Hallo W-W-W,
angenommen man unterschreibt im Januar 2004 einen Kaufvertrag, in dem keine spezielle Modellbezeichnung genannt wird (z. B. VDO-Siemens Navigationsgerät inkl. Einbau inkl. MwSt.) für Euro 2.300. Nach 1 Monat fällt demjenigen (kannte sich vorher nicht aus) auf, dass das System, das in seinen nagelneuen Wagen eingebaut wurde bereits im Jahre 2002 produziert und vom Hersteller nicht mehr offiziell verkauft wird.
Optional Teile z. B. TMC-Box (Anschluss an Radio - Verkehrsmeldungen)gibts offiziell beim Hersteller für dieses System auch nicht mehr.
Was kann man tun?
Herlichen Dank
Ernst
Hallo,
da kann man gar nichts machen.
Es ist nicht die Schuld des Shops wenn man einen Kaufvertrag für ein Gerät macht obwohl man sich in dem jeweiligen Marktsegment nicht auskennt.
Wenn ich eine Ware für mehrere 1000 EUR kaufe und sogar weiß daß verschiedene Geräte/Systeme auf dem Markt sind tue ich natürlich gut daran mich zu informieren damit ich weiß welches System meinen Belangen am nächsten kommt. Erst Recht wenn es um soviel Geld geht habe ich ein großes Interesse daran genau zu wissen wofür ich das viele Geld bezahle und dafür zu sorgen daß ich das optimale System bekomme.
Solange man Dir nicht irgendwelche Eigenschaften zugesichert hat, die dann aber nicht vorhanden sind, kannst Du nichts unternehmen.
Du kannst es dann nur unter „eigene Blödheit“ abbuchen.
Falls der Preis relativ hoch war und Du Deine Frage genauso freundlich vorbringst wie hier, dann könntest Du vielleicht das Glück haben daß man Dir im Rahmen der Kulanz irgendwie entgegenkommt - ein kleiner Preisnachlaß oder kostenloses Zubehör, etc… Ein Anrecht darauf hast Du aber nicht.
Dumm gelaufen…
Gruß,
MecFleih
angenommen man unterschreibt im Januar 2004 einen Kaufvertrag,
in dem keine spezielle Modellbezeichnung genannt wird (z. B.
VDO-Siemens Navigationsgerät inkl. Einbau inkl. MwSt.) für
Euro 2.300. Nach 1 Monat fällt demjenigen (kannte sich vorher
nicht aus) auf, dass das System, das in seinen nagelneuen
Wagen eingebaut wurde bereits im Jahre 2002 produziert und vom
Hersteller nicht mehr offiziell verkauft wird.
Wenn im Vertrag nicht mehr steht, und Du nicht glaubhaft machen kannst, daß Du ausdrücklich ein aktuelles Gerät verlangt hattest wirds eher schwer.
Optional Teile z. B. TMC-Box (Anschluss an Radio -
Verkehrsmeldungen)gibts offiziell beim Hersteller für dieses
System auch nicht mehr.
War der Anschluß ans Radio Teil des Vertrags?
LG
Stuffi
Hallo Ernst,
ich denke, dass Du Anspruch auf ein Gerät hast, das dem aktuellen Stand der Technik zum Kaufzeitpunkt entspricht.
schau dir dieses Urteil an und dann gehe zum Anwalt.
Gruß
Peter
„Lautsprecherboxen, die seit mehr als 2 Jahren vom Hersteller nicht mehr ausgeliefert werden, sind nicht mehr als neu anzusehen und somit mangelhaft.“
LG München I , 31 S 23810 / 89, NJW’91, 182 ff
http://www.jura.uni-sb.de/sr/iv0801.htm
Hallo Ernst,
das betrifft zwar einen anderen Bereich, aber es gibt doch einiges wieder, was man an Beratung erwarten kann. Ich vermute, dass, um so komplexer ein techn. Bereich ist, um so höher kann man die Anforderungen an Hinweis und Aufklärungspflichten des fachkundigen Händlers stellen.
Ich denke, dass der Anwalt, der den ct-Aufsatz geschrieben hat, auf Anfrage auch entspr. Urteile mitteilen kann.
Gruß und viel Erfolg
Peter
http://www.heise.de/ct/00/22/144/default.shtml
"…Muss ich es akzeptieren, als Multimedia-PC einen Ladenhüter verkauft zu bekommen, der sich bei späterer Begutachtung durch einen Fachmann als untauglich zur Nutzung moderner Multimedia-Software erweist?
Nein. Wenn keine ausdrückliche Vereinbarung vorliegt, schuldet der Verkäufer dem Kunden ‘State of the Art’, also eine bei diesem Preis zu erwartende übliche Ausstattung beziehungsweise Leistung. Wenn ein Kunde selbst Komponenten auswählt und sich dabei erkennbar laienhaft einen Rechner aus veralteten oder für den mitgeteilten Verwendungszweck ungeeigneten Komponenten zusammenstellt, ist der fachkundige Händler sogar verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen. Eine Missachtung dieser Beratungs-, Hinweis- und Aufklärungspflicht führt zu Schadenersatzansprüchen des Kunden…"