Ladenschlussgesetzt. Mehrarbeit oder gegen das Gesetz?

Hallo,

zuerst sollte die AN mal einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen, was da zu regelmäßiger Arbeitszeit drinsteht.

Und dann sollte mal genau definiert werden, was jetzt eigentlich das Problem ist.

  • eine evtl. Mehrarbeit ?
  • die fehlende Planbarkeit durch Mehrarbeit ?
  • die Bezahlung von evtl. Mehrarbeit ?

Das im Handel nach Schließung regelmäßig noch Abschlußarbeiten notwendig sind, ist vollkommen üblich und normal.

&Tschüß
Wolfgang

Guten Tag alle Zusammen,

Ich habe eine frage bezüglich des LadSchlG.
Meine Freundin arbeitet in einem Einzelhandel und wird Täglich nach ihrer arbeit (alsonach Ladenschluss) für etwa 20~30 Minuten; mit weiteren Aushilfen (etwa 5 in der Zahl)) im Laden gehalten. Da sich der Artikel 17 Paragraf 7 abschnitt 2 auf die Sonn- und Feiertage bezieht, möchte ich wissen ob dies auch für die normalen Werktage zählt. Meine Freundin wird Grundsätzlich eher schlecht behandelt in der Unternehmung. Also möchte ich wissen ob die Chefin das gesetz verstoßt oder ob sie recht hat.
Es gibt zwei Chefs in der Unternehmung die unterschiedlich Handeln. Die eine Chefin lässt alle Aushilfen (außer eine Person(da diese für die Kassenabrechnung als Zeugen bleiben muss)) gehen. Die andere Chefin hält alle Aushilfen/ Angestellten solange im Laden (und lässt weiter Arbeiten machen) bis sie mit der Abrechnung fertig ist.

Ich bitte um Schnelle Antwort
Danke für die Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Lukas

Hi!

Im Arbeitszeitgesetz ist definiert, wie lange man täglich arbeiten darf.
Dass man natürlich auch außerhalb der Öffnungszeiten arbeitet, sollte klar sein, hoffe ich.

Jetzt stellt sich allerdings die Frage, ob diese Zeit auch vergütet wird.
Der Anspruch der Vergütung ergibt sich im Grundsatz aus § 611 BGB und § 612 BGB.

VG
Guido

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Hallo!

Nein. Der ganze § 17 ist nur für „Sonn- und Feiertage“.

Und er hat mit der Arbeitszeit und Bezahlung der Arbeitszeit als solches gar nichts zu tun. Nur am Rande.
Im Ladenschlussgesetz (müsste es der Name nicht schon sagen) geht es formal darum " wie lange darf der Laden auf sein".

Nicht darum wie muss ich Überstunden oder Mehrarbeit bezahlen.

MfG
duck313

Achso. In welchem Gesetzbuch wird den diese Regelung getroffen? ich kann im Arbeistschutzgesetz sowie im Arbeitszeitgesetz nichts dazu finden.

mfg Lukas

Dankeschön für die Infos!