Ladendiebstahl - Strafbefehl?

Hallo!

Folgendes Problem liegt vor: Einen Kumpel von mir haben sie beim klauen (Wert 9,09 €) im Einkaufszentrum erwischt (Hausdetektiv).
Da hat er schonmal eine Strafe von 80 € zahlen müssen. Das hat er auch eingesehen und bezahlt, Quittung davon liegt vor.

Doch etwas später kam dann wohl noch eine Anzeige von der Polizei ins Haus geflattert mit einem Termin zur Anhörung. Er hat sich den Termin falsch gemerkt und ist eine Woche zu spät zur richtigen Uhrzeit dahingekommen. Die Polizeibeamten meinten, sie würden einen neuen Termin rausschicken. Diesen hat er aber nicht erhalten, womöglich haben das die Polizeibeamten vergessen.

Letzte Woche kam dann auf einmal ein Strafbefehl vom Amtsgericht. Darin steht, das er zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen á 15 € verdonnert wird.

Mein Kumpel ist zurzeit Zivildienstleistender. Da es dadurch ohnehin knapp mit dem Geld ist, fühlt er sich nicht in der Lage die 150 € auch noch irgendwo abzuzwacken. Überhaupt sieht er das auch gar nicht ein, da er ja schonmal 80 € bezahlt hat. Im übrigen denkt er, das hängt nur damit zusammen, weil das Polizeirevier den Termin neu rausschicken vergessen hat. Aber da kann er ja (bis auf das 1. Mal natürlich) nichts dafür.

Jetzt möchte er Einspruch gegen diesen Strafbefehl einlegen. Was könnte man da reinschreiben? Ich meine der Wert der geklauten Sachen ist ja nicht groß, es war auch das erste Mal und nach seinen Angaben steht auch sonst nichts in seinem polizeilichem Führungszeugnis.

Ich bin (und natürlich er) für Anregungen was man jetzt machen kann dankbar.

Schönen Gruß

Torsten

Hallo!

Folgendes Problem liegt vor: Einen Kumpel von mir haben sie
beim klauen (Wert 9,09 €) im Einkaufszentrum erwischt
(Hausdetektiv).
Da hat er schonmal eine Strafe von 80 € zahlen müssen. Das hat
er auch eingesehen und bezahlt, Quittung davon liegt vor.

Hier liegt schon mal das erste Mißverständnis! Das war keine Strafe, sondern eine sog. „Fangprämie“! Da soll Dein Freund nochmal genau auf der Quittung nachschauen.

Doch etwas später kam dann wohl noch eine Anzeige von der
Polizei ins Haus geflattert mit einem Termin zur Anhörung. Er
hat sich den Termin falsch gemerkt und ist eine Woche zu spät
zur richtigen Uhrzeit dahingekommen. Die Polizeibeamten
meinten, sie würden einen neuen Termin rausschicken. Diesen
hat er aber nicht erhalten, womöglich haben das die
Polizeibeamten vergessen.

Letzte Woche kam dann auf einmal ein Strafbefehl vom
Amtsgericht. Darin steht, das er zu einer Geldstrafe in Höhe
von 10 Tagessätzen á 15 € verdonnert wird.

Mein Kumpel ist zurzeit Zivildienstleistender. Da es dadurch
ohnehin knapp mit dem Geld ist, fühlt er sich nicht in der
Lage die 150 € auch noch irgendwo abzuzwacken. Überhaupt sieht
er das auch gar nicht ein, da er ja schonmal 80 € bezahlt hat.
Im übrigen denkt er, das hängt nur damit zusammen, weil das
Polizeirevier den Termin neu rausschicken vergessen hat. Aber
da kann er ja (bis auf das 1. Mal natürlich) nichts dafür.

Die Höhe des Strafbefehls richtet sich sicher nicht nach dem Umstand, daß er sich nicht zur Sache geäußert hat. Dies ist sein Recht und darf ihm nicht negativ angerechnet werden. Allerdings kann das Gericht ja nicht riechen, daß Dein Kumpel keine Kohle hat und Zivi ist (hätte er z.B. in seiner Vernehmung angeben können). Die Höhe der Tagessätze richtet sich immer (annähernd) nach dem Einkommen; (d.h. 30 Tagessätze = etwa ein Monatsgehalt)

Jetzt möchte er Einspruch gegen diesen Strafbefehl einlegen.
Was könnte man da reinschreiben? Ich meine der Wert der
geklauten Sachen ist ja nicht groß, es war auch das erste Mal
und nach seinen Angaben steht auch sonst nichts in seinem
polizeilichem Führungszeugnis.

Ich bin (und natürlich er) für Anregungen was man jetzt machen
kann dankbar.

Ganz einfach! Strafe berappen (geht übrigens auch auf Antrag in Raten) und keine Langfinger mehr machen :wink:

Gruß, Zivilfahnder

Schönen Gruß

Torsten

Hallo,

dein Kumpel soll mal zusammenrechnen, was er bisher schon alles geklaut hat (es war sicher nicht das erste mal, nur das erste mal, dass er erwischt worden ist) dann wird er vermutlich feststellen, dass die Strafe noch billig ist.

Er sitzt in dieser Beziehung an einem reichlich kurzen Hebel. Mir erweckt das Ganze den Eindruck, als ob er die Stehlerei eigentlich ganz cool findet und die Aufregung gar nicht versteht. Da wird er wohl noch etwas dazulernen müssen.

Gruss, Niels

Hiho

kann es vielleicht sein das es sich bei den 80 Euro um die „Fangprämie“ des Detektives gehandelt hat ??? Dann hat das mit dem anderen Betrag den er in Tagessätzen zahlen soll nix zu tun, das kommt vom Richter. Die 80 Euro sind dann eben die Fangprämie, die eigentlich keine Auswirkung auf das Urteil an sich ahben dürfte. Also hat er parktisch mit den 80 E den Ladendetektiv bezahlt.

Außerdem find ich ist er selbst schuld, was klaut er auch
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Thorsten,

die moralische Seite und die zehn Gebote lassen wir jetzt mal außen vor… *g*

Letzte Woche kam dann auf einmal ein Strafbefehl vom
Amtsgericht. Darin steht, das er zu einer Geldstrafe in Höhe
von 10 Tagessätzen á 15 € verdonnert wird.

Dein Freund sollte froh sein, daß er einen milden Richter erwischt hat. Unabhängig von dem Wert der gestohlenen Sachen stehen auf Diebstahl nämlich bis zu fünf Jahre Kost & Logie auf Staatskosten. Auch der Versuch ist strafbar.

Mein Kumpel ist zurzeit Zivildienstleistender. Da es dadurch
ohnehin knapp mit dem Geld ist, fühlt er sich nicht in der
Lage die 150 € auch noch irgendwo abzuzwacken.

Das wurde beim Strafmaß schon berücksichtigt! Wenn sich Dein Freund nicht in der Lage sieht, den Betrag auf einmal zu zahlen, sollte er Ratenzahlung beantragen. Bei der Formulierung hilft ihm die Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichts.

Überhaupt sieht
er das auch gar nicht ein, da er ja schonmal 80 € bezahlt hat.

Dazu wurde schon Einiges geschrieben.

Im übrigen denkt er, das hängt nur damit zusammen, weil das
Polizeirevier den Termin neu rausschicken vergessen hat. Aber
da kann er ja (bis auf das 1. Mal natürlich) nichts dafür.

Was er denkt, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.

Jetzt möchte er Einspruch gegen diesen Strafbefehl einlegen.
Was könnte man da reinschreiben?

Ja, das kann er. Der Einspruch muß allerdings innerhalb von 14 Tagen seit Zustellung eingelegt werden. Davon möchte ich ihm aber dringenst abraten, zumal er offenbar von falschen Voraussetzungen ausgeht. Außerdem: womit will den Einspruch begründen? Denke bitte daran, daß ihm die Kosten auferlegt werden, wenn der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wird. Der Spaß kann also noch deutlich teuerer werden!

Ich meine der Wert der
geklauten Sachen ist ja nicht groß,

Na und? Diebstahl ist Diebstahl. Rein theoretisch kann Dich Dein Arbeitgeber auch wegen Diebstahls anzeigen, wenn Du einen Bleistift aus der Firma mitgenommen hast. Der Wert des ‚Diebesguts‘ spielt dabei keine Rolle.

es war auch das erste Mal

Siehe oben: ‚Auch der Versuch ist strafbar.‘

und nach seinen Angaben steht auch sonst nichts in seinem
polizeilichem Führungszeugnis.

Ein Strafbefehl in dieser Größenordnung kommt auch nicht ins Führungszeugnis.

Fazit: ZAHLEN!

Viele Grüße

Tessa

Hallo an alle die so nett waren und eine Antwort geschrieben haben. Besagter Kumpel sitzt jetzt neben mir und sieht es ein, das das klauen beim erwischen eine teure Sache sein kann. Er wird wohl in den sauren Apfel beißen müssen und bezahlen - und demnächst nicht mehr klauen!

Gruß
Torsten