Hallo!
Hallo!
Der 12jährige A stiehlt in einem Drogeriemarkt eine Packung
Kondome im Wert von ca. 3 Euro und wird dabei ertappt.
Einerseits dumm gelaufen, andererseits sorgt er wenigstens vor :o)
Die Filialleiterin nimmt eine „Strafanzeige“ auf, die von der Mutter
unterschrieben wird. (Die Polizei wird nicht hinzugezogen.)
Was denn nun, Anzeige oder keine Anzeige? Eine Anzeige kann nur bei der Polizei erstattet werden. Ggf stellt der Staatsanwalt dann nen Strafantrag. Alles, was die Filialleiterin (FL) machen kann, ist dem Bengel ein Hausverbot zu erteilen, da er noch nicht strafmündig ist. Mich würd ja mal interessieren, wie diese „Strafanzeige“ aussieht u was die Mutter da genau unterschrieben hat…
- Ist diese „Strafanzeige“ nur ein formaler Akt, der betriebsintern
abgelegt wird? (Der Schüler ist ja noch nicht 14 und damit
nicht strafmündig.)
Sieht fast so aus. Keine Polizei, keine Information der Staatsanwaltschaft - kein Strafantrag.
- Wird die Strafanzeige an die Justizbehörden weitergeleitet?
Wie denn? Ohne Polizei? Oder ist jemand in der Verwandtschaft der FL beim grün-weissen Trachtenverein?
- Wenn ja, wo und wie lange bleibt die Straftat aktenkundig?
Gar nicht, da eben keine Polizei hinzugezogen wurde, und damit gibts keine Akte. Nur, wie lange diese „Anzeige“ betriebsintern aufbewahrt wird, das weiss wahrscheinlich nur die FL.
Welche Konsequenzen könnten sich für den Jungen daraus ergeben?
Ausser dem Hausverbot u evtl Querelen mit den Eltern kann nichts weiter passieren. Körperliche Züchtigung ist in D verboten, also gibts höchstens Stubenarrest oder TV- bzw Playstation-Verbot.
Vielen Dank im voraus für Eure Mühe!
MfG
Renardo
Gruss
Mutschy