Guten Tag zusammen!
Vielleicht kann mir bitte jemand kurz weiterhelfen? Folgende Situation:
Ein Mitarbeiter ist seit Januar 2001 als kfm. Angestellter bei einem deutschen Unternehmen angestellt. Im Arbeitsvertrag wurde seinerzeit eine Kündigungsfrist für beide Seiten von „4 Wochen zum 15. eines Monats resp. zum Monatsende“ vereinbart.
Meine Frage: In der Berufsschule habe ich gelernt, dass die Kündigungsfrist sich mit den Jahren verlängert. Wie lang ist sie jetzt, nach über 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Vielen Dank für Eure Hinweise!
Gruß
Rampage
2 Monate
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
In einem Arbeitsvertrag sind im Allgemeinen kürzere Fristen als die gesetzliche Kündigungsfrist für die Seite des Arbeitgebers (stärkere Position) nicht möglich.
Gruß
Stefan
Guten Tag!
Im Arbeitsvertrag
wurde seinerzeit eine Kündigungsfrist für beide Seiten von „4
Wochen zum 15. eines Monats resp. zum Monatsende“ vereinbart.
Mehr steht da nicht zur Kündigungsfrist?
Meine Frage: In der Berufsschule habe ich gelernt, dass die
Kündigungsfrist sich mit den Jahren verlängert. Wie lang ist
sie jetzt, nach über 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Das kommt aufs Alter des Arbeitnehmers an (falls du die gesetzlichen Kündigungsfristen meinst und die für beide Seiten gelten sollen).
MfG
nicht unbedingt
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
„Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“
MfG