Ladendiebstahl Geldforderung ohne Anzeige

Hallo!
Eine Supermarktangestellte (Verkäuferin) beobachtet jemanden wie er Waren in eine Tasche steckt. Dannach beobachtet sie an der Kasse, dass dieser jemand diese Waren nicht bezahlt.
Der „Täter“ wird nicht gestellt und es existieren kein Videomaterial o.ä. als Beweis.

Einige Wochen später erhält der „Täter“ einen Brief von einer Anwaltskanzlei in der steht, dass der „Täter“ gestellt worden sei und die Vertragsstrafe nicht bezahlt hat und dies nachholen soll.
Bei Bezahlung innerhalb der Frist wird von einer Anzeige wegen Ladendiebstahl abgesehen.

Reicht so eine Beobachtung überhaupt als Beweis aus? Die Waren können ja auch in einem unbeobachteten Moment zurückgelegt worden sein.

Wie warscheinlich wäre eine Verurteilung für den angeblichen Täter?

Wie kann der „Täter“ sicher sein, dass nach der Bezahlung der Vertragsstrafe tatsächlich von einer Anzeige abgesehen wird.
Eigentlich ist es ja fast ein Schuldeingeständnis, wenn man die bezahlt.

Für mich riecht das alles nach Dummfang.
„Vielleicht hat der ja was geklaut, einfach mal Geld verlangen…“

Reicht so eine Beobachtung überhaupt als Beweis aus?

Wenn dies so wie geschildert abgelaufen ist reicht das nicht aus.

Wie warscheinlich wäre eine Verurteilung für den angeblichen
Täter?

Bei dem geschilderten Ablauf ist eine Verurteilung sehr unwahrscheinlich.

Mahlzeit,

Du schreibst dass die Person beobachtet aber nicht aufgehalten wurde.

Woher haben die dann die richtige Anschrift und den Namen?

Reicht so eine Beobachtung überhaupt als Beweis aus? Die Waren
können ja auch in einem unbeobachteten Moment zurückgelegt
worden sein.

Nein

Wie kann der „Täter“ sicher sein, dass nach der Bezahlung der
Vertragsstrafe tatsächlich von einer Anzeige abgesehen wird.
Eigentlich ist es ja fast ein Schuldeingeständnis, wenn man
die bezahlt.

Nicht zahlen

Gruß RS99

Kulanter Täter
Hallo hurnson


Eine Supermarktangestellte (Verkäuferin) beobachtet jemanden
wie er Waren in eine Tasche steckt. Dannach beobachtet sie an
der Kasse, dass dieser jemand diese Waren nicht bezahlt.
Der „Täter“ wird nicht gestellt und es existieren kein
Videomaterial o.ä. als Beweis.

Wenn es sonst keine Zeugen gibt, stünde somit Aussage gegen Aussage.
Interessant wäre, warum eine Verkäuferin dann nicht gleich den „Täter“ stellt, bevor er den Laden verließ. Zumal die Verkäuferin von ihrem AG dazu hätte angehalten sein können. Daraus ist völlig unklar, wieso der Ladeninhaber, sich nachher beim „Täter“ melden konnte, denn dazu braucht es seine Personendaten. Woher will er die bekommen haben? Er könnte somit irgend jemanden angeschrieben haben und dem jenen eine Betrugshandlung unterstellen. Der Angeschriebene könnte sich wegen falscher Verdächtigung strafrechtlich wehren.

Einige Wochen später erhält der „Täter“ einen Brief von einer
Anwaltskanzlei in der steht, dass der „Täter“ gestellt worden
sei

„gestellt“? Duch wen und wo und wobei?

und die Vertragsstrafe nicht bezahlt hat

Hört sich jetzt an, als wäre der „Täter“ in Verzug mit der Zahlung. Da müsste doch was voraus gegangen sein!?

und dies nachholen soll.
Bei Bezahlung innerhalb der Frist wird von einer Anzeige wegen
Ladendiebstahl abgesehen.

Drohung mit empfindlichem Übel kommt jetzt auch noch dazu.

Reicht so eine Beobachtung überhaupt als Beweis aus?

Wenn sie durch den Anspruchsteller nicht bewiesen werden kann, nein.

Die Waren können ja auch in einem unbeobachteten Moment zurückgelegt
worden sein.

Klingt jetzt danach, dass der „Täter“ sich schon was in die Taschen gesteckt hat. Das ist aber noch keine Straftat.

Wie warscheinlich wäre eine Verurteilung für den angeblichen
Täter?

Bei keinem Beweis, ist eine Verurteilung nach dieser Schilderung kaum mehr möglich. An Hand von Indizien kann man natürlich auch mal dran sein. Aber hier bliebe nur die Beobachtungssage einer Person, der Verkäuferin. Das ist eigentlich zu wenig. Anders könnte es zu bewerten sein, wenn der „Täter“ bereits mehrfash wegen Ladendiebstahls bestraft wurde. Dies könnte in der /t/bundeswehr-einfache-sicherheitsueberpruefung/6816…

Wie kann der „Täter“ sicher sein, dass nach der Bezahlung der
Vertragsstrafe tatsächlich von einer Anzeige abgesehen wird.

Es wurde zugesichert.

Eigentlich ist es ja fast ein Schuldeingeständnis, wenn man
die bezahlt.

Man kann etwas ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen. Sozusagen aus Kulanz. Dan ist eben ein kulanter „Täter“.

Für mich riecht das alles nach Dummfang.
„Vielleicht hat der ja was geklaut, einfach mal Geld
verlangen…“

Wäre möglich.
MfG

Mahlzeit,

Bei Bezahlung innerhalb der Frist wird von einer Anzeige wegen
Ladendiebstahl abgesehen.

Drohung mit empfindlichem Übel kommt jetzt auch noch dazu.

nein kommt nicht dazu. Wenn ich mit einer rechtmäßigen Handlung „Drohe“ ist es keine Nötigung. (IANAL)

Ausserdem hat er ja nicht mit einer Anzeige „gedroht“, sondern mit dem nichtanzeigen bei Bezahlung.

RS99

Danke

Mahlzeit,

Prost.

Bei Bezahlung innerhalb der Frist wird von einer Anzeige wegen
Ladendiebstahl abgesehen.

Drohung mit empfindlichem Übel kommt jetzt auch noch dazu.

nein kommt nicht dazu. Wenn ich mit einer rechtmäßigen
Handlung „Drohe“ ist es keine Nötigung. (IANAL)
Ausserdem hat er ja nicht mit einer Anzeige „gedroht“, sondern
mit dem nichtanzeigen bei Bezahlung.

Danke Kumpel, du hast recht. Da ist ein Unterschied.
MfG

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