Kulanter Täter
Hallo hurnson
…
Eine Supermarktangestellte (Verkäuferin) beobachtet jemanden
wie er Waren in eine Tasche steckt. Dannach beobachtet sie an
der Kasse, dass dieser jemand diese Waren nicht bezahlt.
Der „Täter“ wird nicht gestellt und es existieren kein
Videomaterial o.ä. als Beweis.
Wenn es sonst keine Zeugen gibt, stünde somit Aussage gegen Aussage.
Interessant wäre, warum eine Verkäuferin dann nicht gleich den „Täter“ stellt, bevor er den Laden verließ. Zumal die Verkäuferin von ihrem AG dazu hätte angehalten sein können. Daraus ist völlig unklar, wieso der Ladeninhaber, sich nachher beim „Täter“ melden konnte, denn dazu braucht es seine Personendaten. Woher will er die bekommen haben? Er könnte somit irgend jemanden angeschrieben haben und dem jenen eine Betrugshandlung unterstellen. Der Angeschriebene könnte sich wegen falscher Verdächtigung strafrechtlich wehren.
Einige Wochen später erhält der „Täter“ einen Brief von einer
Anwaltskanzlei in der steht, dass der „Täter“ gestellt worden
sei
„gestellt“? Duch wen und wo und wobei?
und die Vertragsstrafe nicht bezahlt hat
Hört sich jetzt an, als wäre der „Täter“ in Verzug mit der Zahlung. Da müsste doch was voraus gegangen sein!?
und dies nachholen soll.
Bei Bezahlung innerhalb der Frist wird von einer Anzeige wegen
Ladendiebstahl abgesehen.
Drohung mit empfindlichem Übel kommt jetzt auch noch dazu.
Reicht so eine Beobachtung überhaupt als Beweis aus?
Wenn sie durch den Anspruchsteller nicht bewiesen werden kann, nein.
Die Waren können ja auch in einem unbeobachteten Moment zurückgelegt
worden sein.
Klingt jetzt danach, dass der „Täter“ sich schon was in die Taschen gesteckt hat. Das ist aber noch keine Straftat.
Wie warscheinlich wäre eine Verurteilung für den angeblichen
Täter?
Bei keinem Beweis, ist eine Verurteilung nach dieser Schilderung kaum mehr möglich. An Hand von Indizien kann man natürlich auch mal dran sein. Aber hier bliebe nur die Beobachtungssage einer Person, der Verkäuferin. Das ist eigentlich zu wenig. Anders könnte es zu bewerten sein, wenn der „Täter“ bereits mehrfash wegen Ladendiebstahls bestraft wurde. Dies könnte in der /t/bundeswehr-einfache-sicherheitsueberpruefung/6816…
Wie kann der „Täter“ sicher sein, dass nach der Bezahlung der
Vertragsstrafe tatsächlich von einer Anzeige abgesehen wird.
Es wurde zugesichert.
Eigentlich ist es ja fast ein Schuldeingeständnis, wenn man
die bezahlt.
Man kann etwas ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen. Sozusagen aus Kulanz. Dan ist eben ein kulanter „Täter“.
Für mich riecht das alles nach Dummfang.
„Vielleicht hat der ja was geklaut, einfach mal Geld
verlangen…“
Wäre möglich.
MfG