Hallo,
wenn in einer Ladung zu einer Hauptverhandlung (Strafrecht)der Wortlaut steht:
"Zu der Verhandlung werden die Zeugen und Sachverständigen geladen, sowie die Beweismittel herbeigeschafft, die nachstehend aufgeführt sind:
Person X (Z1) und Person Y (NKL1, Z2)"
Was oder wen hat man dann unter dem Sachverständigen zu verstehen, wenn es sich bei den aufgeführten Personen um einfache Zeugen handelt?
Ausser den 2 Zeugen ist ja niemand anderes auf der Ladung aufgeführt oder muss es dies nicht?
Denn bei zwei „normalen“ Zeugen kann es sich ja nicht um Sachverständigen handeln???
Hat jemand eine Ahnung dazu, was es hierbei mit den Sachverständigen auf sich haben könnte, wenn dieser zu den nachstehend aufgeführten Personen nicht benannt wird?
Hi,
verstehe die Unklarheit nicht ganz:
zB
Strafsache aufgrund eines Verkehrsunfalls: ein kfz-technischer Sachverständige gibt im Auftrag des Gerichtes seinen Senf dazu ab
und dieser wird dann zur Verhandlung geladen und erörtert sein Zeit-Weg-Diagramm etc.
was sollte es dabei besonderes auf sich haben?
lg Birgit
Hallo,
wenn weder X noch Y Sachverständiger ist und sonst niemand benannt ist, dann gibt es auch eine gewisse Zahl von Sachverständigen, nämlich 0. Die Floskel
"Zu der Verhandlung werden die Zeugen und Sachverständigen
geladen, sowie die Beweismittel herbeigeschafft, die
nachstehend aufgeführt sind:
Person X (Z1) und Person Y (NKL1, Z2)"
ist eine Standardformulierung, die dieses Gericht (Amtsgericht Dorsten) bei jeder Ladung verwendet, egal wieviele Sachverständige es im Einzelfall gibt.
Z1 = Zeuge 1
NKL1 = Nebenkläger 1
Z2 = Zeuge 2
Gäbe es auch einen Sachverständigen, würde bei seinem Namen „SV1“ stehen.
Gruß
Hallo!
Es mag zwar vollkommen unglaublich und absurd klingen, aber solche Ladungen werden aus vorformulierten Dateien erstellt. Da sitzen keine Mönche mit gespitzten Gänsefedern in der Geschäftsstelle, die fein säuberlich das kalligraphieren, was sie von einem promovierten Redakteur souffliert bekommen, sondern ganz normale Menschen, die vom Richter die Anordnung bekommen: „Lade den Angeklagten zum Termin“.
Dann rufen sie die entsprechende Dokumentvorlage auf und geben in das dafür vorgesehene freie Feld die Namen der Zeugen an. Das ist das ganze Geheimnis.
Hallo!
ist eine Standardformulierung, die dieses Gericht (Amtsgericht
Dorsten) bei jeder Ladung verwendet
Habe gerade eine Ladung des Landgerichts Detmold vor mir liegen, die verwenden exakt die gleiche Formulierung. Ob die sich abgesprochen haben?
Hallo,
Habe gerade eine Ladung des Landgerichts Detmold vor mir
liegen, die verwenden exakt die gleiche Formulierung. Ob die
sich abgesprochen haben?
ist ja schön, vielleicht kommt die Dokumentvorlage sogar direkt aus dem NRW-Justizministerium?
Gruß
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War nur verwunderlich, das in diesem Satz von Sachverständigen die Rede ist, aber niemand aufgeführt ist, der als Sachverständiger fungiert.
Es wäre auch etwas merkwürdig, wenn es einen SV geben würde, dieser aber nicht hätte aufgeführt werden müssen.
Von daher scheint sich demnach auch kein Sachverständiger in der Verhandlung zu befinden.