Ladenschlussgesetz Zusatzartikel

Gibt es einen Zusatzartikel, der das allgemeine Ladenschlussgesetz noch auf komunales Recht verteilt.
Anders gefragt, kann eine Komune bestimmen, wie lange zum Beispiel Imbissorientierte Gaststätten geöffnet haben dürfen?

Danke im voraus

Das Ladenschlußgesetz ist zu kompliziert geworden um ohne Fachanwalt dazu noch etwas zuverlässiges ausführen zu können.
Es hat sich in den letzten paar Jahren zu oft geändert.

Hallo,

bei „Imbissorientierten Gaststätten“ würde ich zur Frage der Öffnungszeiten eher im Gaststättengesetz als im Ladenschlussgesetz suchen wollen. Nach §18 GastG richten sich eventuelle Sperrzeiten nach einer möglichen Rechtsverordnung der Landesregierung. Es hängt also erst mal vom Bundesland ab.
Danach kann es noch weiter gehen, denn „Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Ermächtigung auf oberste Landesbehörden oder andere Behörden übertragen.“
Eine solche Ermächtigung kann dann auch auf die Kommune übertragen werden.
Wenn dort etwas z.B. per Satzung zu den angefragten Öffnungszeiten vorgegeben ist, sollte dafür auch in der Präambel der Satzung die entsprechende Rechtsverordnung (des Landes) als Ermächtigungsgrundlage aufgeführt sein.

Oder anders gesagt: Das kommt auf den Einzelfall an. Für NRW gilt z.B. die Gewerberechtsverordnung, für Sperrzeiten §3 Absatz 2 ff.
Danach gibt es vom Land lediglich eine grundsätzliche Sperrzeit von 5 bis 6 Uhr, allerdings nur soweit die örtliche Ordnungsbehörde (=Kommune) keine andere Regelung trifft!

Sorry, keine Ahnung!

So viel ich weiß kann man die Öffnungszeiten selber bestimmen-sofern das angemeldet ist und die Steuern dementsprechend bezahlt werden. Natürlich darf die Nachtruhe der Anwohner nicht gestört werden (sprich Lärm u.evtl.starke Gerüche). Eine Stunde muß geschlossen sein zwecks Reinigung. Ansonsten wäre mir nichts anderes bekannt. Z.b.in Köln gibt es viele Imbissläden, die bis morgens geöffnet haben oder bis 4 Uhr nachts und dann morgens früh um 6 wieder öffnen!!
Gruß,

Hallo,

tut mir leid, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Am besten direkt beim Ordnungsamt nachfragen,die müssten das doch wissen.

mfg
bluesinnaj

Ich bin mir leider selber nicht sicher,bitte noch bei der Behörde nachfragen,tschüss

Sorry, da kann ich absolut nicht weiterhelfen.
mfg lohsimaus

Hallo,
tut mir leid, kann ich nicht beantworten.
MfG KKl

Gibt es einen Zusatzartikel, der das allgemeine
Ladenschlussgesetz noch auf komunales Recht verteilt.

Kann eine Kommune bestimmen, wie lange z.B. imbissorientierte Gaststätten geöffnet haben dürfen?

Danke im voraus

Das weisz ich nicht, sorry.

Hallo,

im Ladenschlussgesetz gibt es Regelungen, wonach die Länder Regelungen treffen können. Dies ist von Bundesland zu Bundesland vermutlich unterschiedlich. Wenn die Kommune Ihnen Vorschriften macht, hat sie in der Verfügung die entsprechenden Vorschriften angegeben. Gehen Sie zu Ihrer Verwaltung und sehen sie die Vorschriften ein, dann können Sie sich ihre Frage (fast) selbst beantworten.