ich habe eine Frage bezgl. einer Geschäftsgründung, nachdem mir die örtliche IHK leider nicht weiterhelfen kann oder will, versuche ich es hier.
Ich bin seit 10 Jahren selbstständig und möchte nun für meine Frau ein Ladengeschäft eröffnen, es handelt sich dabei um ein spanisches Feinkostgeschäft in dem folgende Dinge verkauft werden sollen:
spanische Kalte Häppchen (bewusst kalte, in Form von belegten Broten)
Meine Fragen:
Darf ich einen Direktverzehr ohne Gaststättenerlaubnis anbieten, es sollen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden, jedoch ein Stück Kuchen mit einer Tasse Kaffee oder ein kaltes Tapas?
Was für Anforderungen bestehen an die Räumlichkeiten in denen die Speisen zubereitet werden?
Das ganze soll im Raum Dresden, Bundesland Sachsen geschehen.
Von der IHK wurde mir ein Merkblatt zum Gaststättengesetz mitgegeben in dem steht:
"die Gaststättenerlaubnis benötigt man nicht, wenn:
kein Ausschank von Alkohol erfolgt, alkoholfreie Getränke dürfen jedoch ausgeschenkt werden
in räumlicher Verbindung mit einem Ladengeschäft des Lebensmitteleinzelhandel während der Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen angeboten werden
ich habe eine Frage bezgl. einer Geschäftsgründung, nachdem
mir die örtliche IHK leider nicht weiterhelfen kann oder will,
versuche ich es hier.
Ich bin seit 10 Jahren selbstständig und möchte nun für meine
Frau ein Ladengeschäft eröffnen, es handelt sich dabei um ein
spanisches Feinkostgeschäft in dem folgende Dinge verkauft
werden sollen:
spanische Kalte Häppchen (bewusst kalte, in Form von
belegten Broten)
Meine Fragen:
Darf ich einen Direktverzehr ohne Gaststättenerlaubnis
anbieten, es sollen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt
werden, jedoch ein Stück Kuchen mit einer Tasse Kaffee oder
ein kaltes Tapas?
Wir dürfen hier keine Rechtsberatung abgeben, aber wie wäre es
denn mit dem Gewerbeamt Ihrer Stadt???
Was für Anforderungen bestehen an die Räumlichkeiten in
denen die Speisen zubereitet werden?
Gewerbeamt
Das ganze soll im Raum Dresden, Bundesland Sachsen geschehen.
Von der IHK wurde mir ein Merkblatt zum Gaststättengesetz
mitgegeben in dem steht:
"die Gaststättenerlaubnis benötigt man nicht, wenn:
kein Ausschank von Alkohol erfolgt, alkoholfreie Getränke
dürfen jedoch ausgeschenkt werden
in räumlicher Verbindung mit einem Ladengeschäft des
Lebensmitteleinzelhandel während der Ladenöffnungszeiten
alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen angeboten
werden
Trotzdem entscheides das örtliche Gewerbeamt, ob Sie in der
besagten Lokalität da etwas dürfen oder nicht,…
Darf ich einen Direktverzehr ohne Gaststättenerlaubnis
anbieten, es sollen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt
werden, jedoch ein Stück Kuchen mit einer Tasse Kaffee oder
ein kaltes Tapas
Gute Frage…!
Von der IHK wurde mir ein Merkblatt zum Gaststättengesetz
mitgegeben in dem steht:
"die Gaststättenerlaubnis benötigt man nicht, wenn:
kein Ausschank von Alkohol erfolgt, alkoholfreie Getränke
dürfen jedoch ausgeschenkt werden
in räumlicher Verbindung mit einem Ladengeschäft des
Lebensmitteleinzelhandel während der Ladenöffnungszeiten
alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen angeboten
werden
Gute Antwort…!
Dies müsste für uns doch gelten, oder?
Ja klar!
Liebe Grüße Yvisa
P.S. Das ging echt fix. So schnell hab ich noch nie 'ne Frage beantwortet ;o)…
Derzeit finden im Gastgewerberecht enorme Veränderungen statt. Ein Großteil der früher teuren Konzessionen ist nicht mehr notwendig, einige Vorschriften werden extrem gelockert, andere verschärft. Selbst einige gestandene Gastwirte können kaum noch erkennen, ob die Infos, die sie jemandem geben, derzeit aktuell sind oder nicht.
Es gibt im Bereich der Gastronomie jedoch diverse (Dach-) Verbände. Der bekannste ist sicherlich DEHOGA (http://www.dehoga-bundesverband.de/ ). Gerade für Existenzgründer sollte sich der Beitrag mehr als lohnen, wenn man regelmäßig die Beratungsangebote in Anspruch nimmt. Wie bei allen Organisationen/Verbänden gibt es natürlich auch hier Mitglieder, die von der Arbeit des Verbandes super überzeugt sind und solche die total enttäuscht wurden.
Eine gute Anlaufstellen bleiben solche Verbände meines Erachtens trotzdem.
Im Zweifel kann man aber natürlich vorab auch mit Anwälten und/oder Behörden die geplanten Dinge besprechen und sich entsprechenden Rat holen.