Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft ging an falsche Adresse

Hallo zusammen.

Bei uns jagt ein Problem das nächste :confused:

Kurz zur Vorgeschichte:
2008 hat meine Frau bei einer Modellagentur Fotos machen lassen. Dafür hat sie 400€ bezahlt. Da sie vorher einen Vertrag unterschrieben hat, ist sie direkt nach Zahlung der 400€ vom Vertrag zurückgetreten, bzw. hat diesen wieder gekündigt. Da auf die Kündigungen keine Reaktion kam, folgten weitere Kündigungen.

Firma FKH GbR aka Lorraine. Kam sogar schon was auf RTL wegen Abzocke e.t.c.
4/2012 habe ich eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein geschickt. Rückschein kam zurück, liegt mir vor. Bestätigung blieb jedoch aus, aber die Forderungen nicht.

Nun kam ein Schreiben 11/2012 vom Inkasso. Die Forderung haben wir ignoriert. Dieses Schreiben ging an die richtige Adresse meiner Frau.

7/2013 ging das selbe Schreiben an eine Adresse, an der meine Frau seit 12!! Jahren nicht mehr gemeldet ist. Die Forderung ist kleiner. Das Aktenzeichen anders. Die Adresse falsch.

Es ging zu den Großeltern meiner Frau, mit der Sie vor vielen Jahren schon gebrochen hat. Andere Geschichte.

Nun kam gestern eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft bei den Großeltern an. Die Großeltern sagen da nicht Bescheid, sondern feuern Briefe entweder in den Müll, oder lassen sie einfach wo liegen. Durch den Bruder meiner Schwester erfuhren wir von den Briefen erst. Er lebt noch dort.

Diese Ladung fang mein Schwager aber in einem weißen Fensterumschlag vor. Ohne Absender. Ohne Stempel. Ohne Marke oder oder oder. Es war wirklich nur ein weißer Fensterumschlag.

Die Vermutung liegt jetzt nahe, dass ihr Großvater mal wieder in Ihrer Post rumschnüffelt und diese dann einfach in einen neuen Umschlag wieder verpackt.

Zwei Fragen also jetzt;
1: Was können wir gegen den Großvater unternehmen? Postgeheimnis?!

2: Was ist mit der Ladung? Sie ging NICHT an die aktuelle Adresse meiner Frau. Die Firma mit der wir im Rechtsstreit sind (FKH bzw Lorraine) hatte unsere alte Adresse aus 2012. Dort kam die Post ja auch an. Wir sind 2013 umgezogen, haben aber einen Nachsendeantrag. Demnach wäre die Post an unsere neue Adresse gegangen. Sie ging aber, und ich frage mich woher Gericht und Inkasso diese Adresse hernehmen, an die Adresse Ihrer Großeltern. Ignorieren können wir diese Ladung aber definitiv nicht denke ich.

Wir haben schon einen Termin beim Anwalt. Aber ich wollte einfach schon mal vorab hier Fragen, ob mir wer sagen kann wie das Rechtlich in beiden Fällen aussieht.

Ich weiß das eine Ladung auch an die betroffene Person zugestellt werden muss. Zudem kann es ja nicht sein das ein weißer Umschlag mit einer Ladung in der Post liegt. Diese muss doch per Einschreiben o.ä zugestellt werden? Demnach kann man davon ausgehen, dass die Post geöffnet wurde. Aber was ist wenn die Ladung laut Postbote zugestellt ist, diese Person da aber nicht gemeldet ist?!

Verzwickt alles, aber ich hoffe auf Antworten

Grüße

HALLO
Vermutlich hat Gerichtsvollzieher die Ladung eingeworfen. Gerichtsvollzieher kann nur vermögensauskunft abnehmen wenn ihm ein Titel vorliegt.
Klärung durch Anwalt ist am vernünftigsten.

Also gegen den Opa muesste man Anzeige erstatten (§202 StGB) das weitere ist, die Frau ist da ja nicht gemeldet… Das zuständige Amtsgericht die die Sache ja in die Hand nimmt wenn das Inkasso nicht weit kommt (die frage ist ob es überhaupt soweit kommt wenn da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht) hat aber sicherlich die neue Adresse. Und die werden sich dann bei euch auch melden… Und zwar da wo die Frau gemeldet ist. Eine vermögensauskunft gegenüber einem Inkassobüro muss in der Regel von einem Gerichtsvollzieher erwirkt werden, heißt der Gerichtsvollzieher geht zur Bank gibt die Forderung da an
Und dann gibt es Beschlüsse, dass der Gläubiger Auskunft erhält. Solange das ganze verfahren aber schwebend ist. Ihr befindet euch ja in einem Rechtsstreit wuerde ich jeden kontakt dieser ominösen Firma nur noch über einen Anwalt laufen lassen. Wenn die Post an eine Adresse geht wo sie gar nicht wohnt sollte der Opa das ganze vielleicht mal dem Briefträger geben und ihm sagen ‚unbekannt verzogen‘ wahrscheinlich ist das die letzte Adresse die dieses komische unternehmen ausfindig gemacht hat… Und wenn diese Ladung tatsächlich von einem Gerichtsvollzieher ausgestellt wurde empfehle ich diesen unbedingt zu kontaktieren und ihm den fall zu schildern… Ich hoffe das hilft euch :smile:

Vielen dank.

Wir haben jetzt schon einen Anwalt eingeschaltet. Das Gericht gibt die Sache jetzt an das zuständige Gericht weiter. Der Termin zur Ladung ist hinfällig. Haben heute angerufen. Die Gerichtsvollzieherin war über die Story auch sehr verdutzt.

Das komische ist: das Inkasso hat unsere aktuelle Adresse. Es ging 2012 schon ein schreiben zu uns. Kam normal an. Aber jetzt schreiben die an diese Adresse. Was übrigens schon das zweite schreiben war an die falsche Adresse. 2010 ging laut Gericht schon mal ein Vollstreckungsbescheid an die Adresse, wo meine Frau seit 2002 nicht mehr gemeldet ist. Haben uns gestern auch einen Auszug aus dem Melderegister abgeholt. Dort steht genau drin wo sie wann gemeldet war.

Den Opa anzeigen hatten wir auch drüber nachgedacht. Unser Anwalt sagt aber, das würde wahrscheinlich eingestellt. Denn der Opa wird sagen, das er die Post öffnet, weil er denkt es ist was wichtiges. Fakt ist aber: er schmeißt Post sogar weg. Wir haben ihm jetzt durch meinen Schwager mitteilen lassen, das er jegliche weitere Post Annahme verweigern soll. Seine Antwor: den nächsten Briefe für die göhre zerreiße ich sofort.

Das verwirrende: Es sollen schon 2 Titel vorliegen, die ja bezahlt werden müssen. Komme was wolle. Wir wissen aber nur von einem. Diesen haben wir auch in Papierform vorliegen. Der andere ging wahrscheinlich auch zur falschen Adresse. Laut Anwalt ist auch schon etwas verjährt. Alles sehr verwirrend. 2 verschiedene aktenzeichen. 1 Titel der ein völlig anderes az hat. (Mit Pech ein dritter) Post die nicht ankam und und und. Das wird noch ein Spaß.

Aber: ist laut diversen Berichten die Masche des Inkasso. Inkasso, Anwälte UND Gläubiger haben auch die selbe Adresse. Sitzen wohl alle in einem Gebäude. Sehr komische Sache alles.

Ich danke euch bis hierher für eure Antworten.

Guten Tag, für mich wäre interessant, ob die Forderung schon über einen Mahnbescheid festgestellt wurde. Wenn nein, muss der Gläubiger erst über einen Mahnbescheid, der durch ein Gericht oder ähnliches dem Schuldner zugestellt werden muss, verfügen. Dieser Mahnbescheid ist dann die Grundlage für einen Vollstreckungsbescheid (ebenfalls Zustellung durch das Gericht) und danach würde der Gerichtsvollzieher die Forderung beitreiben. Ist beides noch nicht geschehen, sind diese Briefe bloße Drohungen des Gläubigers. Gegen den Mahnbescheid und / oder Vollstreckungsbescheid kann man Einwende erheben.
(Rechtslage in Rheinland-Pfalz).

Sollte die Forderung jedoch schon durch Vollstreckungsbescheid festgestellt sein, wird nur ein Gerichtsvollzieher diese Forderung beitreiben. Die Forderungshöhe könnten dann jedoch nicht mehr angezweifelt werden, es sei denn der Gläubiger würde von sich aus auf ein Teil freiwillig verzichten und dem GV mitteilen, dass eine geringere Summe einzuziehen ist.

Da hier anscheinend nur Inkassobriefe versendet wurden, würde ich auch nicht gegen den Großvater vorgehen. Inkasso kaufen Adressen an (ähnlich wie GEZ) und das kann man leider nicht wirklich steuern.

MfG