Guten Tag,
Ich möchte gerne genau wissen, wie weit die Ladung auf einem LKW (12t) nach hinten über die Ladekannte (oder das Rücklicht) hinausragen darf, da gestern bei uns in der Disposition eine Disskusion ausgebrochen ist und ich mir nun nicht mehr wircklich sicher bin ob ich nun recht hatte oder nicht.
Im vorraus schonmal danke.
Gruss
narnja
hi
§22 stvo ladung,
alles was weiter als 1 m über den rückstrahlern rausragt muss kenntlich gemacht werden . entweder mit einer fahne 30mal3 cm große fahne rot, zylindrischer roter körper durchmesser 35 cm, nicht höher als 1,50 über der fahrbahn.
die ladung darf 1,5m nach hinten herrausragen bis 100 km fahrtstrecke 3m. fahrten außerhalb deutschlands werden nicht mitberechnet.
nach vorn über das zugfahrzeug darf keine ladung unter 2,50 m über der fahrbahn ragen. ab 2,5m max. 50 cm.
hauptmann
Hllo,
die ladung darf 1,5m nach hinten herrausragen bis 100 km
fahrtstrecke 3m. fahrten außerhalb deutschlands werden nicht
mitberechnet.
Wobei der Zug mit Ladung max. 20,75m lang sein darf.
Cu Rene
Hallo,
die ladung darf 1,5m nach hinten herrausragen bis 100 km
fahrtstrecke 3m. fahrten außerhalb deutschlands werden nicht
mitberechnet.
Wobei der Zug mit Ladung max. 20,75m lang sein darf.
Cu Rene
richtig aber nicht als sattelzug sondern nur gliederzug…