Hallo
Ich hätte eine Frage zu meinem Ladengeschäft welches eine GmbH ist,zusätzlich dazu habe ich vor einen Onlineshop zu betreiben wo aber die Preise für die Artikel billiger angeboten werden als im Geschäft und um den Kunden die Online bestellen nicht im Laden bedienen zu müssen wegen der langen beratungszeiten,und den Kunden die im Laden Kaufen ein erhöhten Preis wegen der langen beratungszeiten habe ich vor ein onlineshop zu machen der einen abweichenden Namen hat als die GmbH aber die Rechnung wird später von der GmbH ausgestellt und wollte fragen ob ich das so einfach so darf oder muss ich für den onlineshop ein seperates Gewerbe brauche.
Hallo und Sorry,
kann Dir leider nicht allzuviel helfen. Fällt leider nicht direkt in mein Wissensgebiet.
Könnte Dir behilflich sein, wenn Du Fragen zum Thema Notebookvergleiche, Beratungen und Verkäufe hast.
Schau einmal auf den Namen.
Für Deine Frage, hat bestimmt Dein Steuerberater eine passende Antwort.
Ansonsten rufst Du Deinen Berater vom Finanzamt einmal an und fragst, dafür sind alle beide da.
wünsche noch einen schönen Tag und eine schöne Woche
Sven
Hallo. Da bin ich etwas überfragt, weil die Namen abweichen, ok. die Rechnung für die Kunden kommen von der GmbH, aber ich kann echt nicht genaues sagen. Es kommen sicherlich noch positive Antworten denn diese Seite ist sehr hilfreich.
Liebe Grüße
Das ist eine schöne Frage, denn sie ist sehr schnell und einfach beantwortet.
Nein Sie brauen kein extra Gewerbeschein skin55, wenn Sie bereits über ein Gewerbe verfügen, dürfen Sie auch für Ihr Unternehmen eine Onlinepräsenz(sprich Shop) betreiben.
MFG Lueri
Für den Onlineshop muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn die Anschrift nicht mit der des Ladenlokals übereinstimmt.
Der Onlineshop darf zwar als Internetseite einen Kunstnamen tragen, man muss aber im vorgeschriebenen Impressum die richtige Firmierung und Anschrift nennen.
Wenn man alles ordnungsgemäß machen will, müsste man ein neues Unternehmen gründen.
Aber wozu das Ganze? Die Tatsachen muss man doch gar nicht vestecken. Beide Bereiche könnten voneinander profitieren. Auch ist die Verwaltung und Buchführung einfacher.
Und nicht zuletzt gewinnt man mit Beratung Kunden.
Im Laden könnte man damit werben: online bestellt - XY Prozent oder EUR billiger (als Beispiel).
Hallo skin55
Etwas verwirrend geschrieben, aber dennoch verständlich.
Das die Waren im Online Shop Günstiger sind, wegen der fehlenden Beratung kling erstmal plausibel. Das der Laden einen anderen Namen als der Online Shop hat ist nicht mehr verständlich. Beides sollte schon zusammengehören, auch Namendlich !
Wenn ich hier einen Laden betrete der z.B. Roppel Heisst und ich nachher im Internet etwas finde dessen Seite „Tonne“ heisst und ich eine rechnung von Roppel bekomme, würde ich mir etwas verar… vokommen.
Besser den Online Shop auch so benennen z.B.
Laden = Roppel,
Internet Shop = Roppel online
So das da ein zusammenhang zu finden ist.
Ein weiteres Gewerbe ?? Schwer zu sagen, kannst aber beim Rathaus eine Gewerbeerweiterung eintragen lassen die einen Online Shop beinhaltet.
Levitron
www.kopisoft.de
Hallo,
soweit ich weiss muss der Laden Online klar publiziert werden (SteuerNr, Gmbh name etc.).
Um die vorhandene Gmbh nicht in das neue Geschaeft erscheinen zu lassen, denke ich dass eine neue Geschaeftseinheit zu gründen wäre. Wie genau entzieht sich meine Kenntnisse.
Schade eigentlich: es darf doch online billiger angeboten werden.
Pascal
Hallo,
zwar vermute ich aus meiner Erfahrung, dass man kein separates Gewerbe braucht, kann aber KEINE verbindliche Auskunft hierzu erteilen. Verbindliche Informationen sollten sich aber vermutlich vom Gewerbeamt beziehen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Steinke
Hallo, ich kann Ihre Frage nicht beantworten, ich bin eher technologisch in Sachen Onlineshop bewandert. Mein Tipp: Kontaktieren Sie die für Sie zuständige IHK. Es ist in solchen Fragen, wo evtl. geltendes Bundes- oder Europarecht Ihre Angelegenheit tangiert, stets wichtig, aktuelle und verbindliche Infos zu haben, da die Kosten im Falle einer evtl. Abmahnung insb. in Deutschland sehr hoch sein können. MfG Holger Rogoll
Da kann ich leider nicht helfen.
Grüße Karlheinz
Hallo,
die Antwort kommt leider verspätet aber sie kommt.
Nein Du musst für den Onlineshop kein neues Gewerbe anmelden.
Egal wie der Onlineshop nachher heißt ist es nur wichtig das die GmbH im Impressum und den AGB’s steht. Wie der Shop oder die Domain heißt ist Dir überlassen.
Bsp.: aus eigener Erfahrung bei www.zeichenbedarf24.de steht eine GmbH mit dem Namen Bürocenter GmbH Peitz dahinter. Obwohl der Shop unter Zeichenbedarf24 läuft.
Ich hoffe das meine Antwort geholfen hat.
Da stellt sich meine Frage warum Sie einen Onlineshop mit einem anderen Namen aber dennoch die Rechnung über die GmbH schreiben irgendwie komisch aber egal hast du soweit ich weiß brauchst du nur die Ergänzung im Gewerbeschein nachtragen zu lassen und schon kann es los gehen den Namen kannst du dir Aussuchen. Aber ich würde schon fast den selben Namen nehmen wie die GmbH sonst verwirrt das mit der Rechnung Sie wollen bestimmt auch die AGb und die anderen Sachen nicht abändern sondern nur anpassen.
Mit freundlichen Grüßen
Mohr Hans-Werner