Hallo!
Nehmen wir an, es hat heute jemand einen Ladendiebstahl im Wert von 56 Euro begangen.
„Fangprämie“ wurde an das Warenhaus (hier: Baumarkt) in Höhe von 50 Euro gleich bezahlt.
Polizei war da weil dieser sich nicht ausweisen konnte.
Lange Rede kurzer Sinn…Meine Frage:
Das ganze geht jetzt an den Staatsanwalt.
Dieser entscheidet dann wie hoch die Strafe ausfällt oder bestenfalls wird dieser die Straftat einstellen.
Mit welcher Strafe muss mann rechnen oder wird vielleicht das Verfahren eingestellt? Wie ist die Tendenz?
Was mir aber noch wichtiger ist: Wird es einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis geben? Dieses wird nämlich in 2 Jahren benötigt wegen einer FührerscheinVerlängerung für Personenbeförderung.
Die Person hat sich vorher noch nie was zu schulden kommen lassen.
Herzlichen Dank vorab für Ihre Antworten!
Armin