Hallo alle Wissenden,
wir haben schon seit Jahren, ursprünglich bei der Victoria Versicherung eine private Zusatzkrankenversicherung. Beginnend am **01.07**. In den Versicherungsbedingungen steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres. Nun schrieben wir die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Prompt kommt die Antwort, dass eine Kündigung zum **31.12.11** vorgemerkt sei! Nicht wie wir dachten zum 30.06.11
Auf Nachfrage teilte uns nun die DKV mit, dass bei Ihnen, und wohl auch bei allen anderen, das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspreche und eben nicht dem **30.06.** eines jeden Jahres!! Basta! Ist das so? Kann mir Jemand von Euch sagen, ob das korrekt ist? Kann den jede Versicherung den Begriff „Versicherungsjahr“ für sich definieren? Hätte dann nicht in den Versicherungsbedingungen der Zusatz: " … zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, Versicherungsjahr = Kalenderjahr" stehen müssen? Muss ich das riechen können oder gibt es für den Begriff: Versicherungsjahr eine gesetzliche Definition? Ich freue mich sehr auf Eure kompetenten Antworten und sag schon mal Danke.
Britta63