Ladendiebstahl - Diebstahl geringwertiger Sachen

Hallo!
Jemand, nennen wir ihn „J,“, hat zum 12. Februar 2020 eine Ladung zur Hauptverhandlung nach Ansbach (Bayern). Tatvorwurf: Diebstahl einer Fl. Wein, Wert 4 EUR, Tatort Bahnhofskiosk (Ansbach), Tat eingestanden.
J komme aus Dortmund (sein Wohnsitz), ist studierter Sozialarbeiter (kein Scherz) und lebt aufgrund seelischer Erkrankung (Alk) sowie Schicksalsschlägen von Sozialhilfe, arbeitet aber immerhin ehrenamtlich (Pflegeheim).
J´s Vorgeschichte (bzw. Strafregister): 1x Diebstahl im Aldi (Filmriss, Geldstrafe)
1x Aldi Warenwert 7 EUR, die er zwar bezahlt hatte, aber beim zweiten Betreten des Ladens mit der Ware kein Kassenbon mehr vorhanden >kein Glaube geschenkt, Geldstrafe.
Verdacht des Fahrrddiebstahls (war ein Fundrad!! Ort: Bayern, daher polizeidienstliche Erkennung, erfahren eingestellt (glaubt J), da kein Besitzer des Rades ausmachbar war).

  • Beleidigung (Nachbarin, mit der er sich heute bestens versteht)
  • Beamtenbeleidigung (jeweils Geldstrafe, insgesamt "stottert " unser J also ca. 60 EUR monatl. ab.
  • 2x Trunkenheit im Straßenerkehr (Radfahrten)
    J ist also teilweise ein Pechogel, teils hat er wegen Alk aber wirklich Mistgeklaut, „geklaut“, namentlich diesmal.
    Er ist Typ „Weichei“ und hat panische Angst vor erstmaliger Haft ohne Bewährung!
    Hat sich keinen Rechtsbeistand geholt (wozu auch: Die Pulle Wein ist geklaut und geklaut ist gestohlen, tut ihm Leid, Punkt).
    Hat sich jetzt Supersparpreisticket für Fahrt zum 12. Februar über Nacht nach Ansbach gekauft „ausgeruht ankommen“ und versteht die Welt nicht mehr: Wegen der vier EUR das, wirklich?
    Was fällt Euch dazu ein, vor allem an konstruktiven Tips?
    J ist kein „Penner“, sondern gutsituirt, allseits beliebt, sozial engagiert, aber irgendwor doch am Leben zerbrochen.
    Daanke für Rückmeldungen!!
    Euer Pupsknoten (komischer Nick, hatte mir einst eine Schreiberlingkollegin vorgeschlagen:)

Hallo,
ich fürchte, dass es bei unserer Kuscheljustiz wieder eine Bewährung gibt. Meiner Meinung nach sollte es das ausschließlich bei der ersten Straftat (ohne Gewalt und Sachbeschädigung) geben.
Fazit: Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Gruß Michael

Bist Du von Bayern nach Do umgezogen oder was zieht einen Dortmunder nach Bayern ?

Selbst wenn man die Vorgänge der Vergangenheit nicht zeitlich einordnen kann ( „wie lange liegen sie zurück“) wird es mit aller Wahrscheinlichkeit keine Haftstrafe geben, ohne Bewährung schon gar nicht.
Anwalt hätte ja der Staat bezahlt der Dich jetzt anklagt. Der nützt im Strafverfahren immer was, auch wenn man den Vorwurf eingeräumt hat.

Was mich aber etwas stutzig macht ist, warum hat die Staatsanwaltschaft keinen Strafbefehl , also ein vereinfachtes, schnelles Verfahren gewählt- Geldstrafe und gut wäre es wenn man die rechtzeitig bezahlt. Kein Prozess.

Bayern, Null Toleranz , ein Exempel ?

MfG
duck313

Ach so, J ist 49 Jahre, wird kurz vor der Hauptverhandlung fünfzig - hmm - und seine fehlenden „V“ sind keine Rechtschreibfehler,sondern die Tastatur;)

das setzt ja voraus, es gab vorher schon welche. Aus seiner Schilderung kann man das nicht ersehen.

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Danke ihr Schnellen, J hatte immer nur Geldstrafen, keine Bewährung, und ist regelmäßig (als Westfale) in Bayern, wo seine inzwischen leider komplett ehinderte Freundin wohnt, eine Ansbacherin.
Aber das soll jetzt kein Mitleidmachen sein, sondern eine Antwort auf Eure Posts.
Natürlich dachte ich über einen Anwalt nach - aber was will der ausrichten?
Und sollte der/ diemit mir nach Bayern verreisen?
So, danke nochmals, unsere Biblio schließt und ich bin raus bis morgen und gespannt!

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