Hey folgendes ich war im Februar in einem Fleischerei Geschäft um Essen für meinen Geburtstag zu holen. Folgendes morgens war bereits meine Mutter da, da war noch kein Fleisch angekommen sodass sie bei einer Angestellten (bekannte von uns ) 5 kg Fleisch bestellt hatte. Als ich nachmittags da kam und die Verkäuferin mich sah wusste sie schon Bescheid und holte meine Sachen ohne dass ich was sagen musste. Ich geh zur Kasse bezahle 5,4 kg Fleisch zu 2,60€/kg und 150 g pökelsalz so dass ich 16 Euro bezahlen musste. Eine Woche später bekomm ich einen Anruf von dem Geschäftsinhaber (Sohn hat meine Handynummer) ich hätte nicht bezahlt. Ich hätte das Fleisch mitgenommen gesagt ich würde in Paar Tagen wieder kommen zu bezahlen und jetzt würde er auf das Geld warten. Jetzt war Papa heute wieder in dem Geschäft einkaufen und der Geschäftsinhaber meinte immer noch ich wäre das gewesen was mir ehrlich gesagt an die Pumpe geht und ich letzte mal schon danach paar Tage Bauchschmerzen hatte weil er mich halt so beleidigt und beschimpft hat am Telefon.
Was kann ich da machen richtig kann es ja nicht sein dass er mir so nach redet oder ?
Und müsste er mir nicht nachweisen dass ich was mitgenommen hätte oder nicht bezahlt hab ?
Hast noch den Kassenzettel, oder kann sich die Kassiererin noch an dich erinnern? Wenn ja, ist alles geklärt. Wenn nein, steht Aussage gegen Aussage und bei der geringen Summe wird sich das ganze im Sande verlaufen. (Geringfügigkeit).
Guten Tag Hallo. Natürlich ist es eine Beleidigung. Und Du kannst (um jetzt zur Frage nach dem weiteren Vorgehen zu kommen) frohen Mutes zur Strafverhandlung gehen. Ist man schuldig, wenn man nichts verbricht?
So
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Stell Strafanzeige gegen ihn wegen übler Nachrede und Beleidigung:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Recht haben ist das eine, Recht bekommen das andere.
Guten Tag.
Zit.: Recht haben ist das eine… schon. Ein Element der Judikative kann sich irren und darf es ganz genau genommen auch…
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Wie du schreibst, kennt die Verkäuferin dich ja, denn sie hatte dir ja das bestellte sofort gegeben ohne das du was gesagt hattest. Also wird sie sich mit sicherheit auch noch daran erinnern, das du bezahlt hast! Solltest mit dem Inhaber und der Verkäuferin zusammen reden und dann sollte der Geschäftsinhaber sich bei dir entschuldigen! Versuch es erst mal auf die Ruhige zu klären!
Ja sie kennt mich und sie wusste auch noch wieviel Fleisch ich bestellt bzw Mama bestellt hat
Kassenbon nicht aber die Verkäuferin kennt mich und kann sich noch an mich erinnern
Dann ist doch alles gut. Gehe vor, wie @LutzO es beschreibt. Was die Beleidigungen, welche du übrigens nicht nennst, angeht: Nicht sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen.
15 € für 5kg Fleisch kommt mir allerdings extrem wenig vor!? 1kg kostet doch mindestens 5 €. Damit hättest Du mindestens 25 € bezahlen müssen, eher sogar schon 50 € (im Fachgeschäft)!? Kann es sein, dass sich Deine Verkäuferin verrechnet hat?
Moment
Ne das war hohe Rippe zum räuchern das bekommst du überall hier in der Gegend für unter 3 € das Kilo
Naja blöde Kuh dummes Stück etc find ich trotzdem nicht gut besonders weil ich weiterhin mit der Herr bzw SIE gesprochen habe
Gebe dir recht, aber versuche es doch erstmal gütlich zu regeln. Die Voraussetzungen sind doch gegeben. Ihr wollt doch, denke ich, auch weiterhin dort kaufen, oder? Steh einfach über den Dingen und denk dir deinen Teil.
Von „Hohe Rippe“ habe ich noch nie gehört!? Aber, wenn Du meinst…
OK: Google Search Wieder was gelernt…
Allerdings: Hohe Rippe kaufen
Hast recht, hatte auch eher an Pansen gedacht bei dem Preis. Aber das geht bei heutiger Tierhaltung schon in Ordnung bei hoher Rippe. Leider.
was genau spricht denn deiner meinung nach dagegen, dass sie bis zum beweis des gegenteils unschuldig ist? was eine einstellung wegen geringfügigkeit (von der man warum genau ausgehen sollte?) eben gerade nicht bestätigt?