlos nach Personalien fragen. Draußen wird das schwieriger - in den Laden zurückkommen wird ein tatsächlicher Einbube und Spitzbrecher sowieso nicht.

dem ladeninhaber habe ich es geschildert und der rief auch die
polizei (45 min brauchten die ^^) wegen täterbeschreibung an

Und die sind mit voller Kapelle gekommen wegen einer Schachtel Kippen, von der noch nicht mal feststeht, dass sie geklaut worden ist?

kann man denjenigen noch fassen? bringt eine anzeige überhaupt was?

Nø. Es gibt weder Beweise noch auch nur brauchbare Anhaltspunkte, dass dein Kunde sich irgendwas hat zuschulden kommen lassen.

was wenn der wieder im laden auftaucht?

Dann verhältst du dich etwas professioneller und greifst ihn nur dann ab, und zwar noch im Geschäft, wenn du dir sicher bist.

Ich würde DRINGENDST eine Schulung empfehlen über die Rechtsgrundlagen deiner Tätigkeit, sonst kommst du früher oder später in Teufels Küche.

Aga,
CBB

Hugh,

Du bist Ladendetektiv, nicht Batman. Wenn du der Meinung bist,
einer hätte lange Finger gemacht, musst du ihn zwingend noch
im Geschäft ansprechen.

nicht unbedingt. Er hätte ihn festnehmen können, das aber auch außerhalb des Ladens.

Nø. Es gibt weder Beweise noch auch nur brauchbare
Anhaltspunkte, dass dein Kunde sich irgendwas hat zuschulden
kommen lassen.

Das ist der Knackpunkt. Wenn der Ladendetektiv selbst Zweifel an der Tat sondern nur einen vagen Verdacht hat, so wäre auch eine Festnahme nach § 127 StPO unzulässig. Auch könnte man dann eine evtl. Personalienfeststellung im Laden vergessen.

Dann verhältst du dich etwas professioneller und greifst ihn
nur dann ab, und zwar noch im Geschäft, wenn du dir sicher
bist.

absolut!

Ich würde DRINGENDST eine Schulung empfehlen über die
Rechtsgrundlagen deiner Tätigkeit, sonst kommst du früher oder
später in Teufels Küche.

wohl wahr.

Gruss

Iru

2 Like

Ugh.

Du bist Ladendetektiv, nicht Batman. Wenn du der Meinung bist,
einer hätte lange Finger gemacht, musst du ihn zwingend noch
im Geschäft ansprechen.

nicht unbedingt. Er hätte ihn festnehmen können, das aber auch
außerhalb des Ladens.

Sicher - der „Jedermannparagraph“ würde das bei einigermaßen hinreichendem Tatverdacht wohl abdecken. Mit der hier geäußerten Argumentation lässt sich dieser aber nicht begründen. Wenn wir mal konstruieren, die Festnahme würde versucht und es käme zu Gewalttätigkeiten, so hätte der Detektiv wenig Rechtfertigung für sein Vorgehen - zumal auch die Kameraaufzeichnung nichts herzugeben scheint.

Aga,
CBB

Hallo,

Mit der hier geäußerten Argumentation lässt sich dieser aber nicht
begründen. Wenn wir mal konstruieren, die Festnahme würde
versucht und es käme zu Gewalttätigkeiten, so hätte der
Detektiv wenig Rechtfertigung für sein Vorgehen - zumal auch
die Kameraaufzeichnung nichts herzugeben scheint.

stimmt durchaus. Die Festnahme nach 127 ist an sehr strikte Faktoren geknüpft, der vage Verdacht, der hier vorlag, begründet keinesfalls eine Freiheitsberaubung… und könnte u.U. für den Detektiv ziemlich schmerzahft ausgehen.

Gruss

Iru

  1. Wurde der Ladendetektiv wegen Strafvereitelung im Amt
    festgenommen?

seit wann gibt es bei einem Ladendetektiv die Strafvereitelung im Amt?

Grüße RS99

Warum hast Du Dich null schulen lassen oder Dich wenigstens mit den für diesen Job rechtlichen Grundlagen vertraut gemacht?
Warum hat der Filialleiter so einen Totalversager nicht sofort wieder entlassen? Einer wie Du nützt dem Laden rein gar nichts, die können schon froh sein, wenn Du keinen Schaden anrichtest.

Hallo,

lerne das Wichtigste für diesen Job:

Ein Kaufhausdetektiv und ein Fußballtorwrt haben eins gemeinsam, wenn sie rausgehen, müssen sie ihn sicher haben!

Gruß
Lawrence

Hi,

Warum hast Du Dich null schulen lassen oder Dich wenigstens
mit den für diesen Job rechtlichen Grundlagen vertraut
gemacht?

das versteh ich eigentlich auch nicht, da seit dem Jahr 2003 eigentlich keiner mehr als Kaufhausdetektiv arbeiten darf ohne die vorgeschriebene Sachkundeprüfung.

Aber wahrscheinlich ist er beim Kaufhaus selbst angestellt und damit entfällt dieser Nachweis der Prüfung.

Mal wieder Geld am falschen Ort gespart.

Grüße RS99