Ladendiebstahl geringwertiger sachen forumSo

So ich (19 Jahre alt Auszubildener) wurde letzte woche beim Diebstahl von einem Schminkartikel erwischt( Wert ca. 11 euro)!!!
Dann musste ich beim Detiktiv eine summe von 100 euro zahlen und habe drei Monate Hausverbot bekommen!!!
So meine Frage wo mit muss ich jetzt rechnen?
Muss ich nochmal Strafe zahlen oder geh ich ins Gefängnis?
Wie lange dauert es bis ich was von der Polizei bekomme???
bitte helft mir habe voll schlechtes gewissen

Hallo
Bitte Frage einen Anwalt.
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Hi,
also wenn Du noch nicht aufgefallen bist wird das ganze wohl eingestellt werden. Hier mal was dazu:

a) § 153 Einstellung wegen Geringfügigkeit
Die Bestimmung ist erweitert worden. Bei Vergehen kann großzügig auf Verfolgung verzichtet werden. In manchen Bundesländern werden alle Ladendiebstähle von Ersttätern bis 50 € Diebstahlswert sanktionslos eingestellt. Eine solche schematische Handhabung, die nur an ein Kriterium anknüpft, wird dem Schuldstrafrecht nicht gerecht. Es macht einen Unterschied, ob ein armer Teufel eine Packung billigster Nudeln im Supermarkt entwendet, weil er Hunger hat, oder ob ein Wohlhabender ein Fläschchen Luxusparfüm im Kaufhaus stiehlt, weil er zu geizig ist, diese Ware zu bezahlen. Mit einer angemessenen Geldbuße nach § 153a kann bei Ersttätern rasch auf solche Delikte reagiert werden. Es bewahrheitet sich die alte Erkenntnis, dass dort wo Straftaten nicht, zu spät oder in nicht ausreichendem Maß verfolgt werden, sie sich rasch vermehren. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nach Überprüfung der Vorstrafen und sonstigen Verfahren ein (Sprenger/Fischer, DRiZ 2000,111, Weßlau, DRiZ 2000,118), sobald die Buße gezahlt ist.

Wenn also Ersttäter, würde ich es als Lehre annehmen, Gefängnis wirds schon nicht werden.

Kommt darauf ann, ob die eine Strafanzeige gestellt haben,wenn nicht, bleibt es dabei

Sonst weden wohl ein paar sozialstunden fällig

Hallo,
erstmal wundert es mich, dass Du dem Dedektiv 100 Euro geben musstest.
Das ist nicht üblich und vielleicht sogar illegal von ihm dich um 100 Euro zu erleichtern. Mit welcher Begründung denn? Hat er Dir versprochen, dass er keine Strafanzeige stellt? Hat er denn überhaupt Deine Daten vom Personalausweis abgeschrieben? Kam die Polizei hinzu?
Für mich hört sich die Sache sehr komisch an. Ich denke, dass der Dedektiv gemerkt hat, dass Du kein Plan hast und Dir daraufhin die 100 Euro abgenommen hat.
Mach Dir aber keine Sorgen. Du bekommst, wenn überhaupt, nur eine kleine Geldstrafe wenn Du noch nichts mit dem Gericht zu tun hattest.

Wenn Du mir 100 Euro schickst gehst Du sicherlich nicht ins Gefängnis. Das kann man regeln.

Hi,
mit den 100 EURO wurdest Du schon total heftig bestraft. Normalerweise muß ein angezeigter Ladendiebstahl staatsanwaltlich verfolgt werden.
Solange Du aber keine falschen Angaben gemacht hast (z.B. falsche Adresse, falscher Name), mußt Du eigentlich mit nichts rechnen.
Das ist jedoch abhängig von der Staatsanwaltschaft.
Sicher bekommst Du bald ein Schreiben, daß die Angelegenheit erledigt ist und keine weiteren Folgen zu erwarten sind.
Was etwas erschwerend dazu kommt, ist Dein Alter. Mit 19 ist man eigentlich schon erwachsen und sollte wissen, was für Folgen ein Ladendiebstahl hat.

Viele Grüße
Skyediver

das zählt als diebstahl geringwertiger sachen falls das Geschäft anzeige gemacht hat bekommst du innerhalb 4 wochen von der Polizei bescheid.
Es kann bei einer verurteilung zur Geldstrafe kommen oder zu Jugendarrest.

So ich (19 Jahre alt Auszubildener) wurde letzte woche beim
Diebstahl von einem Schminkartikel erwischt( Wert ca. 11 euro)!!!

19 Jahre. Es könnte sein, dass da noch Jugendstrafrecht angewandt wird. Es hängt aber von deiner Persönlichkeit ab.

Dann musste ich beim Detiktiv eine summe von 100 euro zahlen

Das nennt sich „Fangprämie“

So meine Frage wo mit muss ich jetzt rechnen?
Muss ich nochmal Strafe zahlen oder geh ich ins Gefängnis?

Es wird wohl ein Strafverfahren auf dich zukommen. Wie es ausgeht, hängt von vielen Faktoren ab (Reue, Einsicht, Vorstrafen…) Bei einem Ersttäter wird es kaum eine Freiheitsstrafe geben, vielleicht sogar eine Einstellung gegen Geldauflage. Evtl. eine Geldstrafe oder - falls Jugenstrafrecht - Sozialstunden.

Wie lange dauert es bis ich was von der Polizei bekomme???

Das kann ggf. dauern, es hängt von der Arbeitsbelastung des Beamten ab. Ich habe mal jemanden wegen Diebstahl angezeigt (Schadenshöhe um die 10.000 €), das hat über ein Jahr gedauert, bis das Verfahren zu Ende war. In der Regel bekommt man innerhalb von 2 Monaten Post von der Polizei.

bitte helft mir habe voll schlechtes gewissen

das ist schon mal ein guter Anfang.

Diebstahl von einem Schminkartikel erwischt( Wert ca. 11
euro)!!!
Dann musste ich beim Detektiv eine summe von 100 euro zahlen
Muss ich nochmal Strafe zahlen oder geh ich ins Gefängnis?

Naja, ins Gefängnis gehst Du sicher nicht. War die Polizei da ? Wurde Strafanzeige erstattet ? Wenn nicht wird nichts weiter passieren.
Die Berechtigung eines Detektives 100.-- Euro zu kassieren ist umstritten. Wenn sie schon kassieren, müsste das eigentlich bedeuten, dass auf eine Anzeige verzichtet wird.
Halte Dich an das Hausverbot. Wenn Du Dich nicht dran hälst und erwischt wirst, ist das Hausfriedensbruch und Du bekommst neuen Ärger.

Wie lange dauert es bis ich was von der Polizei bekomme???

Wahrscheinlich hörst Du nichts mehr davon

ja er hat meine daten aufgeschrieben
nein die polizei war nicht da
aber die 100 waren wohl fangprämie
jA und anzeige wurde gemacht

ja er hat meine daten aufgeschrieben
nein die polizei war nicht da
aber die 100 waren wohl fangprämie
jA und anzeige wurde gemacht

Wenn Du vorgeladen wirst (zur Polizei) und sowieso nichts mehr abstreiten kannst dann gehe da hin und äußere Dich zu der Sache. Sag auch, dass es Dir Leid tut und so weiter. Der Staatsanwalt wird dies lesen und auch abwegen ob Du Reue zeigst oder nicht. Du wirst sowieso nur eine kleine Geldstrafe bekommen wenn Du noch nicht vorbestraft bist. Aber erzähle der Polizei mal von den 100 Euro die Du den Dedektiv gegeben hast. Die sogenannte „Fangprämie“. Das habe ich das erste mal gehört, dass der Gefangene auch noch die Fangprämie zahlt. Lächerlich. So was gibt es nicht. Völliger Quatsch. Die Prämie bekommt er vom Laden oder seinem Chef aber doch nicht vom „Dieb“.
Vielleicht kriegt der Dedektiv auch noch ne Anzeige und Du Deine 100 Euro zurück. Damit kannst Du dann Deine Geldstrafe zahlen. Wenn überhaupt was auf Dich zu kommt. Der Dedektiv hat sicher nur so getan als ob er Dich anzeigt aber die Papiere garnicht an die Polizei weitergereicht damit er die 100 Euro behalten kann. Ich weiss es auch nicht.
Trotzdem, mach Dir keine Sorgen.

Hallo,
da Du noch 19 Jahre alt bist, kann für Dich noch das Jugendstrafrecht angewendet werden. D.H. Du wirst wahrscheinlich in den nächsten Wochen Post von der Jugendgerichtshilfe bekommen und zu einem Gespräch eingeladen werden.
Falls Du das erste mal einen Diebstahl (sogar nur geringwertig) begangen hast, kannst Du davon ausgehen, dass das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung im Vorfeld (§ 45 Abs.1 oder § 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz) eingestellt wird. Im 1. Fall musst Du nicht mal zur Jugendgerichtshife. Im schlimmsten Fall erwarten Dich ein paar Sozialstunden und das wars. Eintrag im Führungszeugnis gibt es übrigens auch nicht.
Falls Du noch weitere Fragen hast, einfach melden. Ich bin Jugendgerichtshelferin und kann Dir da Rede und Antwort stehen :wink: