Hallo!
Folgendes Problem liegt vor: Einen Kumpel von mir haben sie beim klauen (Wert 9,09 €) im Einkaufszentrum erwischt (Hausdetektiv).
Da hat er schonmal eine Strafe von 80 € zahlen müssen. Das hat er auch eingesehen und bezahlt, Quittung davon liegt vor.
Doch etwas später kam dann wohl noch eine Anzeige von der Polizei ins Haus geflattert mit einem Termin zur Anhörung. Er hat sich den Termin falsch gemerkt und ist eine Woche zu spät zur richtigen Uhrzeit dahingekommen. Die Polizeibeamten meinten, sie würden einen neuen Termin rausschicken. Diesen hat er aber nicht erhalten, womöglich haben das die Polizeibeamten vergessen.
Letzte Woche kam dann auf einmal ein Strafbefehl vom Amtsgericht. Darin steht, das er zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen á 15 € verdonnert wird.
Mein Kumpel ist zurzeit Zivildienstleistender. Da es dadurch ohnehin knapp mit dem Geld ist, fühlt er sich nicht in der Lage die 150 € auch noch irgendwo abzuzwacken. Überhaupt sieht er das auch gar nicht ein, da er ja schonmal 80 € bezahlt hat. Im übrigen denkt er, das hängt nur damit zusammen, weil das Polizeirevier den Termin neu rausschicken vergessen hat. Aber da kann er ja (bis auf das 1. Mal natürlich) nichts dafür.
Jetzt möchte er Einspruch gegen diesen Strafbefehl einlegen. Was könnte man da reinschreiben? Ich meine der Wert der geklauten Sachen ist ja nicht groß, es war auch das erste Mal und nach seinen Angaben steht auch sonst nichts in seinem polizeilichem Führungszeugnis.
Ich bin (und natürlich er) für Anregungen was man jetzt machen kann dankbar.
Schönen Gruß
Torsten
