Ladendiebstahl trotz Bewährung

Hallo,

ich habe am Samstag mit Arbeitskollegen nach dem Public Viewing in Frankfurt den Bahnhof aufgesucht und bin mit Ihnen in leicht angetrunkenem Zustand in einen Getränkeladen am Bahnhof gegangen.
Dort habe ich eine Dose Red Bull entwendet.
Draußen realisierte ich den Umstand und wollte umgehend zurück in den Laden und unbemerkt die Dose wieder platzieren und dann kaufen!
Leider kamen meine Arbeitskollegen auf mich zu und gaben an,dass der VK gesehn habe,dass ich die Dose gestohlen habe.
Nun war ich in einer Zwickmühle,da ich vor meinen Arbeitskollegen diese „Aktion“ nicht zugeben wollte und konnte!
Lange Rede kurzer Sinn…
Ich habe die Dose,nachdem der VK angab, die Polizei zuholen unbemerkt im Laden hinstellen können und mit meinen Kollegen auf die Polizei gewartet.
Die nahmen die Personalien auf und gaben an,dass ich Post bekommen würde!
Auf dem Videoband sei zusehn,wie ich die Dose einstecken würde…

Ich würde mir jetzt nicht solche Gedanken machen, wenn es um ein Erstvergehen ging bei einem Warenwert von 2,75 Eur mit Pfand, wenn ich nicht wegen Ladendiebstahl auf Bewährung wäre!
Kann jetzt die Bewährung aufgrund des Diebstahls zurückgenommen werden, auch wenn es sich um einen geringen Betrag handelt?
Zudem war ich angetrunken…

Hallo,Jabulani,

an Ihrer Stelle würde ich umgehend zu einem Anwalt gehen und die Sache dahingehend zu klären versuchen, dass Sie im angetrunkenen Zustand die Ware entwendet, aber gleich wieder zurückgegeben haben. Nette Freunde, Ihre Arbeitskollegen! Grundsätzlich weiß ich, dass es natürlich Konsequenzen hat, wenn Sie während der Bewährungsauflage genau dieselben Fehler machen wie vorher. Zugute halten kann man Ihnen- und das wird hoffentlih auch auf dem Video zu sehen sein- das Sie die Dose auch wieder zurückgestellt haben. Der geringe Diebstahlsbetrag ist irrelavant- Bewährung = Bewährung!!!
Rechtsbeistand umgehend suchen, klären, was geht!
Viel Erfolg und alles Gute!
Und demnächst- nicht soviel trinken, dass Sie nicht wissen, was Sie dann tun!
Lieben Gruß, Chris

ich habe am Samstag mit Arbeitskollegen nach dem Public
Viewing in Frankfurt den Bahnhof aufgesucht und bin mit Ihnen
in leicht angetrunkenem Zustand in einen Getränkeladen am
Bahnhof gegangen.
Dort habe ich eine Dose Red Bull entwendet.
Draußen realisierte ich den Umstand und wollte umgehend zurück
in den Laden und unbemerkt die Dose wieder platzieren und dann
kaufen!
Leider kamen meine Arbeitskollegen auf mich zu und gaben
an,dass der VK gesehn habe,dass ich die Dose gestohlen habe.
Nun war ich in einer Zwickmühle,da ich vor meinen
Arbeitskollegen diese „Aktion“ nicht zugeben wollte und
konnte!
Lange Rede kurzer Sinn…
Ich habe die Dose,nachdem der VK angab, die Polizei zuholen
unbemerkt im Laden hinstellen können und mit meinen Kollegen
auf die Polizei gewartet.
Die nahmen die Personalien auf und gaben an,dass ich Post
bekommen würde!
Auf dem Videoband sei zusehn,wie ich die Dose einstecken
würde…

Ich würde mir jetzt nicht solche Gedanken machen, wenn es um
ein Erstvergehen ging bei einem Warenwert von 2,75 Eur mit
Pfand, wenn ich nicht wegen Ladendiebstahl auf Bewährung wäre!
Kann jetzt die Bewährung aufgrund des Diebstahls
zurückgenommen werden, auch wenn es sich um einen geringen
Betrag handelt?
Zudem war ich angetrunken…