Länge eines Versicherungsjahres in der privaten KV

Hallo alle Wissenden, :smile:
wir haben schon seit Jahren, ursprünglich bei der Victoria Versicherung eine private Zusatzkrankenversicherung. Beginnend am **01.07**. In den Versicherungsbedingungen steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres. Nun schrieben wir die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Prompt kommt die Antwort, dass eine Kündigung zum **31.12.11** vorgemerkt sei! Nicht wie wir dachten zum 30.06.11
Auf Nachfrage teilte uns nun die DKV mit, dass bei Ihnen, und wohl auch bei allen anderen, das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspreche und eben nicht dem **30.06.** eines jeden Jahres!! Basta! Ist das so? Kann mir Jemand von Euch sagen, ob das korrekt ist? Kann den jede Versicherung den Begriff „Versicherungsjahr“ für sich definieren? Hätte dann nicht in den Versicherungsbedingungen der Zusatz: " … zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, Versicherungsjahr = Kalenderjahr" stehen müssen? Muss ich das riechen können oder gibt es für den Begriff: Versicherungsjahr eine gesetzliche Definition? Ich freue mich sehr auf Eure kompetenten Antworten und sag schon mal Danke.

Britta63

Hallo Britta63,

da ich auch bei der DKV beschäftigt bin kann ich die Aussage bestätigen. Rund die Hälfte aller PKV Unternehmen haben bedingungsgemäß das „Kalenderjahr“ (01.01.-31.12.)als Versicherungsjahr, die andere Hälfte das „klassische Versicherungsjahr“ (Beginn plus 12 Monate)
Das kann man nur den Bedingungen entnehmen und ist auch von Tarif zu Tarif verschieden.
Die Kündigung ist (ich gehe hier mal von einer Voll-KV aus) vorgemerkt, bis der Nachweis der Folgeversicherung vorliegt, da es in Deutschland ja niemanden ohne KV geben darf. Solltest Du, wovon ich ausgehe, bei einer anderen Gesellschaft bereits einen Antrag gestellt haben, musst Du nun allerdings nicht befürchten Beiträge doppelt zahlen zu müssen. Die „neue“ Gesellschaft kann den Beginn entsprechend dem Endtermin bei der DKV verlegen.
Du solltest das allerdings wirklich gut überlegen. Ein WEchsel PKV zu PKV hat in der Regel Nachteile…
und die DKV ist meines Erachtens eine der besseren Versicherungen am Markt.
Gruß Jörg

Hallo Jörg,
vielen Dank für deine sehr kompetente Antwort! :smile: Es handelt sich hierbei eigentlich um eine Brillen- und Zahnzusatzversicherung meiner Mutter. Müsste nicht aber explizit im Vertragswerk stehen wann ein „Versicherungsjahr“ endet? Ich kann nirgends den Hinweis finden, dass hier das Versicherungsjahr zum 31.12. endet. Wo, wenn nicht unter den Kündigungsbedingungen sollte ich noch danach suchen? Was, wenn es wirklich nirgends drin steht? Ich dachte, da der Vertrag noch von der Victoria ist, ist es vielleicht noch anders geregelt und das Versicherungsjahr endet nach den alten Bedingungen zum 30.06.?? Haben wir also wirklich keine Chance?

Gruß, Britta