Hallo, wenn jemand zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden ist,die Ratenzahlungen aber unregelmäßig gezahlt hat weil sie im keinem Verhältnis zu seinem Einkommen standen,und er dann eine unter Abzug der bereits getilgten Beträge Ladung zum Strafantritt bekommen hat, kann er dagegen Rechtsmittel einlegen ? Oder aber kann er (bei wem) einem Antrag auf vorläufige Einstellung der Vollstreckung stellen, weil es zum Beispiel eine unbillige Härte bedeuten würde ? Normalerweise würde ich sagen ist die Ladung zum Strafantritt durch die Staatsanwaltschaft ein Verwaltungsakt, der dann eigendlich mit der sofortigen Beschwerde anfechbar wäre. Sicher bin ich mir aber nicht. Allen eine Danke und Gruß Frank
Ehrlich gesagt…
Hallo Frank,
ehrlich gesagt hab ich keine Ahnung, sprich ich kann Dir nicht ein bisschen weiterhelfen. Aaaber:
Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt
Ratenzahlungen aber unregelmäßig gezahlt hat
Ladung zum Strafantritt bekommen
in dem Fall würde ich doch zu zwei Gängen raten
- Anwalt
- Schuldnerberatung
Ich fürchte, ein öffentliches Forum ist in so einem Fall, wo das Kind schon ziemlich tief in den Brunnen gepurzelt ist nimmer die richtige Anlaufstelle.
*wink*
Petzi