Hallo,
angenommen man arbeitet als Aushilfe auf 400€ Basis in einer Einzelhandelsfiliale. Man ist Schüler und muss schauen wie man seinen Urlaub einteilt. Der Arbeitgeber teilt einem mit, dass man seinen 5-Wöchigen Urlaub so einteilen muss, dass man einmal 2 und einmal 3 Wochen am Stück nehmen muss. Das heißt, wenn man 3 mal im Jahr eine Woche verreisen will, sagen wir z.B. im Frühjahr im Sommer und im Herbst, muss ein Urlaub ausfallen, obwohl das mit den 5 Wochen Urlaub die einem zustehen eigentlich möglich wäre. Ist sowas rechtens?
Schon mal vielen Dank im Vorraus!
Hallo
Welche Begründung liefert der AG denn?
Gruß,
LeoLo
Eigentlich keine. „Das ist bei allen so und immer so gewesen…“
Hallo
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, …
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. …
Jetzt kann man streiten…
Primär tut der AG Recht, wenn er auf möglichst ungeteilte Urlaubsnahme pocht. Urlaubswünsche sind allerdings zu berücksichtigen. Das ganze könnte man auf dem Rechtsweg klären. Das Ergebnis im Hinblick auf den Fortbestand des AV dürfte recht wahrscheinlich klar sein…
Gruß,
LeoLo