Hallo,
folgender Fall liegt vor.
Frau F. war selbstständig, besaß eine kleine Käsestube mit Kühltheke, Kühlschränken div. Schneidemaschinen etc. zum Gesamtwert von ca. 4-5000 €.
Nach 1 Jahr gibt Frau F. den Laden auf und verkauft an die Metzgerei in der gleichen Geschäftspassage.
Im Kaufvertrag ist Ratenzahlung (200€/Monat) vereinbart und ein Gesamtkaufpreis für das komplette Inventar v. 5000 €. (25 Raten a 200€)
Nach ca. 2 Wochen nach Vertragsabschluss stellte sich heraus, dass die Metzgerei sich den Bach runter wirtschaftet und der Besitzer wohl ein erhebliches Alkoholproblem hat.
Die erste Rate war für den 1. Januar vereinbart, bis dato ist aber noch keine Zahlung eingegangen.
Wie sollte man sich nun verhalten um doch noch an sein Geld zu kommen, bevor die Metzgerei insolvenz anmeldet ?
DANKE
Hallo!
Wie sollte man sich nun verhalten um doch noch an sein Geld zu
kommen, bevor die Metzgerei insolvenz anmeldet ?
Ohne Anwalt sollte man da gar nichts tun. Wenn der Metzger kein Geld hat, dann hat er kein Geld. Dann wäre über andere Maßnahmen nachzudenken.
Wie sollen die anderen Maßnahmen denn aussehen ?
Anwalt einschalten ?
Wer übernimmt denn die Kosten des Anwalts ? Was wenn nix zu holen ist ?
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Hallo,
folgender Fall liegt vor.
Frau F. war selbstständig, besaß eine kleine Käsestube mit
Kühltheke, Kühlschränken div. Schneidemaschinen etc. zum
Gesamtwert von ca. 4-5000 €.
Nach 1 Jahr gibt Frau F. den Laden auf und verkauft an die
Metzgerei in der gleichen Geschäftspassage.
Im Kaufvertrag ist Ratenzahlung (200€/Monat) vereinbart und
ein Gesamtkaufpreis für das komplette Inventar v. 5000 €. (25
Raten a 200€)
Eigentumsvorbehalt im Vertrag vereinbart???
Nach ca. 2 Wochen nach Vertragsabschluss stellte sich heraus,
dass die Metzgerei sich den Bach runter wirtschaftet und der
Besitzer wohl ein erhebliches Alkoholproblem hat.
Die erste Rate war für den 1. Januar vereinbart, bis dato ist
aber noch keine Zahlung eingegangen.
Wie sollte man sich nun verhalten um doch noch an sein Geld zu
kommen, bevor die Metzgerei insolvenz anmeldet ?
Den Verkauf anfechten wegen arglistiger Täuschung, offenbar wusste der Käufer doch von seiner eigenen wirtschaftlichen Lage.
Ergo Erfüllungswille NULL.
Herrausgabe der Sachen verlangen.
Dies sollte man als Ziel betrachten.
Wer hier fragen muss, sollte sowas einem Anwalt vortragen, weil er selbst nie in der Lage sein wird, das Schaf ins trockene zu tragen.
Kosten für den Advokaten —>ersteinmal selbst so 400Euro wird es erstmal kosten.
Jakob
DANKE