Es geht um eine sonst grundehrliche, hilsbereite und aufopferungsvolle Frau 40 Jahre alt, die sich bisher nie etwas zu Schulden kommen lassen hat. Sie pflegt gemeinsam mit ihren Mann seid bereits 9 Jahren eine alte Dame - Pflegestufe 3 - im Alter von nun schon 99 Jahren, bemüht sich seid vielen Jahren mit um 5 voreheliche Kinder ihres Ehemannes u.s.w… ! Völlig unnötig, offensichtlich bedingt durch seelische Überbelastung beging sie einen Ladendiebstahl ! Männerparfüm, Modeschmuck und Kleidung im Gesamtwert von 195,- € Dies wurde durch einen Dedektiv bemerkt und die Polizei hinzugezogen. Die Frau hat die Straftat am Tatort reuhmütig zugegeben und hier aus Schahm bestritten seelische Probleme zu haben ! Sie wisse einfach nicht warum sie dies getan hat. Von der Polizei wurden bereits erkennungsdienstliche Maßnahmen reallisiert !
Meine besorgte Frage ?
Mit welchem Strafmaß ist hierfür eventuell zu rechnen, zumal die Frau keinen Rechtschutz in Anspruch nehmen kann und einen Rechtsanwalt von ihren 1.000,-€ Netto neben den allgemeinen Lebenshaltungskosten kaum noch finnanzieren könnte. Ihr Ehemann 60 Jahre ist auf Grund seiner Schwehrbehinderung Gdb 50 % nur auf 450,- € Basis tätig.
Naja, genau weiß ich es nicht. Aber unter Bagatelle läuft das wahrscheinlich nicht mehr. Es wird wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sollte der Laden seine Anzeige nicht zurückziehen. Ich tippe auf eine Geldstrafe, wenn die Frau vorher noch nicht vorbestraft war. Kleidung, Modeschmuck und Parfüm sind Luxuswaren… Ich glaube, dass man so einen Diebstahl schlecht als „lebensnotwendig“ oder als „aus Versehen“ rechtfertigen kann.
Hi.
Ein Gang zum Rechtsanwalt wäre anzuraten! Kommt es zu einem Strafprozess ist das sowieso unumgänglich. Allein schon um nachzufragen, wie es bei der Einkommenssituation mit Rechtshilfeschein usw. aussieht (durch den die rechtliche Vertretung kostenlos wäre) ist das absolut sinnvoll, fragen kostet nichts!
MfG,
TheSedated
Hallo,
es fehlen einige Fakten, welches Bundesland z.B etc. Ich gehe mal davon aus dass
sie das erste mal erwischt wurde, also Ersttäterin ist, vor dem Gericht. Sollte es
so sein kann sie, vorausgesetzt sie hat alles eingeräumt bzw. gestanden und keine
offenen Fragen dort hinterlassen, bei der Aussage bei der Polizei, davon ausgehen
das sie mit etwas Glück eine Geldstrafe bekommt. Sollte sie diese dann akzeptieren
wird es nicht zu einer Verhandlung kommen.
Sollten Unklarheiten, oder Widersprüche in der Aussage von dem Detektiv zu ihrer
Aussage bestehen kann es zu einer Verhandlung kommen, das hängt aber immer von
dem Staatsanwalt ab, der den Fall bearbeitet, in der Regel sind die aber auch Faul uns wollen solche Fälle schnell vom Tisch haben.
Normalerweise sollte sie schon von der Polizei zu ihren Einkommensverhältnissen befragt worden sein, diese Angaben werden dann für die Berechnung des Strafmaßes verwendet, eventuell können sie dort noch fehlende Angaben nachreichen, aber eher nicht.
Meine Schätzung liegt zwischen 300-500Euro, aber ohne jegliche Gewähr.
Einen Anwalt würde ich im Vorfeld nicht konsultieren und abwarten was von der Staatsanwaltschaft kommt, eine „normale“ Rechtsschutzversicherung würde hier auch nicht helfen, da z.B. Vorsatz sehr oft ausgeschlossen ist. Sie können dann immer noch Widerspruch einlegen, aber meistens ist es eher ratsam diesen anzunehmen um weitere Kosten zu verhindern. Sollte der Betrag einigermaßen „passen“ würde ich es so annehmen. Kann man den Betrag nicht auf einen Schlag bezahlen, kann man versuchen eine Ratenvereinbarung mit dem Gericht/Staatsanwaltschaft zu treffen.
Meine persönliche Einschätzung, aus vielen Jahren Detektiverei, ist es nur in den allerallerseltesten Fällen bei dieser Konstellation ein Ersttäterverhalten, ich halte es eher für ausgeschlossen. Wirken sie auf die Frau ein, dass gerade Diebe die dann einmal erwischt werden, recht schnell wieder einen Fehler machen, weil sie dann noch auffälliger werden, für geschulte Augen, und dann wird es erst richtig teuer. Oft beginnen solche Karrieren mit Lebensmitteldiebstählen und enden dann bei den von ihnen aufgeführten Mengen/Waren. Also sollte man nun dieses Kapitel in seinem Leben komplett beenden, um nicht in noch schwierigeren Situationen zu geraten, wie man nun schon ist. Aber mit aller Konsequenz und sofort.
Die bisherigen Antworten sind ja leider mehr Rätselraten als alles andere.
Kommt es wirklich zu einer Anklage, könnte eine Geldstrafe dabei herauskommen, aber ganz sicher keine Haftstrafe (wie hier indirekt angedeutet wurde). 15 Tagessätze oder mehr könnten es schon werden. Das entspricht der Hälfte des monatlichen Einkommens der Beschuldigten.
Das Verfahren könnte auch eingestellt werden gegen Auflage und zwar sowohl statt als auch nach einer Anklageerhebung.
Danke für Ihre Anwort !
recht herzlichen Dank für die Hinweise und Anmerkungen ! Auf ihre Frage - das Bundesland ist Bayern ! Hatte ihnen bereits versucht zu antworten aber mir ist hierbei ein Fehler FAQ 1129 ? unterlaufen ! Sorry kenn mich mit den Bestimmungen nicht so gut aus. Trotzdem Danke ! mfg
Mahlzeit,
es fehlen einige Fakten, welches Bundesland z.B etc. Ich gehe
mal davon aus dass
was hat das Bundesland mit einer Straftat zu tun?
Sollten Unklarheiten, oder Widersprüche in der Aussage von dem
Detektiv zu ihrer
Aussage bestehen kann es zu einer Verhandlung kommen, das
hängt aber immer von
dem Staatsanwalt ab, der den Fall bearbeitet, in der Regel
sind die aber auch Faul uns wollen solche Fälle schnell vom
Tisch haben.
sagt wer? Der Stammtisch?
Normalerweise sollte sie schon von der Polizei zu ihren
Einkommensverhältnissen befragt worden sein,
Seit wann befragt die Polizei zum einkommen und errechnet die Strafe?
Meine Schätzung liegt zwischen 300-500Euro, aber ohne jegliche
Gewähr.
Meine Schätzung liegt bei: Du hast keinerlei Ahnung und solltest lieber nichts schreiben.
Einen Anwalt würde ich im Vorfeld nicht konsultieren und
abwarten was von der Staatsanwaltschaft kommt, eine „normale“
Das sind richtig gute Ratschläge noch mehr davon auf Lager?
Meine persönliche Einschätzung, aus vielen Jahren
Detektiverei, ist es nur in den allerallerseltesten Fällen bei
dieser Konstellation ein Ersttäterverhalten, ich halte es eher
für ausgeschlossen. Wirken sie auf die Frau ein, dass gerade
Diebe die dann einmal erwischt werden, recht schnell wieder
einen Fehler machen, weil sie dann noch auffälliger werden,
für geschulte Augen, und dann wird es erst richtig teuer. Oft
beginnen solche Karrieren mit Lebensmitteldiebstählen und
enden dann bei den von ihnen aufgeführten Mengen/Waren. Also
sollte man nun dieses Kapitel in seinem Leben komplett
beenden, um nicht in noch schwierigeren Situationen zu
geraten, wie man nun schon ist. Aber mit aller Konsequenz und
sofort.
Was sind das für Ratschläge und auf was beruht diese Aussage?
Bitte nicht mehr schreiben.
Danke
RS99
Sorry !
Weiß nicht warum diese Unstimmigkeiten hier zustande kommen ?
Das tut mir sehr leid !
Was ich aber anmerken möchte ist, dass die Frau von der Polizei am sogenannten Tatort, bereits nach ihrem Nettoeinkommen befragt wurde !
in Folge wurden 3 Tage danach besagte erkennungsdienstliche Maßnahmen von der Polizei durchgeführt.
Da ich hier persönlich anwesend war, konnte ich mitfühlen, dass diese Frau sich als Ersttäter bei einem Ladendiebstahl, wegen eventuell sogar durch psychisch bedingter Überbelastung, wie ein Schwerverbrecher vorgekommen ist ! Abschließend möchte ich in dieser Sache anmerken, dass der seelische Schaden der Frau und deren Familie sicher um ein Vielfaches höher ist, als der eigendlich begangene Ladendiebstahl !
Die gestolen Sachen wurden vom Supermarkt rechtsmäßig einbehalten, als auch die dort verständlich sofort verhängte Geldstrafe von 50,-€, anerkannt wurde. Hinzu kommt nun noch, die hoffendlich nur zu erwartende Geldstrafe ?
Möchte damit keineswegs einen Ladendiebstahl bagatellisieren, es ist eine Straftat, aber man sollte beim Strafmaß die Verhältiskeit nicht aus den Augen verlieren !
mfg.
sorry ! gemeint war -> Verhältnismäßigkeit !
Kann die Anmerkung gut verstehen ! Es war absolut nicht lebensnotwendig und sie konnte vieles garnicht brauchen z.B. teures Männerparfüm !!! Sie wollte sich nur eine Tafel Schokolade kaufen … ! Sie wusste einfach nicht was sie da gemacht hat ! Sie hat sich noch nie was zu Schulden kommen lassen und hier wahllos Dinge in ihre Handtasche gesteckt und an der Kasse nur ihre Schokolade bezahlt !
Übrigens " Verhältnismäßigkeit " in den heutigen Nachrichten geht es bisher um ca. 18,5 Millionen € Steuerhinterziehung ! Ich glaube nicht, dass bei dieser Person von der Polizei " solch erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt wurden wie bei dieser Frau als Ersttäter wegen einen Ladendiebstahl von ca. 19,50 € .