Ladenverbot..hääh?

ihr lieben www-mitmenschen. *puh*, mein ärger ist gerade noch ganz frisch. also: ich bin gerade in einem klamottenladen des versuchten ladendiebstahls bezichtigt worden. hatte bezahlt, ging raus, und wurde dort von einem bär von security-mann in einen hinterraum geführt. dort wurde mir ein kleiderbügel auf den tisch gelegt: das beweisstück. ich hatte unterwäsche anprobiert, und den bügel in der umkleidekabine vergessen. bin später nochmal dahin zurück, um den bügel zu suchen. er war nicht mehr da. nun meinte der typ, ich hätte mich sehr auffällig verhalten (klar, hatte ja den bügel gesucht, und ich hatte den bh im pulloverberg auf meinem arm, auch, damit nicht jede/r sehen kann, was ich mir für unterwäsche kaufen will), und man sei sicher, ich wollte stehlen,hab dann aber gemerkt, dass ich verfolgt wurde (haha,…ich hab überhaupt gar nichts mitbekommen) und hätte deshalb bezahlt. die wolltenmir eine anzeige für versuchten ladendiebstahl machen. dann „sahen sie aber doch großzügigerweise“ davon ab, und verhängten ein 12-monatiges bundesweites ladenverbot. ohne personalien, ohne alles. frage nun: wie ernst muss ich das nehmen. wie wird das einhalten eines solchen ladenverbotes überprüft. sollte ich mich beschweren, oder eine anzeige machen (der laden ist der einzige, in dem man zu erschwinglichen preise nette klamotten kaufen kann). ich bin sowas von unschuldig.
habt vielen dank für’s lesen des langen beitrages.
martina

Hallo Martina,

das Ganze mußt Du nicht ernst nehmen. Wenn Du kannst, vergiß es oder überlege Dir, ob Du Dein Geld in einem Geschäft lassen willst, wo Du so behandelt wirst.

Gruß
Wolfgang

Hi Martina,

also für mich wäre dieser Laden schlichtweg gestorben… Aber wenn es wirklich in Berlin keine Alternative für dich gibt, würde ich das Gespräch mit der Geschäftsführung suchen. So habe ich es mal bei einer Discothek gemacht - mit Erfolg.
Natürlich werden die nicht ihrem Personal in den Rücken fallen, aber wenn sich ein „Ladendieb“ an sie wendet werden die sich da schon ihre Gedanken zu machen. Denn ein echter Ladendieb wäre wohl eher froh, so aus der Sache rausgekommen zu sein und nicht bei der Geschäftsführung nachhaken. Wahrscheinlich wird man dann nochmal „ein Auge zudrücken“, da man ja nicht sagen kann, daß das Personal da überreagiert hat.
Leider Gottes ist es oft so, daß manche (!!) Menschen mit Uniform und einer gewissen „Macht“ glauben, sie könnten „Gott“ spielen. Das ist bei Türstehern insofern vielleicht noch ausgeprägter, da sie u.U. diesen stressigen Job deswegen machen, weil sie einen besseren nicht bekommen (evtl. keine Berufsausbildung o.ä.). Und nun können sie sich eben aufspielen…
Mein Tipp: lass ein paar Tage vergehen (so daß du garantiert ruhig bleibst) und dann versuch mal, bei der Geschäftsführung einen Termin zu bekommen. Und denen schilderst du den Fall so sachlich wie möglich. Und machst klar, daß du nichts stehlen wolltest.
Wobei wenn du eine Alternative hast: Sch**** auf den Laden.

MfG Claus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moien!

Solch Verhalten würde ich mir auf keinen Fall gefallen lassen!
Allerdings wird eine Strafanzeige wenig Sinn machen, denn im Zweifelsfalle steht Aussage gegen Aussage.
Viel effektiver dürfte ein Schreiben an die Geschäftsleitung sein mit der (höflichen) bitte diesen Vorfall aufzuklären und für den Ladendetektiv die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.
Ein kleiner Hinweis auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wirkt da manchmal Wunder, aber bei der Formulierung mußt du darauf aufpassen, das es nicht in etwa lautet „wenn Sie nicht… dann erstatte ich Strafanzeige“, denn dann wäre es Nötigung…
Ein/zwei Tage später würde ich dann dort anrufen und direkt mit der Geschäftsführung sprechen (bei entsprechend hartnäckigen Verhalten ohne dabei unhöflich zu werden kommt man zu denen durch) und nachfragen, inwiefern diese etwas unternommen haben.

Je nach Seriösität des Unternehmens und deren Interesse am Image kannst du durchaus mit einer Entschädigung rechnen.

Bernd

danke wolfgang, für die schnelle antwort. sicher kann ich auch woanders hingehen. aber ich muss keine angst haben, dass mein foto überall rumhängt, schwerverbrechermäßig. wie auch?. muss inzwischen schon schmunzeln über die sache.
=)

Viel effektiver dürfte ein Schreiben an die Geschäftsleitung

sein mit der (höflichen) bitte diesen Vorfall aufzuklären und
für den Ladendetektiv die entsprechenden Konsequenzen zu
ziehen.
Ein kleiner Hinweis auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen
wirkt da manchmal Wunder, aber bei der Formulierung mußt du
darauf aufpassen, das es nicht in etwa lautet „wenn Sie
nicht… dann erstatte ich Strafanzeige“, denn dann wäre es
Nötigung…
Ein/zwei Tage später würde ich dann dort anrufen und direkt
mit der Geschäftsführung sprechen (bei entsprechend
hartnäckigen Verhalten ohne dabei unhöflich zu werden kommt
man zu denen durch) und nachfragen, inwiefern diese etwas
unternommen haben.

Je nach Seriösität des Unternehmens und deren Interesse am
Image kannst du durchaus mit einer Entschädigung rechnen.

noch eine Anmerkung zu der guten Stellungnahme von Bernd: ich pflege in solchen Fällen auf dem Briefbogen einen Vermerk zu machen, dass eine Durchschrift an die zuständige Verbraucherberatung geht. Das wirkt meist Wunder.

Viel Erfolg bei Deiner Rehabilitation

Christel

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Moien!

Warum sollte man wegen einem Mitarbeiter den ganzen Laden verurteilen?? Wenn niemand was sagt erfährt dort auch niemand wen sie da angestellt haben, gelle…

Bernd

hallo claus…laden gestorben…ja, die filiale schon…'s geht um h&m…hab bereits die adresse von der hauptfiliale in hamburg. werd mich dahin wenden. ganz schick mit „geschäftsbrief“ . danke für eure hilfe.
m.

Es

Hi Bernd,

da hst du sicher recht - aber ich muss ehrlich sagen, wenn es eine Alternative zu dem Laden gibt, die nicht mehr Aufwand oder irgendwas bedeutet, würde ich da nicht hinterher rennen.
Mal im Ernst, dies ist ja schon ein krasses Beispiel, aber der „König Kunde“ hätte viel zu tun, wenn er sich permanent wegen schlechten Personals beschweren würde (aber das führt jetzt in diesem Brett off topic…).

Grüsse, Claus

Holla

Zum Thema Hausverbot kann ich nicht viel sagen, Beschweren bei der Geschaeftsfuehrung erscheint mir noch am sinnvollsten.

Nur fuer den Fall der Faelle, immer daran denken, er ist nur ein normaler Angestellter, hat also keine „Polizei“-Rechte.

Wirst du des Ladendiebstahls beschuldigt, gehe nicht irgendwo mit hin, frage wenn irgendmoeglich jemanden, ob er als Zeuge zur Verfuegung steht und fordere den Angestellten auf, genau zu sagen, was los ist, was er gesehen hat.
Behauptet er, er hat dich beim Diebstahl gesehen, sofort die Polizei rufen, die Sache mit denen klaeren und wenn du willst, den Ladendetektiv anzeigen.
Sagt er nur was schwammiges, und will deine Taschen kontrollieren, kannst du das einfach ignorieren. Versucht er dich festzuhalten, ist wieder die Polizei dran und auch ne Anzeige, wenn du willst.
Kurz: entweder erhebt er eine Beschuldigung gegen dich, die ER beweisen muss, dann mit Hilfe der Polizei klaeren, oder er hat nichts genaues gesehen, dann einfach ignorieren.

(Das Ganze natuerlich nur, wenn wirklich nichts geklaut hast :wink: )

Hm, da faellt mir noch was ein, ist das Brechen des Hausverbotes nicht Hausfriedensbruch oder so? Bevor das nicht geklaert ist, wuerde ich es nicht drauf ankommen lassen…

Gruss, Lutz

Hi Martina,

so wie du den Vorfall schilderst, liegt der Verdacht nahe, dass hier ein Sheriff seine Kompetenzen überschritten hat.
Es wäre ganz und gar unüblich, dass ein Security-Mitarbeiter autorisiert ist, ein Hausverbot auszusprechen. Das steht dem Geschäftsführer oder Filialleiter zu, der das Hausrecht innehat.

Daher würde ich diesem Hausverbot keine Bedeutung beimessen. Zudem fehlt es an einer äußeren Form, nämlich, dass hier dieses Hausverbot mündlich ausgesprochen worden ist. Damit gibt es keine oder zumindest eine unklare Beweislage, wenn dieser Security-Mann bei einem neuerlichen Besuch des Kaufhauses Konsequenzen daraus ziehen wollte.

Desweiteren ist die Anschuldigung haaresträubend begründet und würde keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Wenn du also wider Erwarten Ärger in diesem Kaufhaus bekommst, solltest du sofort (vor den Augen aller Kunden) die Polizei rufen und gegebenenfalls das Kaufhaus verklagen, wenn du eine Rufschädigung befürchten mußt.

Gruß,
Francesco

Unterwäsche?
Hi,
wenn ich das so lese:

… security-mann in
einen hinterraum … Kleiderbügel … das beweisstück. …
… unterwäsche …
… versuchten ladendiebstahl … „sahen sie
aber doch großzügigerweise“ davon ab …
12-monatiges bundesweites ladenverbot… ohne personalien, ohne
alles.

frage nun: wie ernst muss ich das nehmen.

Sehr ernst, aber anders als du denkst. Vielleicht sehe ich Gespenster, vielleicht auch nicht: Aber wollte der Typ eventuell etwas ganz anderes?

Ich würde diesen Vorfall deshalb auf jeden Fall der Geschäftsleitung melden.
Übrigens: Eine Anzeige wegen „versuchten Diebstahls“ wäre mehr als nur lächerlich gewesen …
Rossi

Hi Martina!

Ohne ein Photo von der Unterwäsche, optimalerweise mit Dir drin, können wir den Fall hier wohl nicht beurteilen, fürchte ich…:wink:

Ansonsten würde ich mich über diese Wichtigtuer nicht weiter ärgern. Sie machen auch nur ihren Job (in disem Fall vielleicht etwas zu akribisch).
Bedenke, welcher Typ Mensch normalerweise in solchen Berufen zu Hause ist. Ich halte es da immer mit einem italienischen Kollegen, der in solchen Fällen sagt: „if he/she was intelligente, he/she would not sit there“!.. und vrsuche, das locker zu sehen.
Es wird nun mal viel geklaut.

Vergiß es also und gib der Sche 2-3 Monate. Dann haben sie Dich vergessen und Du kannst dort wieder entspannt einkaufen gehen.

Zum Ladenverbot: klar können sie auf diese Weise von ihrem Hausrecht gebrauch machen, aber die Durchsetzbarkeit halte ich für äußerst fragwürdig.

Wenn Du ein gutes Gewissen hast, kannst Du Dich ja ggF. mit dem Geschäftsführer über den Fall unterhalten, er wird wohl kaum eine gute Kundin verlieren wollen.

Grüße,

Mathias

P.S.: das Photo kann zur Not auch direkt per Mail an mich geschickt werden.

Hausfriedensbruch
Also mal abgesehen davon, ob Du nun was geklaut hast, wolltest oder nicht, steht es den Inhabern des Kaufhauses, bzw. Ihren beauftragten ziemlich frei, Dir, wie jedem anderen auch ein Hausverbot zu erteilen.
Gehst Du trotzdem in eines dieser Geschäfte, begehst Du einen Hausfriedensbruch, Strafbar gem. § 123 StGB.

§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das
befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume,
welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind,
widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt,
auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Bestraft werden kannst Du natürlich nur wenn Du erwischt wirst.
Beweislast hin o. her, eine Strafanzeige kann eine lästige Sache sein und wieso sollte man Dich wegen §123 anzeigen, wenn Du kein Hausverbot hättest, man würde ja ein potentielle Kundin abschrecken - nur mal zum Thema Glaubwürdigkeit…

Wie groß die Chance ist erwischt zu werden, und ob Dir das Einkaufen dort soviel wert ist, must Du selbst einschätzen.
Die Idee mit dem Brief ist aber richtig, vielleicht ziehen die ja das Hausverbot schriftlich zurück.

M.