Meine Frage! Ich wurde 2009 zu 4 Monaten auf Bewährung verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung! Musste 250 Euro an die Polizeistiftung zahlen, dass habe ich auch! Desweiteren musste ich natürlich die Tür bezahlen die zu Bruch kam ca.1100. Das konnte ich allerdings nicht.Es war dann vor kurzen der Gerichtsvollzieher bei mir mit dem ich mich auf eine Ratenzahlung einigen konnte, trotzdem bekamm ich gestern eine Ladung zum Haftantritt! Was kann ich tun das ich da drum rum komme? Schliesslich habe ich alle Auflagen erfüllt und mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen! Kann das auch einen anderen Grund dafür geben?Bin vor kurzen Vater geworden, arbeite und mache gerade das Abitur auf ´ner Abendschule. Habe jetzt natürlich Angst alles zu verlieren. Was kann ich tun? Die Ladung zum Strafantritt bezieht sich definitiv auf die oben erwähnte Straftat! Kleiner Auszug aus dem Schreiben: Sie haben nach der vollstreckbaren Entscheidung ergangen durch das Amtsgericht Off/Main am 15.06.2009 wegen gefährlicher Körperveletzung verurteilt zu 4Monaten zu verbüßen x Freiheitsstrafe von: 4Monaten Sie werden aufgefordert, diese Strafe in der oben genannten JVA anzutretten, und zwar innerhalb von 2 Wochen ab zustellung Auflage waren die 250 Euro Polizeistiftung und im Bewährungszeitraum nicht weiter Strafrechtlich in Erscheinung zu tretten! Habe den Kontoauszug auch nochmal herausgefischt und mir ist aufgefallen das sich bei meinem Aktenzeichen in dem Überweisungsträger ein Fehler eingeschlichen hat! Habe 1200Js93867 1 08 an stelle eines /eingetragen! Habe aber auch meinen vollständigen Namen auf dem Überweisungsträger angegeben und meines Wissens war die Bankverbindung auch korrekt! Bezweifel also, dass man daraufhin eine Zahlung nicht feststellen konnte.oder vllt. doch? Bin also immer noch ziemlich im unklaren warum mir die Ladung zugeschickt wurde und wie ich das wieder ins rechte Licht rücken kann! MfG Dennis Sundt
HI,
kann Dir leider bei dieser Frage gar nicht helfen, bin selbst ratlos und kein Experte.
Grüße und alles Gute!
Skyediver
Hallo,
leider kann ich zu ihrer Frage keine Auskunft geben.
Freundliche Grüße
Timo
grüß dich
morgen früh sofort anrufen bei der gerichtskasse das du ein zahlen dreher drin hast.und erklär den das was du mir jetzt geschrieben hast wegen haft…noch besser wen du zur gericht hinfährst und die quittung vorlegst den die können es korregieren und mit der staatsanwalt reden das es ein versehen ist nur lass dir nicht zuviel zeit die läuft gegen dich ok.du hast auf dein schreiben sicherlich auch eine telef. drin ruf dort an erklär den das du ein zahlen dreher drin hast und was nun ist ob du dann immer noch die strafe absitzen musst weil gezahlt ist es jain gewissen sinne ausser du hast mist gemacht in deine bewährung was ich nicht annehme.ok wünsch dir viel glück dabei es wäre nett wen du anschliessend noch mal melden würdes ob mein tip dir helfen konnte
Hallo Herr Sundt,
warum es zur Ladung kam, kann ich auch nicht sagen. Auch bei einer Behörde kann mal was schief gehen. Vielleicht konnte das eingezahlte Geld wegen dem Zahlendreher im Aktenzeichen nicht verbucht werden.
Falls aber zwischendurch ein weiteres Verfahren anhängig geworden ist, wurde möglicherweise die Bewährung widerrufen.
Ich würde dazu raten, so schnell wie möglich Kontakt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft aufzunehmen. Am Besten persönlich und dazu Nachweise über den Arbeitsplatz und auch das Kind mitnehmen.
In vielen Fällen lassen die mit sich reden.
Wie soll man das aus der Ferne beantworten?! Vielleicht einfach mal bei der Justiz anrufen, wo das Problem liegt? Ist sicher das einfachste, ohne hier lange Mutmaßungen zu äußern.
Hallo Dennis!
Keine Panik wegen des Strafantritts!!!
Da man in Deutschland immer alles schriftlich braucht besorgst Du Dir den Ratenplan des Gerichtsvollziehers alles andere hast Du ja.Selbst wenn das Gericht die Zahlung nicht zuordnen konnte ist das nicht Dein Problem.Kontoauszug liegt ja vor.
Du rufst dann bei der Staatsanwaltschaft an,Nummer steht oben rechts auf dem Urteil oder auf der Ladung.Dem schilderst Du den Sachverhalt und dann ist alles erledigt.
Du darfst nur keine Rate für diese Tür vergessen dann gibt es tatsächlich einen Widerruf.
Es gibt bei Dir ja auch keine negative Sozialprognose,Vater bist Du und in Arbeit stehst Du auch.Also mach Dir keine Sorgen das wird schon.
Hallo,
ich würde auf der Geschäftsstelle des Gerichts anrufen - und zwar umgehend! Sie müssen ja wissen, was schief gelaufen ist und wo es hakt. Es hört sich so an, als sei das Geld nciht angekommen, also würde ich dort noch mal nachfragen. Die Tür kann es eigentlich nicht sein, weil dies ja ein zivilrechtlicher Anspruch ist und es um Strafrecht geht - vor allem ist ja eine Ratenzahlung ganz normal mit dem Gerichtsvollzieher vereinbart worden. ich würde dies alles so schildern und fragen, was schief gelaufen ist und was zu tun ist. Eigentlich sind die immer ganz nett, wenn man nett anruft. Viel ERfolg, das wird nicht schief gehen!
Grüße Nyhr
Hallo,
ganz schnell dort anrufen (irgendwo steht sicherlich ein Sachbearbeiter und eine Telefonnummer). Die ganzen Unterlagen bereit halten und ganz wichtig - wenn das nicht mehr funktioniert (weil heute ja schon Freitag ist) - am vorgegebenen Tag zur JVA fahren und das vor Ort klären. Das blödeste was passieren kann ist, dass bei Nichtantreten eine Fahndungsausschreibung verfügt wird und dann wirst Du abgeholt.
Also jetzt Gas geben und die Sache bereinigen!
Viel Erfolg
who_knows
PS: wird nicht für die Suche freigegeben, ist persönlich an Dich.
Moin,
4 monate auf wieviel jahre Bewährung?
Hast du einen Bewährungshelfer?
Wenn du keinen hast,würde ich bei der staatsanwaltschaft anrufen und fragen wer für dein Aktenzeichen zuständig ist und mich verbinden lassen.
So erfährst du auch den Grund.
Staatsanwälte sind auch nur menschen,evtl. wurde die Ladung erlassen,wegen der Auflage irgendwelche Beträge zu zahlen,sprich du hast gegen deine Bewährungsauflagen verstoßen.
Erkläre der Staa. den Fehler in der Überweisung.
Wenn du das sogar anhand belege beweisen kannst,ist es für die Staa. sicherlich kein Problem dir nochmals die Gelegenheit zu geben deine Auflagen zu erfüllen.
Man muss bedenken,das ein Monat im Vollzug ca. 2000€ kostet,also sollte man die Leute auch nur dorthinschicken wenns wirklich not tut.
Das ist erstmal die einfachste Lösung die ich dir bieten kann.
Normalerweise kommt man um Stellungsbefehle nicht drum zu,aber in deinem FAll wars wohl ein Versehen und du kannst beweisen das du gezahlt hast,halt nur an die falsche nummer.das passiert überall und alle nase lang.
Aber du siehst das die sofort reagieren wenn deine auflagen nicht einhälst.
Hättest du nichts überwiesen wäre das ganze schon bißchen schwieriger.
mfg
Kaisen
Hallo,
leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.
Es wäre jedoch ratsam, sich direkt mit dem Gericht in Verbindung zu setzen, um die Angelegenheit zu klären.
Alles Gute für Sie und Ihre Familie
Hallo Dennis,
da kann irgendwas nicht stimmen. Eine Ladung zum Strafantritt kommt nicht einfach so. Zuerst muss die Bewährung widerrufen werden. War die Schadenswiedergutmachung der Tür auch eine Auflage im Bewährungsbeschluss? Wenn ja, bist du verpflichtet, den Schaden wieder gutzumachen. Z.B. durch Zahlung in kleinen Raten. Du musst also zumindest schon mehrmals durch das Gericht, bei welchem deine Bewährung läuft, angeschrieben worden sein. Zuerst kommen mehrere Aufforderungen zur Zahlung, dann ein Schreiben, in welchem der Widerruf der Bewährung angekündigt wird und dann noch eine Anhörung. Und erst dann wird die Bewährung durch Beschluss widerrufen. Aber auch gegen diesen Beschluss hast du ein Beschwerderecht. Ich würde dir raten, dich morgen früh unverzüglich mit deinem Kontoauszug auf der Geschäftsstelle deines Amtsgerichtes einzufinden und die Sache zu klären. Das Schlimmste, was du machen kannst, ist dich nicht zu melden, denn dann ergeht Haftbefehl, wenn du dich in der JVA nicht einfindest.
Viel Erfolg!
kataha61
Hi
schnellstmöglich die zuständige Staatsanwaltschaft anrufen und die Sach abklären.
Gruß
Hawethie