Ladendiebstahl

Hallo!

Ich habe im Fernsehen gesehen, dass die Polizei bei ertappten Ladendieben prüft, ob diese genügend Geld gehabt hätten, um den Artikel zu bezahlen.

Was macht das gerichtlich für einen Unterschied?

Gruß

Marcus

Hallo Marcus,

Ich habe im Fernsehen gesehen, dass die Polizei bei ertappten
Ladendieben prüft, ob diese genügend Geld gehabt hätten, um
den Artikel zu bezahlen.
Was macht das gerichtlich für einen Unterschied?

Nun,das macht den Sinn,zu überprüfen ob hier ein Ladendedektiv
seine „eigene Brieftasche“ aufbessern will…
Die Ladengeschäfte wollen zwar am liebsten die GSG 9…aber zahlen wollen sie 1 Eis fürs ganze Jahr…
Du musst wissen,das viele Geschäfte die Detektive nach „Erfolg“ bezahlen…
„Fängt“ der Detektiv nich MINDESTENS XXX -Ladendiebe im Monat,hat er
auch kein ausreichendes Einkommen…

hä? versteh ich nicht.
ein ladendieb ist ein ladendieb. ob er 1000,- in Bar dabei hat oder nur -,50 fürs nach hause telefonieren.
was hat jetzt der detektiv davon? bekommt der 10% der summe, die in gefasster ladendieb in bar dabei hat?

hm. tut mir leid, aber ich versteh die antwort leider nicht. :-/

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ich auch nicht! o.w.T.
.

Ich glaube, was uns der Kollege sagen will, ist Folgendes:

Wenn der Beschuldigte Geld dabei hatte, spricht das dafür, dass er gar nicht stehen wollte und der Ladendieb ihm etwas unterschiebt, um die Fangprämie zu kassieren.

Levay

Hallo!

Nun,das macht den Sinn,zu überprüfen ob hier ein Ladendedektiv
seine „eigene Brieftasche“ aufbessern will…
Die Ladengeschäfte wollen zwar am liebsten die GSG 9…aber
zahlen wollen sie 1 Eis fürs ganze Jahr…
Du musst wissen,das viele Geschäfte die Detektive nach
„Erfolg“ bezahlen…
„Fängt“ der Detektiv nich MINDESTENS XXX -Ladendiebe im
Monat,hat er
auch kein ausreichendes Einkommen…

hä? versteh ich nicht.
ein ladendieb ist ein ladendieb. ob er 1000,- in Bar dabei hat
oder nur -,50 fürs nach hause telefonieren.
was hat jetzt der detektiv davon? bekommt der 10% der summe,
die in gefasster ladendieb in bar dabei hat?

Das ist ja auch etwas verwirrt - und völlig falsch.

Eine Erfolgsprämie gibt es in dem Gewerbe nicht wirklich (vielleicht gab es so was ja mal - man hört dergleichen immer wieder), richtig ist, dass Kunden bei Anzeige eine Prämie kassieren.

Einen Druck, Diebe zu fangen gibt es natürlich trotzdem: besteht eine große Diskrepanz zwischen Inventurdifferenz und Aufklärungsquote des Detektivs, ist er der falsche Mann.

Sinn macht das ganze dadurch aber trotzdem nicht…

Lieben Gruß
Patrick

Hallo Marcus,

Ich habe im Fernsehen gesehen, dass die Polizei bei ertappten
Ladendieben prüft, ob diese genügend Geld gehabt hätten, um
den Artikel zu bezahlen.

Was macht das gerichtlich für einen Unterschied?

Naja, das ist ein Maximum an Informationsausschöpfung und liefert ein Stück weit die Begleitumstände.

Hat der Dieb weder EC-Karte noch Bargeld dabei, dann könnte er die Ware theoretisch nicht bezahlen. Eventuell kann das dafür sprechen, dass er bereits beim Betreten des Geschäfts den Diebstahl im Sinn hatte (Vorsatz).

Auf der anderen Seite, hat er genug Geld in der Tasche, kommt wohl keine persönliche Notlage als Tatmotiv in Frage.

Man kann also die Aussage u.U. an Hand dieser Information validieren. Kann dann also eventuell bei der Strafbeimessung eine Rolle spielen.

Lieben Gruß
Patrick

Hallo,

Wenn der Beschuldigte Geld dabei hatte, spricht das dafür,
dass er gar nicht stehen wollte und der Ladendieb ihm etwas
unterschiebt, um die Fangprämie zu kassieren.

wenn das von irgendeinem Richter als Beweis anerkannt würde, gäbe es wohl schlagartig keine Ladendiebe mehr. Jedenfalls keine überführten Profis.
Mir erschließt sich der Grund für die Nachforschung deshalb auch nicht.

Aber ianal, vielleicht sehen das ja einige Richter wirklich anders.

Gruß
loderunner

Ich halte den Beweiswert auch für gering und das Beweismittel gleichzeitig für regelmäßig überflüssig.

Levay

Naja, das ist ein Maximum an Informationsausschöpfung und
liefert ein Stück weit die Begleitumstände.

Zustimmung bis hier.

Hat der Dieb weder EC-Karte noch Bargeld dabei, dann könnte er
die Ware theoretisch nicht bezahlen. Eventuell kann das dafür
sprechen, dass er bereits beim Betreten des Geschäfts den
Diebstahl im Sinn hatte (Vorsatz).

Dolus antecedens? Der Vorsatz muss zum Tatzeitpunkt vorliegen, § 8 StGB. Tatzeitpunkt beim Diebstahl ist die Wegnahme (§ 242 StGB), nicht das Betreten des Geschäfts.

Levay

Hallo Patrick,

richtig ist, dass Kunden bei Anzeige eine Prämie kassieren.

steh ich auf dem Schlauch?

Gruß,
Jens

Hallo Patrick,

dann erkläre du mir doch einmal wie die Mitarbeiter einer Security-Firma für ein BRUTTO-Monatsgehalt von 800 EURO NRW weit mit ihrem eigenem Pkw arbeiten sollen???..
Diese Security-Firma stellt die Ladendetektive für eine bekannte Baumarktkette in ganz NRW.
Da die „Stammkundschaft“ sehr schnell diese Dektektive erkennt,können die
maximal 4 bis 5 Tagen an einem Baumarkt eingesetzt werden…spätestens dann müssen sie wechseln,weil alle „Bandidos“ sie kennen…
Bei dieser Baumarktkette erhält der Detektiv für jeden Fang 30 € Prämie.
Wenn man dann noch daran denkt,das der gute diese Woche in Aachen und in der nächsten Woche in Bielefeld im Einsatz ist (die derzeitigen
Benzinpreise sind dir ja wohl geläufig??..) ist hier sehr wohl von einem ganz PERSÖNLICHEN Interesse an einer hohen Fangquote auszugehen…