längerer Besuch in Sozialwohnung

Hallo!
Innerhalb der Semesterferien möchte ich über eine längere Zeit (etwas weniger als 2 Monate) bei meinem Freund wohnen (meine eigene Wohnung werde ich aber behalten). Dieser wohnt jedoch in einer Sozialwohnung mit einem Mitbewohner.
Ist das rechtlich abgesichert? Können rechtliche Konsequenzen dabei drohen? Zähle ich dann als Mitbewohner, obwohl ich eigentlich nur zu Besuch bin?

Hallo,
hierzu kann ich Dir leider keinerlei Auskunft erteilen, da ich davon keine Ahnung habe.
Mfg

Hallo!
Innerhalb der Semesterferien möchte ich über eine längere Zeit
(etwas weniger als 2 Monate) bei meinem Freund wohnen (meine
eigene Wohnung werde ich aber behalten). Dieser wohnt jedoch
in einer Sozialwohnung mit einem Mitbewohner.
Ist das rechtlich abgesichert? Können rechtliche Konsequenzen

Hallo,
sorry dass Du jetzt erst meine Antwort bekommst, ich hatte dir direkt geantwortet von meiner Mailadresse und das wieder zurück gekommen, habe ich erst heute gesehen.

Bis 2 Monate sieht der Gesetzgeber, nichts anderes als Besuch, also überhaupt kein Problem, und nichts zubefürchten.
lieben GrußPetra

dabei drohen? Zähle ich dann als Mitbewohner, obwohl ich
eigentlich nur zu Besuch bin?