Ladendiebstahl / Hausfriedensbruch

Liebe/-r Experte/-in,

ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir ein Stück mit einer Antwort helfen würden!

Ich habe großen Mist gebaut, was ich auch sehr bereue. Doch was nützt schon die größte Reue, wenn die Fehlhandlung bereits geschah. *seufz*

Als Kind/Teenager war ich mit falschen Freunden unterwegs, wo Diebstahl noch als cool, etc. galt. Leider hat sich dabei ein nicht so nützliches Verhaltensmuster bei mir gebildet, weshalb ich immer mal wieder noch einen Ladendiebstahl begann.
Insgesamt erhielt ich 5-6 Mal eine Anzeige bei der Polizei. Einige davon aber schon im Alter, wo ich noch nicht volljährig war. Es lagen immer mehr als 2 Jahre dazwischen.
Seitdem ich vor ca. 3-4 Jahren erwischt wurde änderte ich mein Leben und habe viel an mir gearbeitet, weil ich auch verschiedene psychische Probleme habe.
Es lief also alles besser und ich fasste wieder etwas Fuß im Leben.

Doch Anfang des Jahres geschah es dann, dass ich einen BlackOut hatte (schlimme Nachricht erfahren) und dann wieder Kleinkram im Wert von ca 8,- Euro geklaut hatte.
Ich wurde natürlich gleich erwischt und bekam ein Hausverbot.
50,- Euro zahlte ich an das Geschäft und gut 600,- Euro an die Staatsanwaltschaft. Alles sofort!

Nun ist mein Arbeitsplatz aber leider auch von Einkäufen in genau diesem Geschäft abhängig und ich stand, bzw. stehe wieder vor der drohenden Arbeitslosigkeit.

Ich betratt den Laden, wenn es nicht anders ging trotz des Hausverbotes.
Nun habe ich letzte Woche die Post von der Polizei ins Haus bekommen, dass ich wegen Hausfriedensbruch angezeigt bin.

Ich bin inzwischen mitte 20, mache seit 3 Jahren eine Therapie, weil ich verschiedene psychische Probleme habe.

Was kann ich tun?
Mit welchen Konsequenzen muss ich wegen dem nicht eingehaltenden Hausverbot rechnen?

Lässt sich der Fall bei der Polizei erklären? Lassen Geschäfte über ein Hausverbot mit sich reden?
Es fällt mir sehr schwer auf andere Menschen zuzugehen oder überhaupt meinen Mund aufzubekommen.

Ich habe nur solche Angst, dass ich mir wegen diesem BlackOut nun wieder alles kaputt gemacht habe. Das sämtliche Fortschritte ‚ins Leben zurück‘, inkl. meinem Arbeitsplatz dadurch zunichte gemacht werden.
Ich schiebe Panik, dass ich am Ende noch eine Haftstrafe erhalte.

Ich bereue mein Handeln absolut und ich weiß, dass es in keinster Weise ein Entschuldigung dafür gibt.

Vielleicht ist hier jemand, der mir helfen kann? Der einen Ratschlag hat? Der weiß, womit ich wegen der Anzeige nun rechnen muss? Der eine Antwort hat, was ich nun am besten tun kann?

Ich bedanke mich ganz herzlich für das Lesen, Gedanken machen und würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Viele Grüße, M.

Ich gebe ja keine Antworten zum deutschen Recht, tut mir leid.

(

Schade.
Aber ganz vielen Dank für deine so schnelle Rückmeldung.

Hallo Maria,
zum Tatbestand des Hausverbotes brauche ich nichts mehr zu sagen, sie haben ihn erfüllt.
Eine Erklärung bei der Polizei ist wünschenswert aber hat nichts mit dem Verfahren zu tun.
Wenn Sie die Räumlichkeiten im Autrage Ihrer Firma aufsuchen müssen, hätten Sie mit Ihrer Firma sprechen müssen oder mit dem Inhaber/Geschäftsführer des Ladens.
Ihre Ängste gegenüber Anderen müssen Sie zurückstellen. Nehmen Sie sich einen Rechtsbeistand, der kann vieles für Sie tun.

Hallo M.

Solche Geschichten höre ich Tag für Tag. Ich glaube es
dir aufrichtig, wenn du hier schreibst, dich ändern zu
wollen. Aber das ist offensichtlich ja nicht so
einfach. Auf Grund hiesiger Rechtsprechung gehe ich
tatsächlich davon aus, dass diesmal eine Haftstrafe
ausgesprochen werden wird. Diese kann natürlich auch in
eine Bewährung umgewandelt werden. Ich würde an deiner
Stelle diese Situation als Meilenstein begreifen,
welcher dich zum Ändern bewegen sollte.
Versuche eine Selbsthilfegruppe zu finden. Es gibt
viele, welche sich in deiner Situation befinden.
Die Gerichte sehen in einigen Fällen von einer
Verurteilung ab, wenn sich der Angeklagte
„offensichtlich“ bemüht und sich andere Hilfe
(Psychiater, Selbsthilfegruppe, kirchliche Einrichtung,
Sportverein) bedient.
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg!!

Gruß Michael

Liebe/-r Experte/-in,

ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir ein Stück mit

einer

Antwort helfen würden!

Ich habe großen Mist gebaut, was ich auch sehr bereue.

Doch

was nützt schon die größte Reue, wenn die Fehlhandlung

bereits

geschah. *seufz*

Als Kind/Teenager war ich mit falschen Freunden

unterwegs, wo

Diebstahl noch als cool, etc. galt. Leider hat sich

dabei ein

nicht so nützliches Verhaltensmuster bei mir gebildet,

weshalb

ich immer mal wieder noch einen Ladendiebstahl begann.
Insgesamt erhielt ich 5-6 Mal eine Anzeige bei der

Polizei.

Einige davon aber schon im Alter, wo ich noch nicht

volljährig

war. Es lagen immer mehr als 2 Jahre dazwischen.
Seitdem ich vor ca. 3-4 Jahren erwischt wurde änderte

ich mein

Leben und habe viel an mir gearbeitet, weil ich auch
verschiedene psychische Probleme habe.
Es lief also alles besser und ich fasste wieder etwas

Fuß im

Leben.

Doch Anfang des Jahres geschah es dann, dass ich einen
BlackOut hatte (schlimme Nachricht erfahren) und dann

wieder

Kleinkram im Wert von ca 8,- Euro geklaut hatte.
Ich wurde natürlich gleich erwischt und bekam ein

Hausverbot.

50,- Euro zahlte ich an das Geschäft und gut 600,-

Euro an die

Staatsanwaltschaft. Alles sofort!

Nun ist mein Arbeitsplatz aber leider auch von

Einkäufen in

genau diesem Geschäft abhängig und ich stand, bzw.

stehe

wieder vor der drohenden Arbeitslosigkeit.

Ich betratt den Laden, wenn es nicht anders ging trotz

des

Hausverbotes.
Nun habe ich letzte Woche die Post von der Polizei ins

Haus

bekommen, dass ich wegen Hausfriedensbruch angezeigt

bin.

Ich bin inzwischen mitte 20, mache seit 3 Jahren eine
Therapie, weil ich verschiedene psychische Probleme

habe.

Was kann ich tun?
Mit welchen Konsequenzen muss ich wegen dem nicht
eingehaltenden Hausverbot rechnen?

Lässt sich der Fall bei der Polizei erklären? Lassen

Geschäfte

über ein Hausverbot mit sich reden?
Es fällt mir sehr schwer auf andere Menschen zuzugehen

oder

überhaupt meinen Mund aufzubekommen.

Ich habe nur solche Angst, dass ich mir wegen diesem

BlackOut

nun wieder alles kaputt gemacht habe. Das sämtliche
Fortschritte ‚ins Leben zurück‘, inkl. meinem

Arbeitsplatz

dadurch zunichte gemacht werden.
Ich schiebe Panik, dass ich am Ende noch eine

Haftstrafe

erhalte.

Ich bereue mein Handeln absolut und ich weiß, dass es

in

keinster Weise ein Entschuldigung dafür gibt.

Vielleicht ist hier jemand, der mir helfen kann? Der

einen

Ratschlag hat? Der weiß, womit ich wegen der Anzeige

nun

rechnen muss? Der eine Antwort hat, was ich nun am

besten tun

kann?

Ich bedanke mich ganz herzlich für das Lesen, Gedanken

machen

und würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Viele Grüße, M.

Hallo Maria,

der Hausfriedensbruch liegt m.E. an der unteren Grenze des Strafbaren. Möglicherweise wird das Verfahren eingestellt, zumal die Vorstrafen nicht mehr im Register auftreten dürften. Das Problem ist aber dass Du häufiger den Laden betreten musst. So würde ich mit dem Eigentümer sprechen, um das Hausverbot „aus dem Weg“ zu bekommen, andernfalls kommt es immer wieder zu Komplikationen.

Gruß Peter

Hallo,

Was kann ich tun?

Nicht viel. Sie haben bewußt gegen ein bestehendes Verbot verstoßen. Was Sie tun können: Mit dem Hausrechtsinhaber reden und versuchen zu erreichen, dass der seinen Strafantrag zurück zieht. Aber es kann durchaus sein, dass die Staatsanwaltschaft das Delikt trotzdem verfolgt - eine Garantie ist das also nicht.

Mit welchen Konsequenzen muss ich wegen dem nicht
eingehaltenden Hausverbot rechnen?

Mit einem Strafbefehl und einer Geldstrafe, oder sogar, wegen der Vorstrafen, mit einer Anklage und einer kurzen Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Lässt sich der Fall bei der Polizei erklären?

Nein.

Lassen Geschäfte

über ein Hausverbot mit sich reden?

Geschäfte denken oft in anderen Kategorien, oft nur an Geld und Umsatz. Versuchen Sie es.

Es fällt mir sehr schwer auf andere Menschen zuzugehen oder
überhaupt meinen Mund aufzubekommen.

Dann beauftragen Sie einen Anwalt, der das für Sie übernimmt, aber das kostet.

Ich habe nur solche Angst, dass ich mir wegen diesem BlackOut
nun wieder alles kaputt gemacht habe.

Diese Angst ist berechtigt und ich kann Sie Ihnen deshalb nicht nehmen.

Das sämtliche

Fortschritte ‚ins Leben zurück‘, inkl. meinem Arbeitsplatz
dadurch zunichte gemacht werden.

Sie haben - wie jeder andere auch - nur eine begrenzte Zahl von Chancen.

Ich schiebe Panik, dass ich am Ende noch eine Haftstrafe
erhalte.

Wohl keine ohne Bewährung, wenn Sie noch keine mit Bewährung hatten.

Ich bereue mein Handeln absolut und ich weiß, dass es in
keinster Weise ein Entschuldigung dafür gibt.

Vielleicht ist hier jemand, der mir helfen kann?

Nur Sie selbst können sich jetzt helfen. Erklären Sie dem Geschäft, dass sie aus beruflichen Gründen dort einkaufen mussten. Und versprechen Sie denen einen guten Umsatz ohne Straftaten - mal sehen, ob sie anbeißen.

Der einen

Ratschlag hat? Der weiß, womit ich wegen der Anzeige nun
rechnen muss? Der eine Antwort hat, was ich nun am besten tun
kann?

Ich bedanke mich ganz herzlich für das Lesen, Gedanken machen
und würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Viele Grüße, M.

Viel Erfolg
M.

Liebe Maria,

zunächst: KEINE PANIK!

Ohne Dein Vorstrafenregister im Detail zu kennen (DAS wäre eigentlich für eine wirklich profunde Antwort nötig.), kann ich aber sagen, dass Du mit allergrößter Wahrscheinlichkeit für den Hausfriedensbruch KEINE Haftstrafe bekommen wirst.

Ich weiß allerdings nicht, was Du genau damit meintest, „600 Euro an die Staatsanwaltschaft wegen des Diebstahls“ gezahlt zu haben. War das eine Verfahrenseinstellung (nach § 153a Abs.1 der Strafprozessordnung) oder ein Strafbefehl vom Gericht mit einer Geldstrafe? --> schau nochmal nach

Ersterenfalls kriegst Du mit Sicherheit keine Haftstrafe, letzterenfalls mit 99,99 % auch nicht.

Mit der Polizei selbst kannst Du gar nichts regeln. Du kannst allerdings zur Vernehmung gehen oder einen Brief schreiben und dabei sagen, wie sehr Dir das alles leid tut, dass Du psychische Probleme hast/hattest und dass das nie wieder vorkommen wird.

Mit dem Ladeninhaber kannst Du theoretisch auch reden. Wenn der seinen Strafantrag zurücknehmen sollte (was ich allerdings kaum glaube), dann könttest Du GAR NICHT MEHR wegen dieses Hasufriedensbruchs verfolgt werden.

Du solltest Dich aber hüten, weitere Hausfriedensbrüche in dem Geschäft zu begehen!!

Vielleicht kannst Du es wirklich versuchen, mit dem Ladeninhaber/Filialleiter zu sprechen, ggf. auch wegen der Aufhebung des Hausverbotes. Ich kann aber nicht einschätzen, ob das erfolgversprechend sein kann…

Alles Gute!
OpiWahn

Werte Maria,
Ich kann ihr Problem nur zu gut verstehen. Die therapeutische Behandlung ist ein sehr gutes Zeichen.

Zu ihrem Problem an sich. Da sie unbedingt in diesem Geschäft (existierendes Hausverbot) einkaufen müssen, habe ich, auch wenn es ihnen schwer fallen sollte, nur einen guten Rat. Begeben sie sich zum Manager dieses Geschäftes oder zum Leiter als solches.(unbedingt Termin vereinbaren) Sprechen sie mit diesem offen über ihre Probleme.

Rechtlicher Hinweis:
Sollte es in ihren Fällen noch nicht zu einer Verurteilung gekommen sein, dann kann es natürlich zu einem Sammelverfahren kommen. Bei Gericht ist der Nachweis ihrer Therapie sehr wichtig, denn es mildert das Strafmaß. Das Maximum ist eine Haftstrafe von einem Jahr. (Diese wird aber i.d.R. zur Bewährung ausgesetzt). Genaueres zu Strafmaß e.t.c. entnehmen sie bitte der Internetseite:www.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch

Ich hoffe ich habe ihnen ein wenig geholfen. Melden sie sich bitte, falls es noch Fragen gibt.

Liebe/-r Experte/-in,

ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir ein Stück mit einer
Antwort helfen würden!

Ich habe großen Mist gebaut, was ich auch sehr bereue. Doch
was nützt schon die größte Reue, wenn die Fehlhandlung bereits
geschah. *seufz*

Viele Grüße, M.

Hausverbot ist Hausverbot egal ob arbeit oder nicht.

Die Anzeige läuft so oder so da kann man eh nichts mehr ändern, du kannst bei der Gerichtsverhandlung durch deinen Anwalt was verlesen lassen und ärztliche gutachten vorbringen, aber es wird dann darauf hinauslaufen das du warscheinlich eingewiesen wirst entweder in die JVA oder in eine geschlossene Anstallt um deine Probleme zu lösen.

Es kommt immer darauf an wie und was, dein Arbeitgeber sollte über deine Strafsachen bescheid wissen damit er dir die Arbeitsgänge zu dem Geschäft abnimmt.

Gruß
Niki

Vielen Dank zunächst für die ausführlichen Schilderungen.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt in Kombination mit der beschriebenen Vergangenheit erscheint in der Tat etwas problematisch. Sie sollten sich möglichst schnell einen Strafverteidiger suchen.
Das Problem wird in Ihrem Fall vielleicht nicht eine Haftstrafe sein, sondern vielmehr werden Konsequenzen im Hinblick auf Ihr Arbeitsverhältnis, wie Sie selbst schon erkannt haben, zu Problemem führen.

Auf jeden Fall sollten Sie nicht bei der Polizei etwas „erklären“. Auch der Kontakt zu den Geschäften sollte vorerst nicht gesucht werden. Vielmehr sollte ein Strafverteidiger Akteneinsicht beantragen und sodann mit Ihnen eine sinnvolle Strategie besprechen und ggf. eine Einlassung vorbereiten. Ohne vorherigen Kontakt zu einem Strafverteidiger sollten Sie sich gegenüber niemandem zur Sache äußern.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Ratzka
www.rechtsanwalt-ratzka.de

Hallo Maria,
nach Deiner Erzählung kannst Du Dich ersteinmal beruhigen. Du scheinst ja nicht vorbestraft zu sein. Zumindest ergibt sich das daraus, dass Du 600,00 EUR an die Staatsanwaltschaft gezahlt hast, sprich keine Verurteilung, sondern eine Einstellung gegen Geldbuße erfolgte. Daher steht keine Haftstrafe in Aussicht.
Am Besten wäre, wenn Du Dir einen Rechtsanwalt nimmst, der mit der Staatsanwaltschaft verhandeln kann.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Guten Tag,

leider war ich einige Tage krank! Ist Ihre Anfrage noch aktuell ?

Viele Grüße

Liebe Maria!
Dieser Fall ist leider viel zu kompakt, dass ich ihn beantworten kann. Ich denke, da müssen sie zu proffessionellen Hilfe gehen.
Mit freundlichen Grüßen
David Darcy

Hallo Maria,

ich habe Ihre Mail erst jetzt gelesen. Ich hoffe, dass sich alles klären konnte?
Haben Sie einen Verteidiger hinzugezogen? Wenn Sie ärztliche Gutachten haben, ist es zumindest einen Versuch Wert.
Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und hoffe, dass die Therapie erfolgreich ist.
MfG S.

Lassen Sie sich bei Gericht einen Verteidiger beistellen oder gehen Sie (noch besser!) direkt zu einem Anwalt ihres Vertrauens.

Diese Fragen können so nicht beantwortet werden.