Hallo!
kurze frage angenommmen A waere vor 9 Jahren in Österreich
wegen Ladendiebstahls zu 50 Tagessätzen verurteilt worden.
Wäre sie damit nach österreichischem Strafrecht vorbestraft ?
In Deutschland nicht weil die Grenze bei 90 Tagessätzen liegt.
Sie wäre vorbestraft.
Falls, ja in welchem Register würde das eingetragen
In das Strafregister. Dort wird jede strafgerichtliche Verurteilung eingetragen.
und wenn
es eingetragen wird, ab wann besteht ein Anspruch auf Löschung
und wo ist das geregelt ?
In einem solchen Fall beträgt die Tilgungsfrist bei einer einmaligen Verurteilung fünf Jahre (§ 3 Abs. 1 Z. 2 TilgungsG). Achtung: die Tilgungsfrist beginnt nicht mit der Straftat oder der Verurteilung zu laufen, sondern erst dann, wenn alle Strafmaßnahmen vollzogen sind, im vorliegenden Fall also dann, wenn die Geldstrafe zur Gänze bezahlt wurde.
Mit der Tilgung einer Verurteilung erlöschen (von hier nicht relevanten Ausnahmen abgesehen) alle nachteiligen Folgen, die kraft Gesetzes mit der Verurteilung verbunden sind. Eine getilgte Verurteilung darf weder in Strafregisterauskünfte und -bescheinigungen aufgenommen noch darin auf irgendeine Art ersichtlich gemacht werden. Nach Ablauf von zwei Jahren nach Eintritt der Tilgung sind die getilgte Verurteilung und den Verurteilten betreffende Daten im Strafregister zu löschen (§ 12 StrafregisterG). Eines Antrages dazu bedarf es nicht.
Grüße, Peter