Muss ein Arbeitnehmer beispielsweise operiert werden und anschließend 3 Wochen zur Reha, können längere Fehlzeiten entstehen.
Ist dies ein Kündigungsgrund? Bzw. Ab welchen Fehlzeiten darf (wenn überhaupt) gekündigt werden?
Danke!
Hallo (Eingangsgruß, ist hier so üblich)
Es gibt für eine krankheitsbedingte Kündigung keine „Tabellen“ o.ä.
Ausschlaggebend ist die sog. Prognose, d. h. ist in Zukunft weiterhin mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen.
Außerdem kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, wie z. B.
- Größe des Betriebs
- Betriebszugehörigkeit
- Art der Tätigkeit
- Alter des MA
- soziale Schutzwürdigkeit (z. B. unterhaltspflichtige Kinder)
- Schwerbehinderung/Gleichstellung
- Erfüllung der Vorschriften zu Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit
- Art der Erkrankung (Arbeitsunfall, Berufskrankheit)
- Umsetzungsmöglichkeiten
Zu beachten hat der AG vor einer krankheitsbedingten Kündigung auf jeden Fall den § 84 Abs. 2 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
&Tschüß
Wolfgang