Ladungsfrist beim Arbeitsamt

Lieber Günter,

weißt Du wo ich die Ladungsfristen des Arbeitsamtes nachschauen kann?
In diesem Fall $309 Abs. 1 Drittes Sozialgesetzbuch

Irgendwo muss es doch dort Richtlinien geben, oder??

Vilen Dank, ein schönes Wochenende

Ulla

Liebe Ulla,
mit dem „Nachschauen“ ist das nicht getan. Es muß erstmal klar sein, zu welchem Sachverhalt die Frist gehört.
Das könnte durch das SGB X geregelt sein.
Sicherlich gibt es eine Allgemeine Geschäftsordnung. Die ist aber verwaltungsintern.
Geht es um die Frist für eine Leistung, so ist diese maßgebend und kann zu Kürzungen führen wenn sie nicht eingehalten wird. viele Leistungen können nicht rückwirkend geleistet werden weil es im Gesetz oder Verordnung so festgelegt ist.
Geht es um eine Frist aus verwaltungstechnischen Gründen, so muß diese angemessen sein. In der Regel sind das 14 Tage (allgemeine Geschäftsordnung der jeweiligen Verwaltung).
Sollte Dir das Arbeitsamt eine Frist für einen Besprechungstermin setzen, so wäre es z.B. bei einer Schwerbehinderung möglich aus diesem Grund den Termin auch telefonisch zu verschieben.
Verwaltungshandeln muß nachvollziehbar sein. notfalls lasse Dir die Vorschrift über die Festsetzung der Ladung zeigen.
In besonderen Fällen gibt es auch die Möglichkeit der „Versetzung in den vorherigen Stand“ wenn man gute Gründe vorbringen kann.

Auch Dir ein schönes Wochenende,
Günter