Ladendiebstahl 56 Euro

Hallo!

Nehmen wir an, es hat heute jemand einen Ladendiebstahl im Wert von 56 Euro begangen.
„Fangprämie“ wurde an das Warenhaus (hier: Baumarkt) in Höhe von 50 Euro gleich bezahlt.

Polizei war da weil dieser sich nicht ausweisen konnte.

Lange Rede kurzer Sinn…Meine Frage:

Das ganze geht jetzt an den Staatsanwalt.
Dieser entscheidet dann wie hoch die Strafe ausfällt oder bestenfalls wird dieser die Straftat einstellen.
Mit welcher Strafe muss mann rechnen oder wird vielleicht das Verfahren eingestellt? Wie ist die Tendenz?
Was mir aber noch wichtiger ist: Wird es einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis geben? Dieses wird nämlich in 2 Jahren benötigt wegen einer FührerscheinVerlängerung für Personenbeförderung.

Die Person hat sich vorher noch nie was zu schulden kommen lassen.

Herzlichen Dank vorab für Ihre Antworten!

Armin

Keine Angst. Die Strafe - sofern es überhaupt eine gibt - wird viel zu gering ausfallen und Leute immer weiter animieren Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen und Geschäfte zu beklauen, was natürlich die anderen Kunden über erhöhten Preis bezahlen müssen.

Hallo,

an dem dürften die sehr üblichen Preisabsprachen der Hersteller und Händler weit mehr Anteil haben, als die Kleindiebe je erreichen können.

Gruß,
Paran

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Servus,

nö.

Wenn es zum Strafverfahren kommt, entscheidet das Gericht über die Strafe, nicht der Staatsanwalt.

Diesen kann man aber dazu bewegen, die Sache gar nicht bis vor Gericht kommen zu lassen: Wenn er anbietet, das Verfahren gegen Auflage (das wird normalerweise eine Zahlung sein) einzustellen, wird keine Anklage erhoben, und dann gibt es auch keine Strafe, mithin keinen Eintrag im Führungszeugnis.

Auch wenn Anklage erhoben wird, kann das Gericht das Verfahren einstellen, z.B. wegen Geringfügigkeit des Verschuldens. Ist bei Eigentumsdelikten aber nicht so üblich.

Wie auch immer: Kontakt mit der Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung oder mit dem Gericht nach selbiger wird hier sinnvollerweise von einem Strafverteidiger aufgenommen, die wissen wie es geht.

Schöne Grüße

MM

Wenn Du Dich im wesentlichen von Bier, Würstchen und Bahngleisen ernährst, mag man auf den Gedanken kommen, diese Vorgänge als sehr üblich zu bezeichnen. In jedem anderen Fall sollte man bedenken, daß die Einzelhandelspreise in Deutschland - bedingt durch den hohen Wettbewerb - ausgesprochen niedrig sind.

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Ich danke für eure Antworten!

Im übrigen war das nicht unbedingt eine Frage für ein Expertenforum bei www. Schließlich findet man diesbezüglich zahlreiche Antworten in anderen Foren und es ist eine alltägliche Angelegenheit also nichts besonderes. Mir war es wichtig schnell eine Antwort zu bekommen weil es mir vor allem nicht klar war ob der Betrag von 56 Euro noch als „geringfügig“ einzustufen ist.
Bis das Ganze abgeschlossen ist wird es bestimmt noch ein paar Wochen dauern.
Gerne würde ich mitteilen wie es ausgegangen ist. Das wird aber wohl in dem Treat nicht mehr möglich sein.

Gruß