Ladenschlussgesetz

Hallo.
Mal angenommen, man verkauft bei einem Konzert (zB.: in der Dortmunder Westfahlenhalle) offizielle Fanartikel (zB.: Poster)(sagen wir gegen 22:30 Uhr) mit gülitigem Reisegewerbeschein.

Mich interessiert die Fragestellung, ob man in diesem Fall gegen das Ladenschlussgesetz verstösst oder nicht. Ganz wichtig ist hierbei, das es sich bei dem Gelände, wo der Verkauf stattfindet um PRIVAT-Gelände handelt.

Meiner Meinung nach, verstösst man aus diesem Grund nicht gegen das Ladenschlussgesetz, da es sich ja um an die Veranstaltung gebundene Ware handelt.

Leider kann ich hierzu keinen expliziten §§ finden, der sowas regelt.

Gruss Fritz

Hallo,

Mich interessiert die Fragestellung, ob man in diesem Fall
gegen das Ladenschlussgesetz verstösst oder nicht. Ganz
wichtig ist hierbei, das es sich bei dem Gelände, wo der
Verkauf stattfindet um PRIVAT-Gelände handelt.
Meiner Meinung nach, verstösst man aus diesem Grund nicht
gegen das Ladenschlussgesetz, da es sich ja um an die
Veranstaltung gebundene Ware handelt.
Leider kann ich hierzu keinen expliziten §§ finden, der sowas
regelt.

ja, der § 1 des Ladenschlußgesetzes ist schon ein bißchen schwer zu finden:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ladschlg/__1…

Stichworte: „jedermann“, „von einer festen Stelle“.

Ob das örtliche Gewerbeaufsichts- oder Ordnungsamt noch andere Vorschriften aus dem Hut zaubern könnte, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß,
Christian

Mich interessiert die Fragestellung, ob man in diesem Fall
gegen das Ladenschlussgesetz verstösst oder nicht.

Meiner Ansicht nach nicht. Selbst wenn man den Stand als Verkaufsstelle im Sinne des § 1 LSchlG ansieht, dürfte

§ 20 LSchlG:
(1) Während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3) ist auch das gewerbliche Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb von Verkaufsstellen verboten; dies gilt nicht für Volksbelustigungen, die den Vorschriften des Titels III der Gewerbeordnung unterliegen und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde genehmigt worden sind, (…)

gelten, wonach die allgemeinen Ladenschlußzeiten nicht für Reisegewerbe bei Volksbelustigungen gelten.

Das mal so als Schnellschuß…

Ciao, Wotan

Das mal so als Schnellschuß…

Ciao, Wotan

Aber gelten die Ladenschlusszeiten denn auch auf privatem Gelände einer Veranstaltungshalle!? Ich meine, wann soll man denn die Poster verkaufen, wenn nicht nach dem Konzert!?

In der Halle darf man ja auch um die Zeit Fanartikel verkaufen (laut Ordnungsamt), warum also nicht vor Halle!?

Diesen Sachverhalt versteh ich einfach nicht.

Hallo Fritz,

In der Halle darf man ja auch um die Zeit Fanartikel verkaufen
(laut Ordnungsamt), warum also nicht vor Halle!?

wenn Du schon in so gutem Kontakt mit dem Ordnungsamt bist, dann frag die doch einfach nochmal.

Gruß, Karin