ich habe folgende Frage:
Welche Möglichkeiten oder Gründe gibt es, einer Einladung als Zeugen vor einem Sozialgericht nicht nachkommen zu müssen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Grüße Andy
ich habe folgende Frage:
Welche Möglichkeiten oder Gründe gibt es, einer Einladung als Zeugen vor einem Sozialgericht nicht nachkommen zu müssen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Grüße Andy
ich habe folgende Frage:
Welche Möglichkeiten oder Gründe gibt es, einer Einladung als
Zeugen vor einem Sozialgericht nicht nachkommen zu müssen?
Hallo,
nur bei schweren Verhinderungsgründen muss man nicht erscheinen. Man hat sich unmittelbar nach Eintreten des Grundes bei Gericht zu entschuldigen, z.B. telefonisch. Wird man also krank, geht man zum Arzt, holt sich einen Attest und ruft an.
Liegt ein Termin extrem ungünstig, z.B. weil man da gerade beruflich im Ausland ist oder schon Urlaub gebucht hat, wendet man sich an das Gericht, faxt evtl. eine Buchungsbestätigung zu.
Dann wird ein neuer Termin gesucht. Ist das Gericht damit nicht einverstanden, gibt man den Ort an, von dem aus man anreisen wird.
Siehe §9 ZSEG (5). Ich verstehe das so, dass erst einmal der Ort gilt, an den die Zeugenladung gerichtet ist. Meldet man dem Gericht, dass man sich zum Zeitpunkt des Termins an einem anderen Ort befindet, wird ab dort gezahlt. Meldet man es nicht, bekommt man nur die km ab Ort auf der Ladung bezahlt.
Letztenendes bekommt man Zeugengeld, Verdienstausfall bis zu 17 Euro pro Std. und 0,21? Euro pro gefahrenem km hin und zurück. Sind die Reisekosten höher und nachweisbar, z.B. kurzfristiger Flug notwendig, werden diese Kosten gegen Beleg erstattet.
Wenn man sich den Flug nicht leisten kann, gibt es sogar Vorschuss.
Im Interesse der beiden Parteien wird ein Gericht lieber einen Termin verlegen, wenn ein Zeuge z.B. extra aus Australien anreisen muss, aber vier Wochen später wieder im Land ist. Schließlich muss die unterlegene Partei die Gerichtskosten tragen. Vor dem Sozialgericht gehen in der Regel bei Versicherten, Leistungsempfängern und Behinderten zu Lasten der Staatskasse.
Das sind aber alles nur Gründe zum Verschieben. Wenn man Dich als Zeugen sehen möchte, wirst Du früher oder später ohnehin aussagen müssen.
Viele Grüße
Holygrail