Ladendiebstahl?

Hallo,

wenn das Kassenpersonal eines SB-Markts einen Artikel nicht bemerkt und deshalb nicht berechnet, obwohl dieser Artikel vom Käufer nicht versteckt wurde, ist das dann schon Ladendiebstahl?
Z.B. wurde eine Kiste Bier die ganz normal unverdeckt auf der dafür vorgsehenen Lade des Einkaufswagens war, übersehen und nicht berechnet. Hat der Käufer da eine Mitwirkungspflicht in dem Sinne, er muss dem Kassenpersonal sagen, Was?, nur xx Euro, das kann nicht sein, haben sie vielleicht meine Bierkiste vergessen zum eintippen?

Gruß

Docco

Hallo,

Käufer nicht versteckt wurde, ist das dann schon
Ladendiebstahl?

nein, viel besser: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Gruß
Christian

nein, viel besser:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

unter welchen Umständen ist denn „Vorspiegelung“? Ist man als Kunde an der Supermarkt-Kasse verpflichtet, die Rechnung zu prüfen und zu protestieren, wenn sie jemandem womöglich als zu niedrig erscheinen könnte?

Gruß

Docco

Hallo,

Käufer nicht versteckt wurde, ist das dann schon
Ladendiebstahl?

nein, viel besser:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Naja, Betrug läge ja gerade nur dann vor, wenn der Artikel versteckt wurde, da hierin die Täuschungshandlung zu sehen ist (zusammen mit der Nichtaufklärung darüber). Das war ja gerade nicht der Fall. Das alleinige Nichtmitteilen eines nach draußen geschaffenen Gegenstandes (jetzt mal eine kriminelle Absicht unterstellt) ist als Diebstahl einzuschätzen. Wobei sich das in der Tat dann, wenn sich die Ware im Einkaufswagen befindet und vom Kassierer sozusagen durchgewunken wird, schnell mit Betrug überschneidet.

Gruß
Dea

,al ganz abstrakt, wenn man eine waren nicht auf dsa förderband legt und den verbleib im wagen nicht anzeigt ( wobei davon asuzugehen ist, das jede ware, die nicht auf dem vorgesehen bereicht, dem band; liegt anzuzeigen ist) seh ich in dem auslassen des anzeigen die täuschungshandlung die auch den vermögensschaden bedingt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Käufer nicht versteckt wurde, ist das dann schon
Ladendiebstahl?

nein, viel besser:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Hallo,

das müsstest Du mir aber mal genauer erklären, wie du da einen Betrug draus machen willst…

Es dürfte ja schon am „Wer in der Absicht,…“ scheitern.

Gruß

S.J.

Hallo,

das müsstest Du mir aber mal genauer erklären, wie du da einen
Betrug draus machen willst…

Es dürfte ja schon am „Wer in der Absicht,…“ scheitern.

ich hab das so verstanden, daß der Kunde sehr wohl merkt, daß der Kassierer den Kasten nicht berechnet und da er das ja nicht verschweigt, weil es so lustig ist…

Gruß
Christian

Moin,

Ist man als
Kunde an der Supermarkt-Kasse verpflichtet, die Rechnung zu
prüfen und zu protestieren, wenn sie jemandem womöglich als zu
niedrig erscheinen könnte?

Nein, aber wenn man es nicht tut, ist man verpflichtet nie wieder zu mosern, wenn die Läden die Preise erhöhen, weil soviele Diebstähle/Betrügereien passieren, oder wie man das sonst nennen will, was Du oben abstrakt dargestellt hat…

Gruß,

Florian

,al ganz abstrakt, wenn man eine waren nicht auf dsa
förderband legt und den verbleib im wagen nicht anzeigt (

Jetzt hat aber der Verkäufer durch concludentes Handeln angezeigt, dass eben nicht alle zu kaufenden Waren auf das Förderband gelegt werden müssen. Dieses concludente Handeln des Verkäufers besteht darin, an den Einkaufswagen eine Gestell für das Laden einer Bierkiste anzubringen und habituell weder das Heraufheben der Bierkiste auf das Förderband noch das Ausdeuten der Bierkiste durch den Kunden zu verlangen.

Wenn der Kunde bereits dann Betrug begeht, wenn er nicht bemerkt, wenn das Kassenpersonal einen niedrigeren Betrag verlangt, als nach Auszeichnung und Kaufmenge zu erwarten wäre, dann fände ich das komisch, und es würde das Geschäftsprinzip des Selbstbedienungslandes juristisch unmöglich machen.

Gruß

Docco

Moin,

ich weiß nicht, wenn man an der Supermarkt-Kasse die Rechnung einfach unbesehen mit der Karte bezahlt, ist das doch für die Firma besser als wenn man vor dem Bezahlen nochmal jeden gekauften Gegenstand nachprüft, ob er auf der Rechnung womöglich unberücksichtigt geblieben oder zu billig abgrechnet wurde.

Gruß

Docco

ein konkludentes verhalten durch anbringen einer transportfläche für kisten an einem wagen? da müsste man auch keine andere waren auf das förderband legen, denn dafür hat der wagen auch eine fläche.
außerdem bedingt ein konkludentes handeln eben noch dem tätig werden oder einem unterlassen und kann meines wissens nicht durch die beschaffenheit einer sache ausgelößt werden (vorallem nicht durch einen schon fast standart aufgebauten einkaufswagen).

Weiterhin ist hier auch der Empfängerhorizont zu beachten. Der Laden geht bei seiner Willenserklärung davon aus, das er sie nur über die erfassten Waren trifft. Ein kasten, der von der Verkäuferin nicht wahrgenommen wird, kann also nur sehr schwer bestandteil des vertragens werden.

Ein kasten, der von der
Verkäuferin nicht wahrgenommen wird, kann also nur sehr schwer
bestandteil des vertragens werden.

Gut beobachtet. Genau da erklärst Du auch, warum es kein Betrug sein kann. Denn wenn die Verkäuferin den Kasten nicht sieht, kommt es auch zu keiner Vermögensverfügung durch sie. Klassische Abgrenzung von Diebstahl und Betrug.

Weiter oben hat cmd.dea richtig festgestellt, dass es zudem keine Täuschungshandlung gibt. Diese kann nicht im fehlenden Hinweis - einer Unterlassung - liegen, da keine Garantenpflicht besteht. Auch einen Irrtum kann ich hier nicht erkennen.

Ich hoffe, dass nun verständlich dargelegt ist, warum hier kein Betrug in Betracht zu ziehen ist.

Hallo,

mir ging es nicht um die feinsinnige Unterscheidung zwischen Diebstahl und Betrug, sondern um die Unterscheidung zwischen legal und illegal.
Es scheint also, ich bin verpflichtet dazu, an der Kasse des SB-Marktes einen zu geringen Rechnungsbetrag zu bemerken und dann eine noch teure Rechnung zu fordern.
Hey, das ist merkwürdig! Weil das hätte Weiterungen, wenn das stimmt. Negatives Feilschen, z.B. bei Dienstleistung, Friseur: Haarwäsche, aber war das nicht auch schon zusätzlich Kopfmassage? „Bitte kassieren sie doch zwei Euros zusätzlich für Kopfmassage, damit ich nicht Dieb oder Betrüger bin“, oder wie ist das anzusehen?

Gruß

Docco

Es scheint also, ich bin verpflichtet dazu, an der Kasse des
SB-Marktes einen zu geringen Rechnungsbetrag zu bemerken und
dann eine noch teure Rechnung zu fordern.

Nein, Du bist nicht verpflichtet, es zu bemerken. Wenn Du es nicht bemerkst, machst Du Dich auch nicht strafbar.

Hey, das ist merkwürdig! Weil das hätte Weiterungen, wenn das
stimmt. Negatives Feilschen, z.B. bei Dienstleistung, Friseur:
Haarwäsche, aber war das nicht auch schon zusätzlich
Kopfmassage? „Bitte kassieren sie doch zwei Euros zusätzlich
für Kopfmassage, damit ich nicht Dieb oder Betrüger bin“, oder
wie ist das anzusehen?

Bei einer Dienstleistung kannst Du nicht zum Dieb werden, da wären wir beim Betrug. Und ist es so, wie von Dir geschildert, liegt auch dieser nicht vor, weil Du nichts aktiv tust, um zu täuschen. Du nutzt lediglich einen Irrtum aus, ohne verpflichtet zu sein, auf den Fehler hinzuweisen.