Frau x (19 Jahre alt) hat vor kurzem in einem laden kosmetikartikel im wert von 120€ gestohlen und wurde vom ladendedektiv erwischt. Frau x ist studentin und ihr stehen im monat 180€ kindergeld zur verfügung, wovon sie 110 an die wohnungsmiete zahlen muss den restbetrag gleichen ihre eltern aus. Frau x hat die 50€ ‚fangprämie‘ an den dedektiv gezahlt… die polizei nahm frau x mit auf die polizeistation und lies sie ins register einschreiben (fotos, fingerabdrücke), da sie sich nicht ausweisen konnte… frau x hat keine vorstrafen und hat die tat direkt mit reue gestanden… mit welchen folgen hätte frau x zu rechnen? wird es zu einer Hauptverhandlung kommen? Ihr besonderer wunsch ist es, als beamtin im bereich des Jugendamtes zu arbeiten… hätte sie mit konsequenzen hinsichtlich ihres berufswunsches zu rechnen?
ich bedanke mich für alle hilfreichen antworten!
Hallo, der Ablauf mit dem Zugeben der Tat und Reue zeigen war soweit in Ordnung, und wird einem auf jeden Fall auch positiv ausgelegt. In der Regel wird das Verfahren eingestellt und es kommt damit nicht zu einer Hauptverhandlung da die Tat zugegeben wurde, wenn man Pech hat muss man noch eine Zahlung leisten, die aber in ihrem genannten Fall dann sehr gering ausfallen sollte(Studentin/Ersttäter/Fangprämie bezahlt).
Was allerdings wichtig gewesen wäre auch zu schreiben in welchem Bundesland das Vorkommiss war, Bayern Urteilt aus meiner Erfahrung am härtesten.
Beim Beamtenrecht kenne ich mich nicht so gut aus, allerdings weiß ich dass Beamte bei einem Diebstahl zusätzlich ein Disziplinarverfahren dazu bekommen, das je nach dem verschiedenste Berufliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wie es nun ist wenn man erst diese Laufbahn einschlägt kann ich nicht aussagekräftig sagen, aber auch wenn man durch diese Tat nicht Vorbestraft ist, kann man diese Tat im erweiterten Führungszeugnis einsehen. Bei größeren Straftaten ist der Beamtenstatus auf jeden Fall nicht mehr möglich.
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vielleicht können sie hier was erfragen oder nachlesen:
Grüße aus Richtung Ulm
Hallo,
gespeichert bleibt dies ewig ob es im Führungszeugnis für Behörden vermerkt wird kommt auch immer auf das Bundesland an. Eine Geldstrafe wird sie trotzdem erhalten egal wieviel sie verdient !
Gruß Marco
www.hautstadtdetektei.de